LGBTIQ
Der Kanton Basel-Stadt fördert die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen. Er hat dazu als erster Kanton in der Deutschschweiz ein Gesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz besteht neu ein Fachbereich LGBTIQ bei der Fachstelle Gleichstellung und die Verwirklichung der Gleichstellung wird als Querschnittsaufgabe für alle Departemente verankert. Ab dem Inkrafttreten des Kantonalen Gleichstellungsgesetzes (KGlG) werden künftig Fördergelder für Projekte und Angebote im Bereich LGBTIQ vergeben.
Fachbereich LGBTIQ
Mit dem Kantonalen Gleichstellungsgesetz hat der Kanton Basel-Stadt den Auftrag, die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, nicht binären, intergeschlechtlichen und anderen queeren Menschen zu fördern. Deshalb baut die Fachstelle Gleichstellung seit September 2024 einen Fachbereich LGBTIQ auf. Der Fachbereich hat die Aufgabe einer Koordination der LGBTIQ-Themen und Beratung innerhalb der Verwaltung, Vergabe von Fördergeldern für Projekte und Angebote, Vernetzung der Zivilgesellschaft und der Verwaltung sowie eigene Aktivitäten.
Massnahmen zu LGBTIQ im Gleichstellungsplan
Der Kanton Basel-Stadt fördert und stärkt die Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen mit dem Gleichstellungsplan. 2024-2027 werden insgesamt 80 Massnahmen umgesetzt. LGBTIQ ist ein Querschnittsthema und mit eigenen Massnahmen vertreten. Zuständig für die Umsetzung sind die unterschiedlichen Departemente. Die Fachstelle Gleichstellung koordiniert den Gleichstellungsplan.
Kantonales Gleichstellungsgesetz
Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) zugestimmt. Basel-Stadt ist damit der erste Kanton in der Deutschschweiz, der die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen rechtlich verankert. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist noch offen. Aktuell ist die Verordnung in Bearbeitung.
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr