Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Handelsregisteramt

Das Handelsregisteramt führt das kantonale Handelsregister als öffentliche Informationsquelle über die rund 18'500 registrierten Unternehmen, Vereine und Stiftungen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt.

Kontakt & Öffnungszeiten

Handelsregisteramt

Postadresse: Handelsregisteramt Basel-Stadt Postfach 4001 Basel Schalteradresse: Claramattweg 8 (1. OG) nahe des Claraplatzes Schalteröffnungszeiten (Mo-Fr): 08:30 - 11:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Telefonzeiten (Mo-Fr): 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Jahreswechsel 2024/2025: Öffnungszeiten & Bearbeitungsdauer

Das Handelsregisteramt bleibt am 24. und am 31. Dezember 2024 nachmittags sowie am 25. und am 26. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025 ganztags geschlossen. Ansonsten gelten die normalen Öffnungszeiten.

Es gibt keinen Einreichungsstichtag für eine garantierte Bearbeitung von Anmeldeunterlagen und Vorprüfungen für Handelsregistereinträge noch vor Ende Jahr. Erfahrungsgemäss sollte es ausreichen, wenn Anmeldeunterlagen dem Handelsregisteramt bis am 23. Dezember 2024 eingereicht werden. Vorprüfungen werden nach Kapazität vorgenommen.

Suche im Handelsregister nach Firmen und Personen & Einsicht in Firmenbelege

Die Handelsregisterauszüge aller Unternehmen, Vereine und Stiftungen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt und fast alle ihrer beim Handelsregisteramt archivierten öffentlichen Firmenbelege sind kostenlos über Internet abrufbar. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Klicken Sie hier und geben Sie in der Suchmaske die gesuchte Firma oder Person ein.
  2. Klicken Sie in der Trefferliste die gesuchte Firma an. Es öffnet sich ihr Internet-Handelsregisterauszug.
  3. Wenn Sie den Regler oben rechts auf dem Internet-Handelsregisterauszug anklicken, werden Ihnen auch die gestrichenen (die nicht mehr aktiven) Einträge angezeigt.
  4. Klicken Sie im Internet-Handelsregisterauszug auf die blauen Aktensymbole, um die zu diesen Referenznummern archivierten Firmenbelege als PDF abzurufen. Es öffnet sich eine Dialogbox. Falls Sie kein blaues Aktensymbol sehen, können die zu dieser Referenznummer archivierten Firmenbelege nicht selber heruntergeladen, sondern müssen ordentlich bestellt werden.
  5. Füllen Sie die Dialogbox aus und klicken Sie auf Belege zusenden. Die abgerufenen Firmenbelege erhalten Sie sodann sofort per E-Mail.

Anmelden von Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister

Alle in das Handelsregister aufzunehmenden Tatsachen sind mit geeigneten Beweisunterlagen als wahr zu belegen und mit einer handschriftlich oder digital unterzeichneten Anmeldung zur Eintragung anzumelden. Die Handelsregisterverordnung enthält ausführliche Aufzählungen, welche Belege für welche Eintragungsgeschäfte dem Handelsregisteramt einzureichen sind und welcher Personenkreis zur Unterzeichnung einer Anmeldung berechtigt ist.

Die Anmeldung und die Belege sind einzureichen entweder

  1. handschriftlich unterzeichnet in Papierform (Original oder notariell beglaubigte Kopie) an unserem Schalter am Claramattweg 8 oder per Post an Handelsregisteramt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel oder
  2. digital unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischen Zeitstempel nach Art. 2 Bst. e+j ZertES in einem der elektronischen Formate PDF/A-1 oder PDF/A-2 über eine der elektronischen Zustellplattformen EasyGovPrivaSphere Secure Messaging oder IncaMail an info.hra@jsd.bs.ch.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Merkblättern und Anmeldeformularen für die gängigsten Eintragungsgeschäfte, die keine notarielle Beurkundung erfordern (erfordert ein Eintragungsgeschäft eine notarielle Beurkundung, dann wird das Anmeldeformular vom Notariat erstellt). Auf Wunsch erstellt das Handelsregisteramt aber gerne für sämtliche Eintragungsgeschäfte ein individuelles Anmeldeformular (CHF 60). 

Bestellen von beglaubigten Handelsregisterauszügen und Firmenbelegkopien

Sie können bei uns gegen Gebühr folgende Dokumente bestellen:

  • Beglaubigte Handelsregisterauszüge
  • Beglaubigte oder unbeglaubigte Kopien von allen von Gesetzes wegen öffentlichen Firmenbelegen (z.B Urkunden, Statuten, Protokolle, Verträge etc.)
  • Beglaubigte Zeugnisse (Bescheinigungen über bloss einzelne Inhalte des Handelsregistereintrages wie z.B. die Existenz, die Zeichnungsberechtigten oder eine Fusion)
  • Beglaubigte Bescheinigung, dass eine bestimmte Firma nicht oder nicht mehr im Handelsregister eingetragen ist

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Klicken Sie hier und geben Sie in der Suchmaske die gesuchte Firma ein.
  2. Klicken Sie in der Trefferliste die gesuchte Firma an. Es öffnet sich ihr Internet-Handelsregisterauszug.
  3. Klicken Sie in der Kopfleiste des Internet-Handelsregisterauszuges Bestellungen an.
  4. Füllen Sie das Bestellformular aus und klicken Sie Bestellung abschicken an. 

Dokumente können alternativ auch per Mail bestellt oder werktags von 08.30-11.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr ohne Voranmeldung gegen Barzahlung oder Kreditkartenbelastung an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellung ist nicht möglich.

Vorprüfung von Firmenbezeichnungen und Belegentwürfen

  • Vorprüfung von Handelsregisterbelegen

    Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Ihre Entwürfe der dem Handelsregisteramt für eine Eintragung im Handelsregister einzureichenden Belege wie z.B. Statuten, Protokolle, Verträge etc. vorab zur Vorprüfung einreichen (CHF 200/h, mind. CHF 50).

  • Vorprüfung von Firmenbezeichnungen

    Die Wahl einer Firmenbezeichnung unterliegt je nach Rechtsform diversen Einschränkungen. Insbesondere müssen sich die Firmenbezeichnungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Kollektiv- sowie Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmenbezeichnungen von Gesellschaften in einer dieser Rechtsformen deutlich unterscheiden. Die Firmenbezeichnungen von Einzelunternehmen müssen sich dagegen lediglich von den Firmenbezeichnungen der mit Sitz  in der gleichen politischen Gemeinde bereits eingetragenen Einzelunternehmen deutlich unterscheiden. Im Weiteren darf eine Firmenbezeichnung nicht wahrheitswidrig sein, keine Täuschungen verursachen und keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Sie haben folgende Abklärungsmöglichkeiten:

  1. Abklärung der schweizweit bereits im Handelsregister eingetragenen identischen und ähnlichen Firmenbezeichnungen

    Diese Abklärung erfolgt durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister EHRA, welches ein über Internet abrufbares Firmenzentralregister (sog. Zefix) der schweizweit im Handelsregister eingetragenen Firmenbezeichnungen anbietet. Eine erste Prüfung hinsichtlich identischer oder ähnlicher Firmenbezeichnungen kann hier gratis selber vorgenommen werden. Da die Suche nach ähnlich lautenden Firmenbezeichnungen technisches Sachwissen voraussetzt, empfehlen wir jedoch dringend, vor jeder Neugründung oder Firmenänderung beim Eidg. Amt für das Handelsregister eine - gebührenpflichtige - Firmenrecherche in Auftrag zu geben. Die Recherche gibt Auskunft über im Firmenzentralregister bereits eingetragene identische oder ähnliche Firmen bzw. Namen; sie beinhaltet keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit.

  2. Abklärung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firmenbezeichnung

    Für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firmenbezeichnung ist vorab das kantonale Handelsregisteramt zuständig, wobei die Überprüfung durch das Eidg. Amt für das Handelsregister anlässlich der Genehmigung der Eintragung jedoch vorbehalten bleibt. Sofern Sie nicht sicher sind, ob die vorgesehene Firmenbezeichnung rechtlich zulässig ist, können Sie beim Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt eine Vorprüfung beantragen (CHF 50). Bei der Vorprüfung einer Firmenbezeichnung sollte gleichzeitig auch die Zweckumschreibung mitgeteilt werden, damit sich das Handelsregisteramt zur Firma-Zweck-Relation äussern kann.

Gebühren

Gebühren für Handelsregistereinträge, Produkte und Leistungen

Die Gebühren für Handelsregistereinträge und die Produkte und Leistungen des Handelsregisteramtes sind basierend auf Art. 941 Abs. 3 OR geregelt in der bundesrätlichen Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister als Fixgebühren (Handelsregistereinträge) oder als Gebührenrahmen (Produkte und Leistungen). 

Die Gebühren für Handelsregistereinträge entnehmen Sie bitte der obgenannten Verordnung. Für Produkte und Leistungen gelten folgende Gebührenansätze:

Produkt / Leistung
Gebühr
Zuschlag für dringliche Bearbeitung (=innert 3 Arbeitstagen nach Eingang; Berücksichtigung nur bei Kapazität
50 % der Eintragungsgebühren, max. CHF 100
Zuschlag für Einholung der Eintragungsgenehmigung des EHRA im Hyperexpressverfahren
CHF 100
Zuschlag für aussergewöhnlichen Umfang/besondere Schwierigkeit (z.B. Liberierung nicht in bar, Vorzugsrechte, Genussscheine u.Ä.)
20 % der Eintragungsgebühren, max. CHF 100
Aufwand für Zweit- u. Drittprüfung von mangelhaften Anmeldeunterlagen
nach Zeitaufwand, CHF 120-180 pro Stunde
Aufwand für Korrespondenz, Telefonate, Besprechungen etc.
nach Zeitaufwand, CHF 120-180 pro Stunde
Auslagen für Postporti
nach Posttarif
Auslagen für amtliche SHAB-Publikationen
nach SHAB-Tarif
 
 
beglaubigter Handelsregisterauszug
CHF 50
beglaubigte Bescheinigung über bestimmte Handelsregisterinhalte (Zeugnis)
CHF 100
beglaubigte Bescheinigung, dass eine Rechtseinheit nicht im Handelsregister eingetragen ist
CHF 50
Fotokopien von Registerbelegen
CHF 2 pro Seite, mind. CHF 10, max. CHF 120 pro Tagesregister-Nr.
Zuschlag für Beglaubigung von Fotokopien von Registerbelegen
CHF 15
Zuschlag für Apostille/Überbeglaubigung von beglaubigten Handelsregisterauszügen und Registerbelegen
CHF 30
Beglaubigung einer Unterschrift
CHF 15
Erstellung eines Anmeldeformulars
CHF 60
Akteneinsicht am Schalter
CHF 20 pro Firmendossier
 
 
Vorprüfung von Anmeldeunterlagen
CHF 200 pro Stunde, mind. CHF 50
Vorprüfung einer Firmenbezeichnung
CHF 50
Zuschlag für dringliche Vorprüfung (auf im Voraus vereinbarten Termin)
25 %

Datenschutz

Nicht nur die im Handelsregister registrierten Firmendaten und Personenangaben, sondern auch die von den Firmen für deren Registrierung dem Handelsregisteramt eingereichten Firmenbelege wie Versammlungsprotokolle, Statuten, Verträge, Bilanzen, Wahlannahme- und Rücktrittserklärungen etc. sind von Gesetzes wegen öffentlich (Art. 936 Abs. 1 OR). Das bedeutet, dass jedermann ohne Interessennachweis und zeitlich unbeschränkt sowohl in die im Handelsregister registrierten Firmendaten als auch in die dem Handelsregisteramt als Nachweise eingereichten Firmenbelege Einsicht nehmen kann und das sogar über das Internet (Art. 936 Abs. 2 OR). 

Wer dem Handelsregisteramt Firmenbelege einreicht, muss sich dieser Öffentlichkeit bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine nicht öffentlich werden sollenden heiklen Inhalte wie Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten, "Waschküchenschlüsselstreitereien" etc. enthalten, liegt bei der einreichenden Person/Firma. Das Handelsregisteramt prüft die ihm eingereichten Firmenbelege inhaltlich nur auf ihre Beweistauglichkeit für die von der einreichenden Person/Firma zur Eintragung ins Handelsregister angemeldeten Tatsachen. Eine anderweitige Prüfung oder Wertung des Inhalts nimmt das Handelsregisteramt nicht vor.

Prüfen Sie daher die dem Handelsregisteramt einzureichen beabsichtigten Akten auf datenschutz- und persönlichkeitsverletzende Inhalte und reichen Sie insbesondere von Versammlungsprotokollen keine Vollversionen, sondern nur sich auf den für das Handelsregister relevanten Inhalt beschränkende Auszüge ein.

Firmenstatistiken & Kundenbefragungen

Zentraler Rechtsdienst

Spiegelgasse 6
4051 Basel

Last updated