Coronavirus: Weitere Massnahme im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Um der Coronapandemie weiter entgegenzutreten, verfügt das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt eine weitere Massnahmen: Alle Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen bleiben. Diese Massnahme tritt morgen Samstagmittag in Kraft.
Innerhalb einer Woche traten im Kanton Basel-Stadt 330 Neuinfektionen auf. Die 14-Tages-Inzidenz stieg von 110 am Freitag, 16. Oktober 2020, auf 241 am heutigen Freitag und verdoppelte sich damit. Auch die Zahl der Hospitalisierten zeigt klar nach oben. Die nationale Covid-19 Science Task Force empfiehlt den Kantonen dringend, jetzt weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Anzahl möglicher Kontakte weiter zu reduzieren. Diese Empfehlung nimmt der Kanton Basel-Stadt auf.
Um der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie weiter entgegenzutreten, verfügt der Kantonsarzt deshalb dringlich folgende Massnahme gemäss Artikel 40 Epidemiengesetz:
Alle öffentlich zugänglichen Restaurationsbetriebe (Restaurants, Bars, Clubs etc.), die Gäste gegen Entgelt bewirten, müssen zwischen 23.00 bis 06.00 Uhr geschlossen bleiben.
Diese Massnahme tritt morgen Samstag, 24. Oktober 2020, um 12 Uhr, in Kraft und gilt bis auf weiteres. Darunter fallen alle Restaurationsbetriebe im Sinne von § 11 Abs. 2 des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz; GGG).
Die Verfügung des Kantonsarztes gilt mit der Veröffentlichung dieser Medienmitteilung als publiziert.
Das Vorgehen ist mit dem Kanton Basel-Landschaft abgesprochen.
Der Kanton Basel-Stadt bereitet weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vor und unterstützt dafür insbesondere schweizweite Massnahmen seitens Bund.
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Gesundheitsdepartement
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