Lohngleichheit von Frauen und Männern
Der Kanton Basel-Stadt setzt sich dafür ein, dass gleiche und gleichwertige Arbeit gleich entlohnt wird. Er überprüft die Lohngleichheit in der Verwaltung. Aufträge und Leistungen vergibt er nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit einhalten.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist in der Bundesverfassung und der Kantonsverfassung festgehalten.
Lohnunterschied in der Schweiz
Frauen verdienen in der Schweiz nach wie vor weniger als Männer. 2022 betrug der durchschnittliche Lohnunterschied in der gesamten Wirtschaft 16,2 Prozent. Das sind 1364.- Franken pro Monat. Rund zur Hälfte (51,8 %) lässt sich dieser Lohnunterschied durch Merkmale wie Bildung, Berufserfahrung, Alter oder Jobprofil erklären. Die restlichen 48,2 Prozent bilden den unerklärten Anteil. Das sind 657.- Franken pro Monat. Diese Differenz kann eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen.
Das macht der Kanton
Charta Lohngleichheit
Der Bund hat die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Basel-Stadt ist dieser 2016 beigetreten. Damit bekräftigt der Kanton sein Engagement, sich in seinem Einflussbereich für die Lohngleichheit einzusetzen.
Weitere Informationen
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr