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Herausgeber/Éditeur/Editore/Publisher: Kanton Basel-Stadt
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Zustandsbericht Biodiversität

Schwalbenschwanz-Schmetterling auf einer Blume in einer Wiese.
© AdobeStock

Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens auf den Ebenen der Ökosysteme (Lebensräume), der Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen) und der genetischen Vielfalt, also der Variabilität und Unterschiedlichkeit der Individuen einer Art.

Die naturräumliche Vielfalt der Schweiz (Höhenunterschiede, klimatische Gegensätze, Verschiedenartigkeit der Böden) fördert die Biodiversität. Andererseits hat die jahrhundertelange Nutzung durch den Menschen das Mosaik aus Wäldern, Offenland, Gewässern und Siedlungen massgeblich geprägt. Diese Vielfalt der Nutzungsarten begünstigt Flora und Fauna. Traditionelle Nutzungsformen wie Hochstamm-Obstgärten, Wytweiden, Wässermatten oder Trockenwiesen bestehen bis heute, nehmen aber stark ab.

Der Schutz der Biodiversität lässt sich bei Weitem nicht nur durch ethische und gesellschaftliche Überlegungen begründen, sondern auch durch wirtschaftliche. Intakte Ökosysteme erbringen wesentliche Dienstleistungen zugunsten der Gesellschaft. Ein Grossteil unserer Nahrungsmittel ist beispielsweise auf die Bestäubung von Insekten angewiesen. Weitere Dienstleistungen sind unter anderem die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, die Regulierung von Schädlingen aber auch die Erholungsleistung von attraktiven Landschaften. Dazu kommen stabilisierende Effekte, welche Auswirkungen des Klimawandels mildern können.

Der Erhalt der Biodiversität wird in der Schweiz hauptsächlich durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und über die kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetze geregelt. Gemäss Bundesverfassung Art. 78 sind die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig.

Inhalte aktualisiert im Juli 2022.

Indikatoren

Ursachen

Die Biodiversität ist weltweit gefährdet, somit auch in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Gründe sind die Übernutzung, der Flächenverlust und die Umweltbelastungen. Im letzten Jahrhundert hat ein starker Nutzungswandel stattgefunden. Er ist Ausdruck sich ändernder gesellschaftlicher Bedürfnisse und Ansprüche wie

  • erhöhter Energiebedarf sowie Ausbau erneuerbarer Energien
  • die Rationalisierung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion (Intensivierung der Landwirtschaft)
  • der Chemikalien- und Stickstoffeintrag über die Luft und die Gewässer
  • gesteigerte Mobilität
  • Ausdehnung von Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen
  • Verdichtung im Siedlungsraum (Verlust von Grünflächen im Siedlungsraum)
  • Zunahme diverser neuer Freizeit- und Tourismusaktivitäten
  • Zunahme der Freizeitaktivitäten in der Nacht (mit künstlichen Lichtquellen, 24-Stunden-Betrieb)
  • ausgeprägte und vielfältige Freizeitkultur in bisher ungestörten Regionen
  • Zunahme der Lichtemissionen
  • Klimawandel
  • die Ausbreitung gebietsfremder Arten (invasive Neobiota)
  • der Verlust des Bezugs und Respekts zur Natur und ihrer Lebewesen

Der Verlust von Lebensräumen und die Verschlechterung der Lebensraumqualität bedrohen die Biodiversität. Verantwortlich dafür ist vor allem die intensive Landnutzung. Die heute auftretenden Biodiversitätsverluste erfolgen zumeist schleichend. Sie sind eine Folge der kontinuierlich sinkenden Lebensraumqualität. Jeder Organismus ist an ganz bestimmte Umweltbedingungen angepasst. Verschlechtern sich die Umweltbedingungen an einem Standort, gehen Arten verloren und der Charakter des Lebensraums verändert sich. Halten die Bedrohungsfaktoren an, hört die Lebensgemeinschaft früher oder später auf zu existieren. Die Bedrohung der Biodiversität ist in den meisten Fällen nicht auf einen einzelnen Faktor zurückzuführen, sondern auf das gleichzeitige Auftreten verschiedener Gefährdungsursachen. Dabei verstärken sich die Wirkungen gegenseitig.

Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der Biodiversität ist die Zunahme der Siedlungsfläche, welche direkt Lebensräume beeinträchtigen und zerstören kann. Im Zeitraum zwischen 1982 und 2014 ist die Siedlungsfläche im Kanton Basel-Stadt um 34 ha beziehungsweise von 70.1% auf 71.4% der Kantonsfläche angestiegen. Im Kanton Basel-Landschaft hat die Siedlungsfläche im selben Zeitraum um 1339 ha beziehungsweise von 14.8% auf 18.1% der Kantonsfläche zugenommen.

Belastungen

In der Schweiz hat die Biodiversität seit 1900 dramatisch abgenommen und der heutige Zustand ist alarmierend. Der Verlust an Biodiversität ist gefährlich, zumal er schleichend, aber kontinuierlich voranschreitet:

Besonders landwirtschaftlich genutzte Agrarökosysteme haben durch die intensive und nicht mehr nachhaltige Bewirtschaftung einen starken Verlust an Kleinstrukturen wie Hecken, Trockenmauern und Hochstammbäume erlitten. Dieser Rückgang wird durch hohen Dünger- und Pestizideinsatz, artenarme Ansaaten und einheitliche, mechanische Bewirtschaftung verstärkt.

Gewässer haben vielerorts durch Verbauungen für Landgewinne, Hochwassersicherheit und Stromproduktion (Erneuerbare Energie) ihren natürlichen Verlauf und Raum verloren.

Im Siedlungsraum sind durch die Versiegelung von Oberflächen und Betonmauern viele Lebensräume verschwunden.

Daneben dehnen sich seit Mitte des letzten Jahrhunderts Siedlungen und Infrastrukturanlagen immer mehr aus. Pro Sekunde werden in der Schweiz 0,9 Quadratmeter Boden versiegelt. Die Landschaft wird durch den Bau von Autobahnen, Verbindungsstrassen, Eisenbahnen und Siedlungsflächen in voneinander getrennte Flächen unterteilt. Dadurch wird die Bewegungsfreiheit von Tier- und Pflanzenarten eingeschränkt. Die Landschaftszerschneidung bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen und verhindert die Fortpflanzung und den genetischen Austausch von Tier- und Pflanzenarten. Das führt zu einer Verarmung der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten und kann zum Aussterben von Arten führen. In beiden Kantonen nimmt die Landschaftszerschneidung weiter zu und somit die Fläche unzerschnittener Landschaftsgebiete seit 1885 ab. Die Anzahl und die Grösse von unverbauten Freiräumen in der Landschaft werden durch das fortschreitende Bauen immer geringer. Diese Entwicklung kann mit der Bestimmung des Freiheitsgrades nachvollzogen werden.

Der Boden ist zusammen mit Luft und Wasser eine zentrale Grundlage des Lebens. Er regelt natürliche Kreisläufe, er filtert und reinigt Wasser und baut Stoffe ab. Ein grosser Teil dieser Arbeit wird von Milliarden von Lebewesen wie Pilzen, Bakterien, Algen, Würmern u.v.m. geleistet. Durch die Bodenversieglung verliert der Boden den grössten Teil seiner natürlichen ökologischen Funktion. Die Versiegelung geschieht vor allem durch den Bau von Gebäuden und Verkehrsträgern wie zum Beispiel Strassen. Im Kanton Basel-Landschaft steigt die Bodenversieglung stetig an, so hat im Zeitraum von 1982 bis 2014 die versiegelte Fläche um 1491 ha zugenommen. Auch im Kanton Basel-Stadt nimmt die Versiegelung weiter zu, mit 48 ha zwischen 1982 und 2014 allerdings weniger markant.

Eingeführte invasive gebietsfremde Organismen beeinträchtigen die Qualität von Lebensräumen und verdrängen einheimische Arten. Sie haben somit einen direkten Einfluss auf den Rückgang der Biodiversität. Zudem können sie Krankheiten übertragen. Mit einem geeigneten Monitoring und einer angepassten Pflege ist es deshalb wichtig, die weitere Ausbreitung dieser Arten zu verhindern.

Im Weiteren hat sich das Freizeitverhalten der Bevölkerung in den letzten Jahren gewandelt. Die Freizeitaktivitäten haben stark zugenommen. Es sind diverse neue Freizeit- und Tourismusaktivitäten aufgekommen. Diese machen auch nicht vor noch praktisch unberührten Gebieten Halt und die Aktivitäten werden überdies in der Nacht (mit künstlicher Lichtquelle) ausgeübt (24-Stunden-Betrieb). Dies hat zur Folge, dass Wildtiere nicht mehr zur Ruhe kommen und ihr Energieverbrauch stark erhöht wird.

Zustand

In den letzten Jahrzehnten erlitt die Biodiversität weltweit starke Verluste, ihr Zustand gilt heute als bedroht.
Obwohl in den letzten zwanzig Jahren in der Schweiz die Bestandesrückgänge bei einigen Arten und die quantitativen Flächenverluste bei bestimmten Lebensräumen gebremst worden sind, ist die Qualität der meisten Lebensräume tief und nimmt weiterhin stark ab: 

  • Die Biodiversität ist stark beeinträchtigt, speziell im Offenland (Flächenverluste, Zerschneidung, Qualitätseinbussen) sowie in und entlang der Gewässer (zu wenig Raum, künstliche Barrieren, fehlende Vernetzung, intensive Bewirtschaftung).
  • Im Wald ist die Biodiversität zwar weniger stark unter Druck geraten als in anderen Ökosystemen, dies vor allem dank des wachsenden Totholzanteils. Jedoch wird die Biodiversität auch hier durch die zunehmende Verdunkelung in zu wenig aufgelichteten Beständen belastet.
  • In der Landwirtschaft hat die Intensivierung und Konzentration auf Hochleistungssorten eine Verarmung der genetischen Vielfalt und einen Verlust diverser ökologisch wertvoller Kleinstrukturen wie Hecken und Hochstammbäume verursacht.
  • Durch die zunehmenden Freizeitaktivitäten in noch unerschlossenen Gebieten geraten diese zunehmend unter Druck.
  • Die Vielfalt im Siedlungsraum ist überraschend gross - meist besteht sie jedoch aus wenig anspruchsvollen Arten. Die Zersiedelung soll mittels Verdichtung in den Siedlungsräumen gebremst werden. Dafür nimmt innerhalb der Siedlungsräume der Druck auf die Grünräume zu.

Die biologische Vielfalt hat in der Region Basel seit 1900 deutlich abgenommen und dieser Trend hat sich auch in den letzten Jahrzehnten fortgesetzt. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind heute bedroht. Mit dem Rückzug der Artenvielfalt ist auch die genetische Vielfalt verloren gegangen. Die Verluste halten auf allen drei Ebenen der Biodiversität (Vielfalt der Arten, Vielfalt der Lebensräume und genetische Vielfalt) an. Zielerreichungskontrollen zum Schutz und Förderung der Biodiversität weisen darauf hin, dass bisherige Massnahmen und Instrumente teilweise erfolgreich sind, aber bei weitem nicht ausreichen.

Im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings Schweiz BDM wurde auf Stichprobenflächen die Pflanzenartenvielfalt anhand des Vorkommens von Gefässpflanzen erhoben. Diese Erhebung ergab im Kanton Basel-Landschaft zwischen den Jahren 2007 und 2019 eine schwankende Artenzahl von 270 bis 279. Ein Rückgang der Pflanzenarten konnte glücklicherweise nicht verzeichnet werden. Dies soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lebensräume und somit die Anzahl Individuen einzelner Arten vielerorts rückläufig sind.

Auswirkungen

Die Biodiversität liefert natürliche Güter und für die gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbare Ökosystemleistungen. Solche Ökosystemleistungen sind zum Beispiel 

  • das Trinkwasser, welches von Wäldern und deren Böden in genügender Menge und guter Qualität zur Verfügung gestellt wird,
  • der Schutz vor Steinschlag und Lawinen, wie Gebirgswälder ihn gewähren,
  • das Aufnehmen von Niederschlagsspitzen beispielsweise durch Moore und Feuchtgebiete,
  • die Bestäubung durch Honig- und Wildbienen,
  • die Regulation und Eindämmung von Krankheitserregern und «Schädlingen» von z.B. Obst- und Gemüsekulturen,
  • die Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit,
  • das Nachwachsen von Rohstoffen und Nahrungsmitteln,
  • genetische Ressourcen für neue Medikamente oder Kulturpflanzen
  • die Steigerung der Lebensqualität durch das Angebot naturnaher Erholungsgebiete

Der Verlust der Biodiversität stellt grundsätzlich eine Bedrohung der Existenzgrundlage für den Menschen und die Wirtschaftsleistung eines Landes dar, da die Biodiversität unverzichtbare Leistungen für unsere Gesellschaft erbringt. Für das menschliche Wirtschaften und Wohlbefinden bildet die Biodiversität die Grundlage. Zudem haben wir eine ethische Verantwortung, die biologische Vielfalt, welche sich seit mehreren Milliarden Jahren auf der Erde entwickeln konnte, für die nachkommenden Generationen zu erhalten.

Die sogenannten Ökosystemleistungen, die die Biodiversität der Gesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung stellt, sind in den meisten Fällen kostenlos und werden ganz selbstverständlich genutzt. Vielerorts führt das zu einer Übernutzung von natürlichen Ressourcen. Die anfallenden Kosten, welche weltweit durch die Abnahme der Biodiversität und somit durch die nicht mehr erbrachten Ökosystemleistungen anfallen, werden auf mehrere Tausend Milliarden Franken geschätzt. Bei einem Versuch, den Wert der globalen Ökosystemleistungen zu beziffern, kam eine Untersuchung auf den Betrag von 33‘000 Milliarden US-Dollar pro Jahr - das 1,8-Fache des globalen Bruttosozialprodukts. Schätzungen aus der Europäischen Union gehen davon aus, dass sich durch die nicht mehr erbrachten Ökosystemleistungen bis ins Jahr 2050 jährliche Kosten von ca. 4% des Bruttoninlandproduktes ergeben könnten. Dies ist durchaus mit der Schweiz vergleichbar. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Abnahme der Biodiversität auch in unserer Region immense Kosten verursachen und bestimmt teurer sein wird als der Schutz beziehungsweise die Förderung der Biodiversität.

Massnahmen

Massnahmen zum Erhalt der Biodiversität haben in der Schweiz lange Tradition. So wurden 1875 als erste Schutzgebiete die Eidgenössischen Jagdbanngebiete gesetzlich verankert. Im Kanton Basel-Stadt wurde mit der Rheinhalde bereits 1913 das erste Gebiet per Regierungsratsbeschluss unter Naturschutz gestellt. Zusammen mit der Gründung des Schweizerischen Nationalparks (1914), dessen Gründungsorganisation ebenfalls aus Basel stammt, war dies der Beginn vieler weiterer Schutzgebiete in der ganzen Schweiz. Auf Bundesebene folgten später beispielsweise der Schutz der Amphibienlaichgebiete (2001) und der Trockenwiesen und -weiden (2010).

Mit den roten Listen und dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz BDM überwacht der Bund den Zustand der Biodiversität seit 2011. Mit dem nationalen ökologischen Netzwerk (REN) hat der Bund eine Grundlage für die bessere Beachtung der Biodiversität in der Raumplanung geschaffen.

Die Wissenschaft sowie der Länderbericht der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weisen bei Zielerreichungskontrollen darauf hin, dass die bisherigen Massnahmen, die in der Schweiz umgesetzt wurden, zwar gut und teilweise auch erfolgreich, aber längst nicht ausreichend sind. Sie konnten den Verlust an Lebensräumen und der darin lebenden Arten sowie die Verschlechterung der Lebensraumqualität nicht stoppen.

Mit der Strategie Biodiversität Schweiz zeichnet der Bund einen Weg vor, wie der Biodiversitätsverlust gestoppt und Ökosystemleistungen erhalten werden sollen. Die 2012 vom Bundesrat verabschiedete Strategie legt 10 Ziele fest, die in einem Aktionsplan konkretisiert wurden. Dabei wurden unter anderem Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität durch sämtliche relevanten Sektoren und zum Aufbau einer ökologischen Infrastruktur aus Schutz- und Vernetzungsgebieten erarbeitet. Der Aktionsplan wurde im Jahr 2017 vom Bundesrat verabschiedet.

Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ist in verschiedenen weiteren Instrumenten des Bundes verankert:

  • Die Agrarpolitik 2018-2021 sieht die Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge vor und die Umweltziele der Landwirtschaft leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität.
  • Die Waldpolitik 2020 hat ein Wachstum des Anteils der Waldreservate von 5% (2012) auf 8% bis 2020 zum Ziel.
  • Mit dem im Jahr 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz können Gewässer, deren ökologische Funktionen beeinträchtigt sind, mit finanzieller Unterstützung des Bundes renaturiert werden.
  • In einem neuen Kapitel im Natur-und Heimatschutzgesetz über genetische Ressourcen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls.

Die Erhaltung der Biodiversität ist eine Herausforderung, die sowohl lokales, regionales wie globales Handeln erfordert. Das wichtigste Instrument auf globaler Ebene ist dabei die Biodiversitätskonvention CBD. Das im Jahr 2014 von der Schweiz ratifizierte Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene sowie gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft äussert sich im Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 folgendermassen zum Thema Klimawandel und natürliche Ressourcen: «Der Regierungsrat will die Artenvielfalt von Flora und Fauna unter Berücksichtigung des Klimawandels in den natürlichen Lebensräumen fördern und erhalten und dabei die Natur als Chance erkennen.»

Als wichtige Massnahme zur Erhaltung der Biodiversität strebt der Naturschutz die rechtliche Unterschutzstellung von Gebieten an, welche besonders wertvolle Lebensräume für seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten bieten. Die kantonale Unterschutzstellung erfolgt durch einen Regierungsratsbeschluss und regelt den langfristigen Umgang mit den definierten Gebieten. Seit dem Jahr 2010 konnte der Kanton Basel-Landschaft die unterschutzgestellte Fläche von 7.5% auf 9.7% der Kantonsfläche erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Anteil der per Regierungsratsbeschluss geschützten Fläche 0.2%, allerdings konnten wertvolle Gebiete mit der Zonenplanrevision der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen in Naturschutz- und -schonzonen überführt werden.

Die Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft bieten den Tier- und Pflanzenarten Nischen und Lebensraum im Landwirtschaftsgebiet. Bewirtschafter können z.B. für extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Hecken, Feldgehölze oder Buntbrachen Verträge abschliessen und erhalten für die Flächen finanzielle Beiträge. Der Anteil dieser Biodiversitätsförderflächen im Landwirtschaftsgebiet ist in beiden Kantonen tendenziell steigend. Ende 2021 waren im Kanton Basel-Landschaft 13.53% und im Kanton Basel Stadt 20.13% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Biodiversitätsförderflächen unter Vertrag.

Die Struktur der Fliessgewässer befindet sich in beiden Kantonen grösstenteils nicht in einem natürlichen Zustand. Die Gewässer sind durch Uferverbauungen beeinträchtigt, wurden begradigt oder in der Vergangenheit vollständig in den Boden verlegt und eingedolt. Intakte Fliessgewässer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Wasser-, Ufer- und Landlebensräume. Viele spezialisierte Arten sind auf solche Lebensräume in und an Gewässern angewiesen. Zudem bilden Fliessgewässer wichtige Korridore für die ökologische Vernetzung. Die Revitalisierung von Fliessgewässern ist deshalb für die Förderung der Biodiversität von zentraler Bedeutung. Im Jahr 2016 wurden im Kanton Basel-Landschaft 574 km öffentliche, kleinere und mittlere Gewässer untersucht. Davon konnten noch 181 km als natürlich beziehungsweise naturnah eingestuft werden. Der Kanton Basel-Stadt hat im Jahr 2014 im Rahmen der Revitalisierungsplanung die Fliessgewässer inklusive Rhein betrachtet. Es wurden 47.6 km Fliessgewässer untersucht, davon weisen noch 2 km eine natürliche bis naturnahe Struktur auf. Seit dem Jahr 2006 konnte im Kanton Basel-Stadt wieder 1 km Fliessgewässer naturnaher ausgestaltet werden. Im Jahr 2018 wurden im Kanton Basel-Landschaft 5‘450 m Oberflächengewässer revitalisiert.

Seit 2020 forciert der Bund die Ausarbeitung einer «ökologischen Infrastruktur (ÖI)» in den Kantonen. Mit dieser Planung sollen Wert- und Defizitgebiete identifiziert werden und eine Grundlage für die künftige Biodiversitätsförderung gelegt werden. Die Erarbeitung der ÖI hat in den Kantonen BS und BL gestartet. In diesem Rahmen wird gefordert, dass 30% der Landesfläche in irgendeiner Form der Biodiversität zur Verfügung stehen sollen, davon 17% der Landesfläche als rechtlich gesicherte Naturschutzgebiete.

Quellen

Weiterführende Informationen

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