Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Lohngleichheit einfordern

Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Anspruch auf Lohngleichheit

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie das Recht, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit einzufordern. Dies gilt für die Lohnverhandlung, aber auch dann, wenn Sie vermuten, ungerechtfertigt weniger zu verdienen als ein Arbeitskollege beziehungsweise eine Arbeitskollegin. 

Tipps für die Lohnverhandlung

Vorbereitung

Der Lohn bei Anstellungsbeginn ist ausschlaggebend für spätere Lohnerhöhungen. Bereiten Sie sich sowohl auf Lohnverhandlungen vor Anstellungsbeginn als auch auf Lohnverhandlungen während Ihrer Anstellung gut vor.

  1. Notieren Sie Ihre beruflichen Leistungen, Aufgaben, Erfolge, Stärken und Verantwortlichkeiten.
  2. Rücken Sie bei Lohnverhandlungen stets Ihre Aufgaben und Ihre Verantwortung in den Fokus. Diese sind für die Höhe Ihres Lohns relevant und nicht Ihr bisheriges Salär.
  3. Informieren Sie sich über das Lohnsystem des Betriebs und über Saläre: Tauschen Sie sich dazu zum Beispiel mit Personen in einer vergleichbaren Funktion aus.

Lohnrechner

Lohnrechner geben Ihnen Anhaltspunkte, mit welchem Lohn Sie für Ihre Stelle in etwa rechnen können. Bei Lohnrechnern, die nach Geschlecht unterscheiden, sollten Sie Ihren Lohn mit dem höheren durchschnittlichen Monatslohn vergleichen.

Für branchenspezifische Lohnrechner erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband oder Ihrer Gewerkschaft.

Vorgehen bei Lohndiskriminierung

Eine Lohndiskriminierung müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber lediglich glaubhaft machen (Beweislasterleichterung). Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber muss dann beweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt.

So gehen Sie vor

  1. Tragen Sie Informationen zu den Löhnen in Ihrem Betrieb zusammen. Dokumentieren Sie Gespräche, die sie mit Vorgesetzten führen.
  2. Lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten. Zum Beispiel von der für die Gleichstellung verantwortlichen Person im Betrieb, von der Gewerkschaft oder dem Personalverband.
  3. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Sie unterstützt Sie mit telefonischen Rechtsauskünften und vermittelt Adressen zu Rechtsberatungsstellen. Bei der Schlichtungsstelle haben Sie auch die Möglichkeit, ein kostenloses Schlichtungsverfahren einzuleiten. Liegt eine Lohndiskriminierung vor, haben Sie Anspruch auf eine Anpassung des Lohns sowie eine Nachzahlung der Lohndifferenz.

Weitere Informationen

Fachstelle Gleichstellung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

Inhalt aktualisiert