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Regierungsrat verbessert den Wohnschutz

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Durch die Einführung einer Bewilligungspflicht und einer Mietzinskontrolle werden Mieterinnen und Mieter von bezahlbaren Wohnungen künftig besser vor Verdrängung durch Kündigungen und Mietzinserhöhungen geschützt. Sanierungen und wichtige energetische Erneuerungen von Wohngebäuden sollen aber nach wie vor möglich sein. Der Regierungsrat hat heute die Wohnraumschutzverordnung verabschiedet, die per 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit, so ist der Regierungsrat überzeugt, sind bereits wichtige Inhalte der Initiative "JA zum ECHTEN Wohnschutz" erfüllt. Der Regierungsrat lehnt aus diesem Grund die Initiative ab.

Das knappe Wohnraumangebot und die steigenden Mietpreise stehen hoch oben im

Sorgenbarometer der baselstädtischen Bevölkerung. Das vom Volk im letzten November

angenommene revidierte Wohnraumfördergesetz verstärkt den Wohnschutz. Das Gesetz sieht

vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine

zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Die Details regelt die

heute verabschiedete Verordnung. Mit ihr wird ein wichtiger Schritt vollzogen. Vorzeitige

Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen sollten vom Tisch

sein. Verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei

Sanierungen und Umbauten wirken Massenkündigungen entgegen. Medienmitteilungen | MM (bs.ch)

Für die unter die Schutzbestimmungen fallenden Mietwohnungen gilt neu, dass der Mietzins

infolge einer Sanierung oder einem Umbau zwischen maximal 109 Franken (für eine 1-

Zimmerwohnung) und maximal 279 Franken (für eine Wohnung mit 5 oder mehr Zimmern)

ansteigen darf. Damit wird gewährleistet, dass energetische Sanierungen von Wohngebäuden

weiterhin möglich sind. Ganz im Sinne des Klimaschutzes sind zudem über die gesetzliche

Vorschrift hinausgehende energetische Investitionen von den maximalen Aufschlägen

ausgenommen und können separat gemäss Mietrecht auf die Mietzinse überwälzt werden.

Weitere Ausnahmen können lediglich für denkmalpflegerische Massnahmen sowie für

Massnahmen zugunsten der Erdbebensicherheit oder der Hindernisfreiheit gewährt werden.

Gleichzeitig nimmt der Regierungsrat zur hängigen Initiative "JA zum ECHTEN Wohnschutz"

Stellung. In seinem Bericht an den Grossen Rat lehnt er diese ohne Gegenvorschlag ab. Ein

juristisches Gutachten bestätigt klar und eindeutig, dass die Umsetzung des Wohnschutzes wie

er vom Volk im letzten November angenommen wurde verfassungsrechtlich zulässig ist. Der

Regierungsrat bevorzugt es daher, die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und

deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, bevor weitere gesetzliche

Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden.

Weitere Auskünfte

Beat Jans Regierungspräsident Tel. +41 61 267 80 47 Lukas Ott  Leiter Kantons- und Stadtentwicklung Tel. +41 61 267 42 30