Orts- und branchenübliche Löhne / Tripartite Kommission (TPK)
Sie suchen Angaben zu orts- und branchenüblichen Löhnen? Haben Sie Zweifel, dass Ihr Lohn orts- und branchenüblich ist? Oder Sie möchten wissen, was die Aufgabe der Tripartiten Kommission ist? Erfahren Sie hier mehr.
Grundsätzlich gilt:
Die Einhaltung der schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird kontrolliert.
In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrollieren die paritätischen Kommissionen (PK). In Branchen ohne einen ave GAV prüfen die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK).
Die TPK beobachtet den Arbeitsmarkt und nimmt Meldungen über zu tiefe Löhne entgegen. Wenn sie Missbräuche feststellt, leitet sie eine Untersuchung ein. Bei Vorliegen von Lohndumping kann sie
- versuchen, sich mit den Arbeitgebenden über die Löhne zu einigen (Verständigungsverfahren);
- beim Regierungsrat beantragen, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für allgemeinverbindlich zu erklären;
- beim Regierungsrat beantragen, einen Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen.
Mitglieder der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen sind:
- Vertretungen der Arbeitnehmenden
- Vertretungen der Arbeitgebenden
- Präsidentin, Nicole Hostettler, Amtsleiterin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit
- Sekretär, Michael Mauerhofer, Leiter Arbeitsbedingungen
Wir führen die Geschäftsstelle der TPK.
Links
Statistisches Amt, Kanton Basel-Stadt: Arbeitsmarktmonitoring TPK Kantonaler MindestlohnWas ist aktuelle Höhe des kantonalen Mindestlohns? Für wen gilt der Mindestlohn? Sie möchten sich über die dazugehörige Gesetzeslage informieren? Lesen Sie die unten stehenden Informationen und kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Tripartite Kommission des BundesAuf nationaler Ebene beobachtet die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) den Arbeitsmarkt.
Löhne berechnenBerechnen Sie Ihren Lohn gemäss ave GAV oder Ihren orts- und branchenüblichen Lohn
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