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Kommunikation von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung

Die interne und externe Kommunikation des Kantons erfolgt nach klaren Grundsätzen, die für alle Kanäle gelten. Auch kommt sie in einem einheitlichen Erscheinungsbild daher.

Grundsätze der Kommunikation

Die Öffentlichkeitsarbeit schafft Transparenz über die Pläne, Entscheide, Tätigkeiten und Dienstleistungen von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung. Sie soll Vertrauen bilden und die Akzeptanz der Handlungen der Behörden erhöhen. Schliesslich ermöglicht sie der Bevölkerung, an behördlichen und demokratischen Prozessen angemessen und wirksam teilzuhaben.

Offen

Regierungsrat und Verwaltung kommunizieren offen, der Sache und der Zielgruppe angemessen sowie nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller interessierten Personen und Institutionen.

Sachlich

Die Informationen müssen nach dem Wissensstand von Regierungsrat und Verwaltung sachlich, das heisst richtig, vollständig und verständlich sein.

Umfassend

Informationen von Regierungsrat und Verwaltung enthalten alle Angaben, die zum Verständnis eines Sachverhalts oder für die freie Meinungsbildung notwendig sind.

Rasch

Die Kommunikation von Regierungsrat und Verwaltung erfolgt in der Regel zeitgerecht nach einem Entscheid und nach einzelnen, wichtigen Meilensteinen innerhalb der Umsetzung von Entscheiden.

Verhältnissmässig

Die Kommunikation von Regierungsrat und Verwaltung muss bezüglich Art,
Intensität und Mittel geeignet und zur Zielerreichung notwendig sein.

Einheitlich (Kollegialitätsprinzip)

Informationen richten sich – unabhängig von departementalen Interessen – nach den Entscheiden der Kollegialregierung.


Corporate Design

Das Corporate Design des Kantons Basel-Stadt schafft mit seinem charakteristischen Profil eine einheitliche Basis für eine erfolgreiche Kommunikation. Durch den einheitlichen Auftritt wird die staatliche Leistung nach innen und aussen sichtbar. Gleichzeitig ist es Sinn und Zweck, den öffentlichen Auftritt in Prägnanz und Aussagekraft zu unterstützen und zu stärken. Leistungen und Botschaften erhalten den klaren Absender «Kanton Basel-Stadt» und sind wiedererkennbar.


Baselstab - Wappen des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel

Der Baselstab ist eine stilisierte Nachbildung des Krummstabs der Bischöfe. Wieso unter den zahlreichen Bischofsstädten nur gerade der Bischof von Basel den Hirtenstab als Hoheitszeichen verwendete, ist nicht bekannt. Eine Vermutung lautet, es handle sich um eine Reliquie, nämlich um den Stab des Hl. Germanus, der im 7. Jh. das Kloster Moutier-Grandval gegründet und das Martyrium erlitten hatte. Als die Stadt 1385 das Schultheissengericht zu Pfand erwarb, übernahm sie den Baselstab. Schon zu dieser Zeit trug der städtische Baselstab die schwarze Farbe als Unterscheidung zum roten Baselstab der Bischöfe.

Gestaltung

Papst Julius II. belohnte 1512 die eidgenössischen Stände für ihre Hilfe bei seinem Krieg um lombardische Städte. Den Baslern teilte der Papst die Verkündigung zu. Zusätzlich wurde ihnen das Privileg erteilt, künftig einen goldenen Baselstab in ihrem Wappen zu führen. Wohl mit der Reformation 1529 kehrte Basel zum schlichten, schwarzen Baselstab zurück.

Als Schildhalter dient seit dem Ende des 15. Jh. ein Fabelwesen: der Basilisk. Er hat die Gestalt eines Hahnes mit Adlerschnabel, Drachenflügeln und Eidechsenschwanz. Mehr zur Mythologie des Basilisken finden Sie auf Wikipedia oder altbasel.

Schutz des Baselstabes

Der Baselstab als offizielles Wappen des Kantons Basel-Stadt ist geschützt und darf insbesondere nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.

Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (SR 232.21)

Grafiken

Hier können Sie Grafikdateien des Baselstabs in verschiedenen Bildformaten und Auflösungen herunterladen:

Repräsentation

Zum Schmuck der Stadt bei Feiertagen, Messen und festlichen Anlässen verfügt das Tiefbauamt über ein umfangreiches Sortiment von Fahnen und Flaggen. Diese Fahnen und Flaggen können beim Tiefbauamt auch für private Anlässe gemietet werden.