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Vorlage 5: Musikvielfalt

Symbol für Musik mit Keyboard, Trommel und Drumsticks.

Kantonale Initiative «für mehr Musikvielfalt»

Die Initiative «für mehr Musikvielfalt» verlangt, dass der Kanton für ein vielfältiges Musikangebot sorgt und das freie Musikschaffen stärker fördert. Dazu sollen freischaffende Musikerinnen und Musiker jährlich mit mindestens einem Drittel des kantonalen Förderbudgets im Bereich Musik unterstützt werden. 

Abstimmungsvideo

Vorlage im Detail

Die Initiative «für mehr Musikvielfalt» will die kantonale Förderpraxis in der Musik mit Quoten-Vorgaben regulieren. Das Volksbegehren will im Kulturfördergesetz festschreiben, dass das nicht institutionelle Musikschaffen künftig jährlich einen Drittel der kantonalen Fördermittel im Bereich Musik erhält.

Dazu gehören Beiträge an freischaffende Musikerinnen und Musiker sowie Beiträge an Programme, Spielstätten und Massnahmen zur Strukturförderung. Zu diesem Zweck soll die kantonale Kulturförderung innerhalb einer Frist von vier Jahren ihre Förderstrukturen anpassen. Die Vergabeprozesse der kantonalen Kulturförderung sollen für das ganze Musikschaffen vereinheitlicht werden. 

Das geforderte Mindestdrittel des kantonalen Musikbudgets zugunsten der freien Musikschaffenden kann entweder über eine Kürzung bei den Institutionen und Orchestern finanziert werden oder über eine Erhöhung des Kulturbudgets. Diesen Richtungsentscheid lässt die Initiative offen und überlässt ihn dem Grossen Rat, der das Volksbegehren umsetzen müsste. 

Zustandekommen

Die Initiative «für mehr Musikvielfalt» kam mit 4098 gültigen Unterschriften zustande.

Abstimmung im Grossen Rat

An seiner Sitzung vom 5. Juni 2024 sprach sich der Grosse Rat mit 49 zu 37 Stimmen gegen die Initiative «für mehr Musikvielfalt» aus.

Grafik Stimmverhältnis im Grossen Rat

Abstimmungsfrage und Empfehlung

Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «für mehr Musikvielfalt» annehmen?

Empfehlung
Der Kanton hat bereits Massnahmen eingeleitet, welche die Bedingungen für das freie Musikschaffen verbessert haben. So legt das Kulturfördergesetz seit 2022 fest, dass fünf Prozent des Kulturbudgets für die Jugend- und Alternativkultur in allen Sparten eingesetzt werden. Eine Umverteilung des Musikbudgets, wie dies die Initiative fordert, hätte jedoch unerwünschte Auswirkungen: Entweder die grossen Kulturinstitutionen erhielten substanziell weniger Mittel. Oder die Kulturausgaben des Kantons müssten markant erhöht werden. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen Ihnen deshalb, NEIN zur Initiative «für mehr Musikvielfalt» zu stimmen.

Argumente

Weitere Informationen

Kontakt

Marco Greiner
Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher
+41 61 267 86 36marco.greiner@bs.ch