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LGBTIQ

Der Kanton Basel-Stadt fördert die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen. Er hat dazu als erster Kanton in der Deutschschweiz ein Gesetz verabschiedet.

Das kantonale Gleichstellungsgesetz

Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat dem neuen Gleichstellungsgesetz zugestimmt. Basel-Stadt ist damit der erste Kanton in der Deutschschweiz, der die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen rechtlich verankert.

Was beinhaltet das Gesetz?

Welche Rechte habe ich als LGBTIQ-Person?

Im Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans, non-binären und intergeschlechtlichen Menschen stellen sich viele rechtliche Fragen, die mit ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder der Variation ihrer Geschlechtsmerkmale zusammenhängen.

Hate Crimes

Wie können Sie vorgehen, wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Hasskriminialität werden? Die Website von PinkCop liefert dazu wichtige Informationen. Sie können sich auch telefonisch an die LGBT-Helpline (+41 800 133 133) wenden.

Fachstelle Gleichstellung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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