Gemeinsame Gesundheitsregion: Die beiden Kantone starten das Bewerbungsverfahren in der Rehabilitation
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen zusammen die rehabilitative Versorgung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion weiterentwickeln. Dazu startet heute das Bewerbungsverfahren, welches erstmals über eine digitale Bewerbungsplattform erfolgt. Als Grundlage für das Bewerbungsverfahren wird der Versorgungsplanungsplanungsbericht Rehabilitation veröffentlicht. Die neuen, gleichlautenden Spitallisten Rehabilitation treten voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft.
Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik (Spitalleistungen in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Gynäkologie) und in der Psychiatrie gehen die beiden Kantone mit der Rehabilitation den dritten grossen Bereich der stationären Versorgung an. Im Mai 2023 wurde die Vernehmlassung des Versorgungsplanungsberichts eröffnet. Heute wird die finale Version des Berichts publiziert und das Bewerbungsverfahren gestartet. Rehabilitationskliniken aus der ganzen Schweiz, welche die Anforderungen erfüllen, können sich für Leistungsaufträge auf den gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bewerben. Erstmals verwenden die beiden Kantone dafür eine digitale Bewerbungsplattform. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 31. Oktober 2023. Die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Vorgehen bildet der Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Anstieg der Leistungsinanspruchnahme zu erwarten
Basis für das Bewerbungsverfahren ist der Versorgungsplanungsbericht. Dieser legt den Fokus auf die Frage, wie viele rehabilitative Spitalleistungen die Bevölkerung in den beiden Basel braucht. Die Beantwortung stützt sich auf eine Analyse des aktuellen sowie eine Prognose des zukünftigen Bedarfs in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR). Diese zeigt, dass die aktuelle Inanspruchnahme im Vergleich zur restlichen Schweiz überdurchschnittlich hoch ist. Dies kann durch die ebenfalls hohe Inanspruchnahme von akut-somatischen Spitalleistungen begründet sein.
Für die künftige optimale Versorgung der Bevölkerung wird ein moderat wachsendes rehabilitatives Angebot vorausgesagt. Die Berechnungen erwarten einen zusätzlichen Bedarf von rund 16'000 Pflegetagen bis ins Jahr 2029, was einem erwarteten durchschnittlichen Wachstum von 0.86 Prozent pro Jahr entspricht. Der Hauptgrund für die Zunahme ist die demographische Entwicklung: Die Einwohnerzahl und der Anteil der betagten Menschen in der Region steigt. Dieser zusätzliche Bedarf fällt insbesondere in den Bereichen der geriatrischen, der muskuloskelettalen sowie der neurologischen Rehabilitation an.
Empfehlungen aus der Analyse
In der Akutsomatik und in der Psychiatrie wird die überdurchschnittliche stationäre Versorgung in einem Dialog mit den Spitälern angegangen. Ziel ist die Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten oder tagesklinischen Bereich.
Im Bereich der Rehabilitation ist ebenfalls vorgesehen, die Entwicklung des Versorgungsangebots nach den Zielsetzungen des Versorgungsberichts mithilfe eines Dialogs mit den Spitälern weiterzuverfolgen. Wichtige Bausteine zur Weiterentwicklung der Rehabilitation werden eine Verstärkung der ambulanten Behandlungen mittels tagesklinischen Angeboten, innovativen Versorgungsmodellen sowie verbesserten Nutzenanalysen sein.
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