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Formulare

Die Schlichtungsstelle stellt die amtlichen Formulare für die Mitteilung des Anfangsmietzinses, Mietzinserhöhungen sowie Kündigungen der Vermieterschaft für Mietobjekte in Basel-Stadt zur Verfügung.

Die Mitteilung des Anfangsmietzinses, Mietzinserhöhungen oder andere einseitige Vertragsänderungen sowie die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Vermieterschaft müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Andernfalls sind sie nichtig und entfalten keine Wirkung. 

Der Kanton Basel-Stadt stellt je ein amtliches Formular für diese drei Mitteilungen zur Verfügung.

Hinweis zum Öffnen der PDF-Formulare:

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Amtliche Formulare

Genehmigte Formulare

Wenn die Vermieterschaft eigene Formulare verwenden will, sind diese durch den Kanton zu genehmigen. Die Schreiberin der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten prüft die Entwürfe solcher Formulare und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung zur Verwendung im Kanton Basel-Stadt.

Gesuche von Vermieterschaften zur Formulargenehmigung sind schriftlich an die Postadresse der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten zu richten. Die zu genehmigenden Formulare sind im Doppel einzureichen.

Wichtiger Hinweis:

Die Vermieterschaft kann die neue Adresse der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten auf den genehmigten Formularen selbstständig aktualisieren. Die Änderung führt nicht dazu, dass erneut eine Genehmigung eingeholt werden müsste (vgl. BGE 135 III 220 E. 1.5.2).

Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr

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