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Gebühren

§ 8g WRFG, § 29 WRSchV

Die WSK kann eine Gebühr erheben in Höhe von:

  • bis zu 1'000 Franken für die Prüfung von WRFG-Bewilligungsgesuchen sowie die Festlegung der maximalen Nettomietzinse bei Abbruch und Ersatzneubau.
  • zwischen 150 und 1'000 Franken für die Mietzinskontrolle.

Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

Karte von Basel-Stadt
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Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Öffnungszeiten

Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr

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