Bewilligungen für Arztberufe
Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung für Arztberufe. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für Arztberufe als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie im Arztberuf fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis (zum Beispiel bei einer AG oder GmbH) ausführen.
Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als Ärztin oder Arzt erhält, wer unter anderem
- über ein anerkanntes Berufsdiplom sowie über einen anerkannten Weiterbildungstitel verfügt;
- pro Facharzttitel eine 3-jährige Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in den beantragten Fachgebieten zu 100 Prozent nachweist (vgl. Art. 38 KVV sowie Art. 37 Abs. 1 KVG);
- über einen Anschluss an das elektronische Patientendossier (EPD) verfügt; ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin (als einziger Weiterbildungstitel), Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt (als einziger Weiterbildungstitel), Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (vgl. Art. 37 Abs. 1bis KVG).
- mindestens über das Niveau C1 der deutschen Sprache verfügt;
- nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
- Gesuch Berufsausübungsbewilligung Arztberuf (Startet einen Download)
- Gesuch um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Ärztliches Zeugnis um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Gesuch um Einschränkung der Berufsausübung (Seniorenpraxisbewilligung) (Startet einen Download)
- Merkblatt Zulassung OKP-Leistungserbringer (Startet einen Download)
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühr für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 700 Franken.
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
- Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.
Zulassungsbeschränkung für Ärzte in Fachgebieten
In den Fachgebieten
- Anästhesiologie
- Kardiologie
- Neurologie
- Ophthalmologie
- Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
- Oto-Rhino-Laryngologie
- Radiologie und
- Urologie
In diesen Fachgebieten mit einer Obergrenze wird nur dann eine neue Ärztin oder ein neuer Arzt zur Tätigkeit zu Lasten der OKP zugelassen, wenn eine praktizierende Ärztin oder ein praktizierender Arzt ihre oder seine Tätigkeit aufgibt.
Besitzstandswahrung für bereits Zugelassene
Für bereits im Kanton Basel-Stadt zugelassene Ärztinnen und Ärzte der oben genannten Fachgebiete gilt bezüglich der Zulassungsbeschränkung die Besitzstandswahrung.
Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie eine Praxis im Arztberuf im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.
Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
- Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
- Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis
- Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis eines Anschlusses an das elektronische Patientendossier (EPD)
- Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind
Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Arztberufe betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 700 und 3'500 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
- 1 bis 3 Personen: 700 Franken
- 4 bis 10 Personen: 1'750 Franken
- ab 11 Personen: 3'500 Franken
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
Zulassungsverordnung
Anforderungen an die Qualitätssicherung
Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen:
- Anforderungen an die Qualitätssicherung in Praxen (Startet einen Download)
- Fragebogen für den Nachweis der Qualitätsanforderungen (Startet einen Download)
- Merkblatt: Qualitätsanforderungen zur OKP-Zulassung (Startet einen Download)
- Inspektionsprotokoll Arzneimittel und Medizinprodukteaufbereitung in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen (Startet einen Download)
Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung
Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.
Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:
Anpassung der Berufsausübungsbewilligung
- Angabe der Privatadresse
- Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
- Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
Anpassung der Betriebsbewilligung
- Angabe der neuen Praxisadresse
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.
Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.
Gebühren
- Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung beträgt 200 Franken.
- Die Gebühr für die Anpassung der Betriebsbewilligung beträgt 350 Franken.
Meldeformulare
Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden.
Im Formular der Meldung finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein.
- Meldung einer fachlichen Leitung zum Führen einer ambulanten Einrichtung in Arztberufen (Startet einen Download)
- Meldung einer Stellvertretung in einer ambulanten Einrichtung in Arztberufen (Startet einen Download)
- Meldung einer Assistenzstelle in einer Hausarztpraxis (Startet einen Download)
- Meldung für Dienstleistungserbringer (Tätigkeit während max. 90 Tagen pro Kalenderjahr) (Startet einen Download)
- Meldung eines Praktikums in einer ambulanten Einrichtung in Arztberufen (Startet einen Download)
Gebühren
- Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
- Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung kostet 100 Franken.
- Assistenz: Die Gebühr für das Melden einer Assistenz liegt bei 100 Franken.
Medizinische Ferndienstleistungen
Bewilligungen für medizinische Ferndienstleistungen müssen zusätzlich beantragt werden.
Hausarztförderprogramm
Um die Ausbildungsplätze in der Hausarztmedizin attraktiver zu machen, besteht im Kanton Basel-Stadt seit 2009 ein Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Universitären Zentrum für Hausarztmedizin der Universität Basel. Hausarztpraxen, die sich für die Ausbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten einsetzen, wird ein grosser Teil des Lohnes während der Ausbildung vergütet: pro Jahr können maximal 6 Weiterbildungsstellen à 6 Monate für ein Arbeitspensum von 100 Prozent unterstützt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie in den nachfolgenden Links:
Rechtliche Grundlagen
Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.
Kantonale Gesetze und Verordnungen:
Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:
Weitere Informationen
Gebühren
Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.
Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen
Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.