Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Glücklicherweise sind Straftaten an Kindern durch fremde Gewalt- und Sexualstraftäter sehr selten. Trotzdem kann die Angst davor sehr gross sein. Hier erfahren Sie, wie Sie ihr Kind schützen können.
Erfahrungsgemäss verhalten sich Kinder gegenüber fremden Personen, welche unangenehme Bauchgefühle auslösen, meistens richtig. Sie entfernen sich rasch und melden dies entweder den Eltern oder einer Lehrperson. Hier finden Sie dennoch einige Hilfestellungen und Ratschläge für Eltern.
"Nein!" sagen
Kinder müssen lernen: Gerade auch fremden Erwachsenen gegenüber dürfen sie «Nein» sagen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben.
Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Genehmigung weder mit Fremden mitgehen noch in deren Autos einsteigen darf. Besprechen Sie konkrete Situationen, in denen ein «Nein» erlaubt ist. Sagen Sie ihm auch, wann ein «Nein» nicht so gut wäre (z.B. beim Arzt).
Rettungsinseln geben Sicherheit!
Schauen Sie sich mit Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung sogenannte «Rettungsinseln» an: Ein Geschäft, in dem es den/die Kassierer/in ansprechen kann, eine Strasse, in der viele Menschen sind oder ein Haus, wo es klingeln kann.
Besprechen Sie dies auch bei Elternabenden. Bestimmen Sie mit dem Kind Personen, bei denen es Hilfe holen kann, falls Sie abwesend sind oder wenn es unterwegs ist.
Geheimes Kennwort
Grundsätzlich empfiehlt die Polizei, wenn immer möglich, dass Ihr Kind im Verhinderungsfall Ihrerseits nicht durch eine fremde Person abgeholt wird. Vorbeugend können Sie aber mit Ihrem Kind ein geheimes Passwort festlegen, damit Sie diese Option im Notfall trotzdem wahrnehmen könnten.
Ihr Kind wurde angesprochen
Ist Ihr Kind durch eine fremde Person verdächtig angesprochen worden, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
-
Fragen Sie Ihr Kind nach den genauen Wortlaute und dem Aussehen der fremden Person. Notieren Sie sich den Ort und die Zeit des Ereignisses
- Melden Sie dies verzugslos der Polizei. In einer Notfallsituation wählen sie die Notfallnummer 112/117. Anderenfalls dürfen Sie die Meldung einer Polizeiwache weitergeben, oder Sie wenden sich direkt an die Jugend- und Präventionspolizei.
Ihr Kind alleine unterwegs – So schützen Sie es trotzdem!
Informationen und Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte
Straftaten an Kindern durch fremde Erwachsene sind sehr selten. Dieses Faltblatt zeigt Eltern dennoch auf, was sie tun können, um das Risiko für sexuelle Übergriffe und Gewalttaten durch Fremde zu minimieren. Es werden sowohl konkrete Handlungsempfehlungen gegeben wie auch Erziehungstipps, z.B. in Zusammenhang mit Angst und Geheimnissen, diskutiert. Im Faltblatt ist zusätzlich beschrieben, wie Eltern am besten vorgehen, wenn doch etwas passiert ist oder passiert sein könnte.
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