Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein globales Handlungsprinzip. Es ist in der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt in den «Leitlinien staatlichen Handelns» (KV § 15) verankert. Nachhaltigkeit ist keine Zusatzaufgabe, sondern Teil der staatlichen Aufgaben und betrifft alle Politikbereiche. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse und das Wohlergehen der Bevölkerung: Es geht um die Lebensqualität für alle, heute und in Zukunft.

Fussgänger und Radfahrer vor dem Rhein in Basel.
© Andreas Zimmermann

Nachhaltigkeit verstehen

Was bedeutet nachhaltige Entwicklung?

Nachhaltigkeit ist ein globales Handlungsprinzip. Die Brundtland-Definition aus dem Jahr 1987 ist bis heute gültig: «Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu gefährden.»

Die UNO formulierte auf der Brundtland-Definition die Agenda 2030. Die Agenda 2030 gibt mit ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDG) seit 2015 die Richtung für nachhaltige Entwicklung weltweit vor. Für die Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz formulierte der Bundesrat die «Strategie nachhaltige Entwicklung 2030». 

Und weil die Voraussetzungen der Städte und Gemeinden in der Schweiz unterschiedlich sind, übersetzt jedes Gemeinwesen das globale Handlungsprinzip und die Strategie des Bundes auf die lokale Ebene. Die Kantons- und Stadtentwicklung regte hierzu an der Universität Basel im Fachbereich Nachhaltigkeitsforschung eine Begleitforschung an, siehe Dissertation von Vera Kämpfen. Mit dieser Grundlage, der Strategie des Bundesrates für die nachhaltige Entwicklung und auf Basis der Kantonsverfassung erarbeitete die Fachstelle Grundlagen & Strategien das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis des Kantons. 

Für Basel-Stadt gibt dabei die Verfassung die Richtung vor:

§ 15 "Leitlinien staatlichen Handelns" 

  1. Der Staat orientiert sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Bedürfnissen und am Wohlergehen der Bevölkerung. Er berücksichtigt dabei die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des einzelnen Menschen.
  2. Er wirkt auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und auf eine nachhaltige Entwicklung hin, die den Bedürfnissen der gegenwärtigen Generation entspricht, aber zugleich die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse künftiger Generationen und ihre Möglichkeiten nicht gefährdet, ihre eigene Lebensweise zu wählen. Er trägt nach seinen Möglichkeiten dazu bei, dass die globale Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau 1,5°C nicht übersteigt.
  3. Er sorgt für Chancengleichheit und fördert die kulturelle Vielfalt, die Integration und die Gleichberechtigung in der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche Entfaltung.

Der Paragraf orientiert sich an der Brundtland-Definition. Vereinfacht heisst nachhaltige Entwicklung: «Lebensqualität für alle, heute und in Zukunft». Lebensqualität bedeutet hier, Wahlmöglichkeiten für die eigene Lebensweise zu haben, ohne andere Menschen heute und in Zukunft in ihren Wahlmöglichkeiten einzuschränken. 

Ganzheitliche Sichtweise

In den «Leitlinien staatlichen Handelns» sind sechs Bereiche genannt:

  • Bevölkerung
  • Staatliches Handeln
  • Grundbedürfnisse und das Wohlergehen
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Wirtschaftliche Entfaltung

Diese Bereiche hängen miteinander zusammen, beeinflussen sich gegenseitig auf vielfältige Weise und ergeben zusammen die ganzheitliche 360°-Optik.

Die sechs Bereiche tragen nicht einfach so zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Sie tun dies dann, wenn die Lebensgrundlagen werterhaltend entwickelt werden (Werterhalt), die Gesellschaft handlungsfähig bleibt (Handlungsfähigkeit) und die Gerechtigkeit innerhalb der heutigen Generationen und zwischen den heutigen und den zukünftigen Generationen gewährleistet ist (inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit). 

Drei Ziele

Für eine nachhaltige Entwicklung sind drei Ziele wichtig:

  1. Werterhalt: Die natürlichen, finanziellen, sozialen, individuellen und materiellen Lebensgrundlagen werden werterhaltend entwickelt. Die Lebensgrundlagen bleiben erhalten, ihre Erneuerung ist gewährleistet. Beispiele sind Umweltschutz, ausgeglichener Finanzhaushalt, Förderung des sozialen Zusammenhalts, Gesundheitsförderung, Wirtschafts- und Standortförderung. 
  2. Handlungsfähigkeit: Die Gesellschaft ist fähig, auf Veränderungen und neue Bedürfnisse resilient zu reagieren. Zentral dabei ist der gesellschaftliche Diskurs. Beispielsweise mittels Partizipation und konstruktivem Lösen von Zielkonflikten. 
  3. Gerechtigkeit: Die Gerechtigkeit innerhalb der heutigen Gesellschaft (bezogen auf kulturelle Prägung, Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Bildung, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, körperliche und seelische Verfassung und Erfahrungsschatz) sowie zwischen den heutigen und kommenden Generationen muss gewährleistet sein.

Nachhaltigkeit anwenden

Nachhaltige Entwicklung findet mit Vorhaben statt. Projekte, die mit einer 360°-Optik erarbeitet sind, berücksichtigen am ehesten alle wichtigen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung. Und es werden gegebenenfalls Zielkonflikte sichtbar. Für die nachhaltige Entwicklung ist es zentral, diese zu benennen und im gemeinsamen Dialog transparent zu lösen.

Nachhaltige Entwicklung im Verwaltungshandeln

Für die 360°-Optik ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit wichtig. Die Verwaltung arbeitet deshalb über Departments- und Fachgrenzen hinweg zusammen. Dies ermöglicht es, bereits im Erarbeitungsprozess Wechselwirkungen zu erkennen und Zielkonflikte gemeinsam zu lösen. Die Vorhaben können zudem Synergien nutzen und kohärent aufeinander abgestimmt werden. Auf diese Weise erarbeitete Vorhaben integrieren Nachhaltigkeit umfassend.

Ein Leitfaden unterstützt die Mitarbeitenden der Verwaltung, Nachhaltigkeit in ihre Vorhaben zu integrieren. Mit Fragen regt er an, eine ganzheitliche Sichtweise einzunehmen. Und er gibt Hinweise, wie anhand dieser 360°-Optik Lösungen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung entstehen können.

Das Nachhaltigkeitstool des Bau- und Verkehrsdepartement ist in der Verwaltung ein verbindliches Arbeitsinstrument. Es definiert die Standards für grössere Bau-, Planungs- sowie Grünplanungsprojekte. Das Arbeitsinstrument ist ausgerichtet auf die Situation in der Stadt Basel und auf typische Projekte des BVD. Die Geschäftsleitung des BVD empfiehlt das Tool auch externen Projektpartner:innen zur Anwendung.

Nachhaltige Entwicklung messen

Das Indikatorenset Nachhaltige Entwicklung Basel-Stadt umfasst knapp 80 Indikatoren. Diese beleuchten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung im Kanton Basel-Stadt. Das Set entspricht dem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz für Basel-Stadt. Die Indikatoren stehen im Indikatorenportal des Statistischen Amts zur Verfügung.

Die Kantons- und Stadtentwicklung überprüft, abgestimmt auf den Rhythmus der Legislaturplanung, alle vier Jahre das Indikatorenset. Die Abteilung kommentiert die Indikatorenverläufe im Gesamtkontext der kantonalen Entwicklungen.

 

Cercle Indicateurs

Verschiedene Schweizer Kantone und Städte gehören freiwillig dem Cercle Indicateurs an. Sie messen regelmässig den Stand der nachhaltigen Entwicklung mithilfe gemeinsamer Indikatoren. Basel beteiligt sich aufgrund der Vergleichbarkeit mit anderen Städten, welche vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Cercle Indicateurs beim Bundesamt für Statistik
Catherine Heinzer
Projektleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 88 55catherine.heinzer@bs.ch
Nadine Grüninger
Projektleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 88 54nadine.grueninger@bs.ch

Fair Trade Town Basel

2022 hat Basel die Auszeichnung als Fair Trade Town erhalten. Die Auszeichnung ist ein Schritt zur nachhaltigen Entwicklung des Kantons. 

Fair Trade Town ist eine internationale Auszeichnung für Städte und Gemeinden. Detailhandel, Gastronomie, Hotels, Institutionen, Unternehmen, Verwaltung und Politik engagieren sich gemeinsam für den Fairen Handel und für einen nachhaltigen Konsum. Weltweit gibt es über 2'000 Fair Trade Towns in über 30 Ländern. In der Schweiz vergibt der Dachverband Swiss Fair Trade die Auszeichnung, aktuell sind es in der Schweiz 22.

Auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat hin hat der Basler Regierungsrat 2018 beschlossen, die Auszeichnung als Fair Trade Town anzustreben. Als Fair Trade Town muss die Stadt fünf Kriterien erfüllen:

  1. Die Stadt Basel bekennt sich zum fairen Handel.
  2. Eine Arbeitsgruppe koordiniert das Fair-Trade-Engagement.
  3. Detailhandel und Gastronomie/Hotellerie bieten Fair-Trade-Produkte an.
  4. Institutionen und Unternehmen verwenden Fair-Trade-Produkte.
  5. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird der faire Handel der Bevölkerung nähergebracht.

Diese Kriterien erfüllt Basel zusammen mit einer Arbeitsgruppe und mit über 100 Partnerbetrieben. Die Arbeitsgruppe und die Partnerbetriebe in Basel-Stadt sind auf der Fair Trade Town Basel sowie auf der Fair Trade Town Schweiz aufgeführt.

Stefanie Kaiser
Projektleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 89 42stefanie.kaiser@bs.ch

Smart City

Strategie Smart City Basel

Die Strategie Smart City Basel (2018) ist für die Verwaltung der Rahmen, um gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Bevölkerung und den umliegenden Gemeinwesen den Ansatz "Smart City" aktiv zu nutzen.

Der Leitsatz der Strategie lautet: „Die Verwaltung Basel-Stadt nutzt moderne Technologien und digitale Daten gezielt für die nachhaltige Entwicklung des Kantons.“

Die Verwaltung setzt also digitale Technologien und Daten gezielt ein, um die Lebensqualität zu sichern, Innovationen zu ermöglichen und ressourcenschonend eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Smart City Lab Basel

Von 2019 bis 2023 betrieben die SBB und der Kanton Basel-Stadt auf dem Areal Wolf das Smart City Lab Basel. Während dieser Pioniernutzung entstanden zahlreiche innovative Projekte. Das Lab bot die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln, Know-How zu teilen, Daten zu nutzen und Technologien zu testen und diese zu erleben und gemeinsam zu diskutieren. Das Smart City Lab Basel wirkte als Innovationsstandort über die Arealgrenzen hinaus.

Die SBB, Grundeigentümerin des Areals, entwickelt das Areal nun gemäss Bebauungsplan, der durch den Grossen Rat Ende 2023 verabschiedet worden ist. Die Erkenntnisse aus dem Lab werden für das Bauen auf dem Areal genutzt.

Smarte Strasse

Unter der Federführung der Kantons- und Stadtentwicklung schlossen sich das Amt für Mobilität, das Amt für Umwelt und Energie, das Lufthygieneamt beider Basel, die Fachstelle OGD und IWB zusammen, um gemeinsam verschiedene Technologien zur Datenerhebung (Sensoren) im öffentlichen Raum zu testen. Die Sensoren waren von Anfang 2022 bis Frühjahr 2023 an der Gundeldingerstrasse auf der Höhe des Margarethenparks installiert. Das Projekt ist abgeschlossen. Eine Übersicht über die Ergebnisse findet sich hier: 

Barbara Alder
Leiterin Abteilung Grundlagen und Strategien
+41 61 267 88 96barbara.alder@bs.ch
Nadine Grüninger
Projektleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 88 54nadine.grueninger@bs.ch

Bach App und weitere Projekte

Mit der Kooperation des Kantons und den Entwicklern der App, Andreas Stebler und Tizian Hösch, wurde die App ausgebaut und neugestaltet. Kostenlos für Android oder iOS : 

Kantons- und Stadtentwicklung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Münzgasse 16
4001 Basel

Öffnungszeiten

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Inhalt aktualisiert