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Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

Das Wichtigste in Kürze

Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohnraumschutz ist der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Zeiten von Wohnungsnot. Hierfür werden maximale Nettomietzinse bei Abbruch und Ersatzneubau sowie maximale Mietzinsaufschläge bei Sanierung, Renovation und Umbau festlegt. Zusätzlich ist die Begründung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften bewilligungspflichtig.

Zuständig für die Beurteilung von Bewilligungsgesuchen ist die Wohnschutzkommission (WSK).


Über uns

Team der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz

Die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz bildet zusammen mit der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten die Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz und wird administrativ und juristisch durch deren Mitarbeitende unterstützt.

Team der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz

Wohnschutzkommission

Die Wohnschutzkommission ist Teil der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten und beurteilt Bewilligungsgesuche. Sie untersteht administrativ und disziplinarisch der Aufsicht des Präsidialdepartements. In ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig (§ 3a WRFG).

Wohnschutzkommission

Wohnraumschutz

In Zeiten der Wohnungsnot sieht das Wohnraumfördergesetz (WRFG) zusätzliche Prüfungs- und Bewilligungsverfahren sowie eine anschliessende Mietzinskontrolle zum Schutz des bestehenden bezahlbaren Mietwohnraums vor. 

Durchgeführt werden diese Verfahren durch die Wohnschutzkommission (WSK). 

Wohnungsnot wird durch das WRFG definiert und herrscht bei einem Leerwohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt von 1,5% oder weniger (§ 4 Abs. 4 WRFG).


Verfahren

Aktuell herrscht im Kanton Basel-Stadt Wohnungsnot im Sinne von § 4 Abs. 4 WRFG. Um den Erhalt von bezahlbarem Mietwohnraum zu schützen, führt die Wohnschutzkommission (WSK) die folgenden Verfahren durch:

Festlegung der maximalen Nettomietzinse
- bei Abbruch und Ersatzneubau

Bewilligungsverfahren
- bei Sanierung, Renovation und Umbau
- bei Umwandlung in Stockwerkeigentum

Mietzinskontrolle
- bei Abbruch, Sanierung, Renovation und Umbau


F&A Grundeigentümerschaft

Unter nachstehendem Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den folgenden Themen:
- Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
- Abbruch und Ersatzneubau
- Sanierung, Renovation und Umbau
- Mietzinskontrolle
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Rechtsmittel
- Diverses


F&A Mieterschaft

Unter nachstehendem Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den Themen:
- Wohnraumschutz
- Rechtsmittel
- Diverses


Praxis

Unter nachstehendem Link finden Sie publizierte Verfügungen der Wohnschutzkommission.

Formulare und Merkblätter

Rechtliche Grundlagen


Auskunft

Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

Montag bis Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr

 

Auskunft zu baurechtlichen Verfahren

Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI)

Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

Karte von Basel-Stadt
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Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Öffnungszeiten

Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr

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