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Auffüllung Klybeck

Im Zuge von Hochwasserschutzmassnahmen an Rhein und Wiese wurde das häufig überschwemmte Gebiet «Klybeck» um 1900 mit bis zu fünf Meter mächtigem belastetem Aushub angehoben. Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte und den Belastungsgrad des Gebiets «Klybeck».

Entstehung

Der Grund, auf dem das heutige Klybeck-Quartier steht, entstand durch das Eindämmen der Wiese im Zeitraum zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert. Das frühere Sumpf- und Schwemmgebiet wurde mit Material aus Flussgeschiebe, Bauschutt, Haus- und Gewerbeabfällen, Schlacken und Asche aufgefüllt. Auch die Industrie, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Klybeck präsent ist, hinterliess Spuren. Deshalb findet man heute fast überall Reste dieser Vergangenheit, wo immer der Boden für Bauarbeiten geöffnet wird. Dies gilt für das heutige Klybeck-Wohnquartier genauso wie für das zukünftige Gewerbe- und Wohngebiet in den noch nicht zugänglichen Werkarealen Klybeck.

Altlastenrechtlich gilt das ganze Klybeck im Dreieck zwischen Dreirosenbrücke/ Horburgstrasse, Eisenbahnbrücke und Wiesemündung als belasteter Standort. Die historische künstliche Auffüllung ist aber nicht sanierungsbedürftig. Das heisst, solange nicht gebaut wird und das Material im Boden bleibt, besteht kein Handlungsbedarf. 

Belastungsgrad der Auffüllung Klybeck

Die Auffüllung unterhalb des Klybeck-Quartiers ist im Kataster der belasteten Standorte mit der KbS- Nummer A775 eingetragen.

Im Jahr 2009 beauftragte das Amt für Umwelt und Energie das Ingenieurbüro Kiefer + Studer AG mit der Abklärung der künstlichen Auffüllungen im Klybeck. Der Auslöser für diesen Auftrag waren Beobachtungen in Baugruben gewesen, zum Beispiel an der Gärtnerstrasse und am Wiesendamm, wo unterschiedlich mächtige Auffüllungen mit Bauschutt, Schlacken, Aschen und teilweise auch Haus-, Gewerbe- und Industrieabfälle zum Vorschein gekommen waren.

Auswertung der historischen Daten und der Bohrprofile

Die Gutachter stützten ihre Analyse zum einen auf im Staatsarchiv greifbare Dokumentationen der Auffüllungen ab. Zudem werteten sie 393 Ergebnisse von Bohrungen im Projektareal aus, die im kantonalen Bohrkataster registriert sind und die bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen von Bauprojekten gemacht worden waren. Die Auswertung umfasste neben der im Bohrprofil ausgewiesenen Auffüllmächtigkeit auch die Beschreibungen des Bohrgutes in den Bohrprofilen. Diese Beschreibungen teilten die Gutachter in vier Belastungsklassen ein: keine, gering, mittel und hoch. Gemeint waren damit folgende Befunde:

  • Keine Belastung: sandiger Kies ohne Fremdanteile
  • Geringe Belastung: sandiger Kies mit Aushub und wenig Fremdanteilen (Ziegelbruch)
  • Mittlere Belastung: sandiger Kies mit Aushub, Bauschutt, Ziegelbruch, Betonbruch
  • Hohe Belastung: wenig sandiger Kies mit Bauschutt, Ziegelbruch, Betonbruch, Schlacken, Aschen, Kohleresten, Brandschutt, Abfall, Deponiematerial (nicht näher definiert)

Schlussfolgerungen hinsichtlich der Belastung des Standortes Auffüllung Klybeck

Die Analyse der Gutachter legt folgenden Schluss nahe: Um die Flächen zwischen den hochgelegten Strassen im Klybeck aufzufüllen, war über Jahrzehnte Abfall hergefahren und wagenweise in die Gruben geschüttet worden. Deshalb findet man beim Öffnen des Bodens heute fast überall dasselbe Bild vor: Abfälle, die lagenweise schräg geschichtet und im Untergrund heterogen gemischt sind.

Wird heute im Klybeck gebaut, muss der Aushub in Bereichen mit geringer und mittlerer Belastung gemäss eidgenössischer Abfallverordnung VVEA als wenig verschmutztes Aushubmaterial Typ B klassiert und aufwendig behandelt werden. Aushub aus Bereichen mit hoher Belastung überschreitet in der Regel die Grenzwerte für Typ B und muss zu deutlich höheren Preisen auf eine Spezialdeponie gebracht oder thermisch behandelt werden (Kosten rund zwei- bis zehnmal höher, je nach Behandlungsart).

Die Abfälle in den Auffüllungen des Klybeckquartiers liegen seit nahezu 100 Jahren im Untergrund. Wo wasserlösliche Schadstoffe im Füllmaterial enthalten waren, wurden diese durch das Regenwasser und bei der Erhöhung des Rheinpegels (zwei Meter) mit dem Bau des Kraftwerks Kembs via Grundwasser in den Rhein transportiert. Zum Zeitpunkt der Ablagerung dieser Abfälle führten diese Schadstoffe ziemlich sicher zu einer grossen Belastung des Grundwassers und des Rheins. Heute sind im Grundwasser, mit wenigen Ausnahmen, kaum mehr Schadstoffe aus den Abfällen nachweisbar. Es ist wie bei einem Teebeutel, der mehrmals mit Wasser übergossen wird: Irgendwann lösen sich keine Teesubstanzen mehr. Genauso verhält es sich mit den wasserlöslichen Schadstoffen im grösseren Teil des Untergrunds unter dem Klybeckquartier.

Rechtliche Situation

Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung) wurde am 26. August 1998 vom Bund erlassen. Auf Basis vorhandener Untersuchungen wurden mit Schreiben vom 22. August 2011 450 Eigentümerinnen und Eigentümer über den vorgesehenen Eintrag ihrer Parzelle nach Art. 5 Abs. 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) im Kataster der belasteten Standorte als Teil der historischen Auffüllung Klybeck informiert. Wegen zahlreicher Einsprachen konnte das Gebiet erst am 31. März 2013 im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte publiziert werden.

Die Bewertung der historischen Auffüllung Klybeck erfolgte nach Art. 8 Abs. 2 best. c AltlV als «belastet, weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig», da vom gesamten Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf das Schutzgut Grundwasser bzw. Oberflächengewässer nachweisbar sind. Lokale Hotspots von einzelnen höheren Belastungen sind in einer solchen heterogenen Auffüllung jedoch nicht auszuschliessen.

Das heisst, wird im Bereich der historischen Auffüllung Klybeck gebaut, muss im Bauperimeter vorgängig der Untergrund untersucht werden. Dafür müssen von der Bauherrschaft vor Baubeginn eine baubedingte Gefährdungsabschätzung (Art. 3 Best. a Altlasten-Verordnung) durchgeführt sowie ein Aushub- und Entsorgungskonzept gemäss der Abfallverordnung VVEA erstellt werden. Dies macht in der Regel Bohrungen und/oder Baggerschlitze in den Untergrund notwendig. Zuständig für diese Massnahmen ist die Bauherrschaft; sie muss auch für die Entsorgungskosten für den Aushub und die eventuell notwendige Behandlung von schadstoffhaltigem Boden aufkommen (Art. 32bbis USG).

HIER GGF. BILDER EINFÜGEN

Klybeck – ein belasteter Standort mit Geschichte und Zukunft

Hier finden Sie eine historische Rückschau auf das Gebiet «Klybeck».


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