Formulare
Die Schlichtungsstelle stellt die amtlichen Formulare für die Mitteilung des Anfangsmietzinses, Mietzinserhöhungen sowie Kündigungen der Vermieterschaft für Mietobjekte in Basel-Stadt zur Verfügung.
Die Mitteilung des Anfangsmietzinses, Mietzinserhöhungen oder andere einseitige Vertragsänderungen sowie die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Vermieterschaft müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Andernfalls sind sie nichtig und entfalten keine Wirkung.
Der Kanton Basel-Stadt stellt je ein amtliches Formular für diese drei Mitteilungen zur Verfügung.
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Genehmigte Formulare
Wenn die Vermieterschaft eigene Formulare verwenden will, sind diese durch den Kanton zu genehmigen. Die Schreiberin der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten prüft die Entwürfe solcher Formulare und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung zur Verwendung im Kanton Basel-Stadt.
Gesuche von Vermieterschaften zur Formulargenehmigung sind schriftlich an die Postadresse der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten zu richten. Die zu genehmigenden Formulare sind im Doppel einzureichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Vermieterschaft kann die neue Adresse der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten auf den genehmigten Formularen selbstständig aktualisieren. Die Änderung führt nicht dazu, dass erneut eine Genehmigung eingeholt werden müsste (vgl. BGE 135 III 220 E. 1.5.2).
Gesetzliche Grundlagen
Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses durch den Vermieter (Art. 270 Abs. 2 OR) Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen (Art. 266l Abs. 2 OR) Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter (Art. 269d Abs. 1 OR) Kündigungen (Art. 9 VMWG) Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen durch den Vermieter (Art. 19 VMWG)Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr