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Trottinettfahrer mit über 50 km/h angehalten

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Am Montag, 02. Oktober 2023 fuhr ein 19-Jähriger mit einem Elektrotrottinett mit über 50 km/h durch Basel. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall. Der Lenker wird an die Staatanwaltschaft Basel-Stadt verzeigt und muss mit einer erheblichen Busse rechnen. Überdies wurde sein erst vor kurzem erstandenes Fahrzeug sichergestellt.

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Gestern kurz vor 16.00 Uhr beobachtete eine Patrouille der Kantonspolizei Basel-Stadt einen jungen Mann, welcher mit einem Elektroroller im Verzweigungsgebiet Schwarzwaldallee / Schönaustrasse unterwegs war. Die Patrouille wurde aufgrund der sehr hohen gefahrenen Geschwindigkeit auf den Mann aufmerksam. Er fuhr mit über 50 km/h, anstatt der erlaubten 20 km/h, durch die Strassen. 

Bei der Kontrolle gab der Lenker an, dass er sich nicht bewusst gewesen sei, dass er sein Gefährt nicht auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen hätte benutzen dürfen.

Wer elektrobetriebene Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selber und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus. Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften in Bezug auf Geschwindigkeit, Bremssysteme, Mindestalter, Helmtragpflicht, usw.

Sämtliche elektrisch betriebenen Trottinetts dürfen eine maximale Antriebsleistung von 500 Watt haben und bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell fahren. Sie dürfen nur von einer Person benützt werden. Personen von unter 16 Jahren dürfen sie nur fahren, wenn sie einen Führerausweis der Kategorie M, also einen Mofa-Ausweis besitzen.

Hier finden eine Zusammenfassung der geltenden rechtlichen Grundlagen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement