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Verlängerung der Videoüberwachung des Dreirosenareals

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Kantonspolizei Basel-Stadt verlängert die Videoüberwachung des Dreirosenareals bis 31. Dezember 2024. Das aktualisierte Reglement enthält ausserdem einige Anpassungen, welche die Effektivität des Systems erhöhen sollen.

Neu besteht das Überwachungssystem gemäss Reglement vom 31. Oktober 2023 aus insgesamt 18 Kamerapositionen, wovon 15 in Betrieb sind. Eine der zwei neuen Kameras dient der Überwachung eines bisher blinden Flecks, eine weitere dient dem Sabotageschutz des Systems. Neu können die Mitarbeitenden der Einsatzzentrale die Aufnahmen maximal 3 Stunden zurückspulen, um Bilder einer flüchtigen Täterschaft an die Patrouillen zu verbreiten. Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Frist von einer Stunde nicht ausreicht – bis die Meldung eines Opfers die Polizei erreicht und die notwendigen Angaben verfügbar sind, ist oft zu viel Zeit verstrichen. Zusätzlich wurde der Perimeter der Überwachung rheinaufwärts entlang dem Unteren Rheinweg ausgedehnt, um der teilweisen Verlagerung der Delikte Rechnung zu tragen.

Das aktualisierte Reglement zur Videoüberwachung wurde dem kantonalen Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorgelegt und durch die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements bewilligt. Die Kantonspolizei muss dem Datenschutzbeauftragten alle drei Monate einen Evaluationsbericht vorlegen.

Die Auswertung des Systems durch die Kantonspolizei hat gezeigt, dass mit Beginn der Überwachung die Zahl der schweren Gewaltdelikte gesunken ist. Die anderen Delikte bewegen sich im Mehrjahresvergleich nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Allerdings kann durch die Kameras die Effizienz der Strafverfolgung eindeutig gesteigert werden: Dank den Aufnahmen können mutmassliche Täter erkannt, teilweise direkt identifiziert und angehalten werden, auch wenn sie nach der Tat die Kleidung wechseln oder das Deliktsgut weitergeben. Ebenfalls können Drogenverstecke gezielt ausgehoben werden. Bis dato konnten die Kameras in 19 Fällen eine mutmassliche Täterschaft filmen. Die Aufnahmen wurden der Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum neuen Reglement und den Details des Überwachungssystems finden sich auf der Website der Kantonspolizei Basel-Stadt unter www.polizei.bs.ch/videodreirosen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement