Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Mein Haus - ein Baudenkmal?

Wenn bei einem Gebäudes Unterhalts- oder Instandsetzungsmassnahmen oder gar ein Umbau geplant sind, dann ist die Kenntnis der Rahmenbedingungen und des entsprechenden Vorgehens wichtig: Eingetragene Denkmäler, Inventarobjekte sowie Objekte in der Schutzzone und Schonzone unterliegen speziellen Bestimmungen.

Die vier Schutzkategorien im Kanton Basel-Stadt

Die Kriterien für die Schutzwürdigkeit eines Bauobjekts sind vielfältig. Neben Zeugniswert, architektonischer Qualität, architekturgeschichtlichen, baukonstruktiven und städtebaulichen Aspekten können auch historische, sozial- oder ereignisgeschichtliche Kriterien ausschlaggebend sein. Festgehalten ist dies im «Gesetz über den Denkmalschutz» (SG 497.100; im Weiteren: DSchG), weiterführende Informationen sind zu finden in der Rubrik Unsere Baudenkmäler.

Die verschiedenen Kriterien können möglicherweise spezifische Schutzziele zur Folge haben. Letztere präzise und langfristig zu definieren, ist teilweise schwierig, da nicht alle Bauten im Kanton schon hinreichend erforscht sind.
Dieser Umstand widerspiegelt sich in den unterschiedlichen Schutzkategorien im Kanton Basel-Stadt. Es handelt sich um vier grundlegende Kategorien:

Informationen zu den jeweiligen Schutzkategorien

Wie kann ich herausfinden, ob mein Gebäude zu einer der Schutzkategorien gehört?

Den schnellsten Überblick bietet das Internet mit MapBS des Grundbuch- und Vermessungsamts Basel-Stadt. Bei der entsprechenden Spezifizierung sind die Kategorien farblich hervorgehoben: 

  • die eingetragenen Denkmäler (rot)
  • die Inventarobjekte (grün)
  • die Schutzzone (violett)
  • die Schonzone (rosa)

Das Denkmalverzeichnis ist in der baselstädtischen Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt enthalten (SG 497.300).

Das Inventar der schützenswerten Bauten liegt beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI (Rittergasse 4) auf, bei der Kantonalen Denkmalpflege (Unterer Rheinweg 26) sowie bei den Gemeindekanzleien von Riehen (Wettsteinstrasse 1) und Bettingen (Hauptstrasse 54) zur Einsichtnahme.

Seit November 2022 werden die Inventarblätter der einzelnen Objekte und Anlagen sukzessive als PDF-Download auf der kantonalen Kartenapplikation MapBS zugänglich gemacht. Bereits aufgeschaltet sind die Quartierinventare Altstadt Grossbasel, St. Johann und Am Ring. So gelangen Sie zum entsprechenden Inventarblatt (siehe eingebundene Karte oben): MapBS > Thema «Raumplanung» > Karte «Denkmalverzeichnis und Inventar» > «Inventarobjekte» > Auf entsprechendes Inventarobjekt klicken > Fenster mit Link zum Inventarblatt.

Wie gehe ich bei baulichen Eingriffen vor, wenn mein Bauobjekt schützenswert ist?

Ansprechstellen und Verfahrensklärung

Bei baulichen Eingriffen an Baudenkmälern kommen in Abhängigkeit von deren Schutzstatus, von der Art des Vorhabens und von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche Vorgehensweisen oder Bewilligungsverfahren zum Zuge.

Für die Klärung formeller und baurechtlicher Aspekte ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI zuständig, für fachliche und praktische Belange die Kantonale Denkmalpflege. In jedem Fall empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege.

Für Bauten und Anlagen in der Schonzone sind die Stadtbildkommission (Basel), die Ortsbildkommission (Riehen) und die Dorfbildkommission (Bettingen) zu kontaktieren.

Für dieses Thema zuständig

Contenu mis à jour