Fördergelder LGBTIQ
Die Fachstelle Gleichstellung fördert ab Inkrafttreten des Kantonalen Gleichstellungsgesetzes (voraussichtlich Anfang 2025) einmalige Projekte und regelmässige Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen. Bei den einmaligen Projekten wird von Projektförderung gesprochen, bei den regelmässigen Angeboten von Staatsbeiträgen.
Projektförderung
Die Fachstelle Gleichstellung unterstützt einmalige und zeitlich begrenzte Projekte zum Thema LGBTIQ mit Fördergeldern.
Eingabefrist
Die Frist für die erste Eingabe von Projektgesuchen ist abhängig vom Inkrafttreten des Kantonalen Gleichstellungsgesetzes (KGlG). Für 2025 werden die Termine über die üblichen Kommunikationskanäle (Webseite, Instagram, Newsletter, LinkedIn) bekannt gegeben. Zukünftig werden jeweils am 31. Januar und 31. August Eingaben gemacht werden können.
Eingabe von Gesuchen
Das Gesuch für ein einmaliges Projekt und Vorprojekt wird mit den unten bereit gestellten Formularen per E-Mail und Post an die Fachstelle eingereicht. Dabei gilt es, die Richtlinien zu beachten. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf können Sie sich an die Fachstelle Gleichstellung wenden.
Richtlinien für Projektförderung
Die Eingabe für Projekte ist in Richtlinien geregelt. Grundlage für diese Förderung ist das Staatsbeitragsgesetz (StBG).
Richtlinien Projektförderung
Richtlinien LGBTIQ Projektförderungen (Startet einen Download)Dokumente und Links für die Eingabe eines Gesuchs
Richtlinien LGBTIQ Projektförderungen (Startet einen Download) Formular Projekt (Startet einen Download) Beilage 1 Ziele und Massnahmen (Startet einen Download) Beilage 2 Projektorganisation (Startet einen Download) Formular Vorprojekt (Startet einen Download) Staatsbeitragsgesetz StBG Swisslos-Fonds Basel-Stadt
Staatsbeiträge
Die Fachstelle Gleichstellung fördert regelmässige Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen im Kanton mit sogenannten Staatsbeiträgen. Regelmässige Angebote bestehen über mehrere Jahre. Die finanzielle Unterstützung wird ebenfalls für mehrere Jahre gesprochen und ist erneuerbar. Beispiele dafür sind Beratungs- und Begleitungsangebote für queere Menschen und ihr Umfeld oder queere Räume.
Die Staatsbeiträge werden auf Grundlage des Kantonalen Gleichstellungsgesetzes (KGlG) und des Staatsbeitragsgesetzes (StBG) gesprochen.
Interessieren Sie sich für einen Staatsbeitrag für ein bestehendes oder zukünftiges Angebot? Dann können Sie jederzeit mit der Fachstelle Gleichstellung Kontakt aufnehmen: foerdergelder.lgbtiq@bs.ch
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Bitte verwenden Sie für die Kommunikation das unten aufgeführte Logo gemäss den Abmachungen mit der Fachstelle Gleichstellung.
Kontakt für Eingabe und Fragen
Sim Eggler (keine Pronomen)
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr