Beiträge für Heizung und Warmwasser
Hier sind alle Fördergegenstände im Bereich Haustechnik aufgeführt. Bei jedem Fördergegenstand finden Sie Angaben zur Höhe der Förderbeiträge.
Rahmenbedingungen für alle Förderbeitragsgesuche
Gesuche immer vor Baubeginn einreichen
Damit ein Antrag auf Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss dieser in jedem Fall vor Baubeginn eingereicht werden.
Wichtige Informationen für Ihr Gesuch
Wärmepumpen
Mit einer Wärmepumpe wird die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Mit einem Teil Strom können bis zu fünf Teile Wärme erzeugt werden.
Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
Beitragssätze Wärmepumpen
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Luft/Wasser-WP | CHF 8'000.- + CHF 250.- / kW th |
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP bis 10 kW th | max. CHF 30'000.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP ab 10 kW th | CHF 25'500.- / Anlage + CHF 450.- /kW th |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
- Die Installation einer Wärmepumpe ist zum Teil melde- bzw. baubewilligungspflichtig. Details finden Sie unter «Heizungsersatz».
Vorgaben und Informationen für Fachpersonen
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Wärmepumpen für Sie von Interesse sein können.
Die folgenden Publikationen befassen sich mit guten Lösungen für Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen in der Stadt und mit der Betriebsoptimierung von Wärmepumpen.
Holzheizungen
Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.
Eine Automatische Holzheizung ist förderberechtigt, wenn sie als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung einzuhalten.
Beitragssätze Holzheizungen
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen | max. CHF 1'000.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Neuanlagen bis 70 kW | CHF 10'000.- + CHF 200.- / kW th |
Neuanlagen von 70 bis 500 kW | CHF 15'000.- + CHF 130.- / kW th |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
- Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
- Gestützt auf die Effizienzverordnung EnEV muss eine Leistungs- und eine Konformitätserklärung (EU) eingereicht werden, nur so können Beiträge ausbezahlt werden.
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Holzheizungen für Sie von Interesse sein können.
Anschluss an ein Wärmenetz
Wird Wärme aus einem Fernwärmenetz bezogen, die zu mindestens 20 % aus erneuerbaren Quellen oder nicht anders nutzbarer Abwärme besteht, so ist der Anschluss an das Wärmenetz förderbeitragsberechtigt. Typischerweise sind dies das Fernwärmenetz Basel sowie die Fernwärme Riehen. Anschlüsse an rein fossil betriebene Netze sind nicht förderbeitragsberechtigt.
Beitragssätze Anschluss an ein Wärmenetz
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Bis 500 kW | CHF 4'000.- + CHF 200.- / kW |
Über 500 kW | CHF 54‘000.- + 100.- / kW |
Kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW | individuelle Beiträge |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
- Für kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW können bei hohen bzw. ausserordentlichen Anschlusskosten individuelle Förderbeiträge festgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Umwelt und Energie.
Fachkontakte
Neubau / Erweiterung Wärmenetz
Mit dieser Massnahme wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Förderbeiträge für kleinere Wärmeverbünde pauschal berechnet werden können. Es wird jeweils ein Beitrag an das Verteilnetz und an die Wärmeerzeugung berechnet. Die Beiträge gelten sowohl für die Erweiterung bestehender Netze / Erzeugungsanlagen als auch für den Bau neuer Netze.
Beitragssätze Neubau / Erweiterung Wärmenetz
Massnahmen | Beitragssatz | |
---|---|---|
Neubau / Erweiterung Wärme- / Anergienetz | CHF 40.- /(MWh/Jahr) | |
Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage | Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe > 200 kW | CHF 245.- /(MWh/Jahr) |
Automatische Holzfeuerung > 300 kW | CHF 80.- /(MWh/Jahr) |
IWB bietet umfassende Informationen zu Wärmenetzen und zur Fernwärme an.
Thermische Solaranlagen
Zwei Typen von Solaranlagen werden unterschieden:
- Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren), die die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung nutzen.
- Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen, mit Solarzellen oder Solarmodulen), die Sonnenlicht in Strom umwandeln.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen mit Förderbeiträgen. Photovoltaik-Anlagen werden mit Förderbeiträgen des Bundes unterstützt.
Mit einer gut platzierten Sonnenkollektoranlage (thermische Solaranlage) auf Ihrem Hausdach können Sie bis zu zwei Drittel der Energie für die Warmwassererwärmung bereitstellen. Dank moderner Technik auch im Winter und bei bedecktem Himmel. Noch mehr Energie sparen Sie, wenn Sie das von der Sonne erwärmte Wasser mit einer kombinierten Lösung auch zum Heizen verwenden.
Beitragssätze thermische Solaranlagen
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Grundbeitrag pro Neuanlage | CHF 2‘500.- |
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag | CHF 800.- / kW |
Bitte beachten Sie:
Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung resp. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Seite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in § 13 Abs. 1 lit. j ABPV (Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung) geregelt.
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Solarenergie für Sie von Interesse sein können.
- Kollektorliste
Fördergeldrechner für thermische Solaranlagen
- Solarrechner des Bundesamts für Energie
Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?
- Förderbeiträge des Bundes
Einmalvergütungen sind das Instrument des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen.
- QM-Solar: VLG-Rechner von Swissolar
Rechner, zum Erstellen der validierten Leistungsgarantie VLG
- Aktion Solarkraftwerk Basel
Sie erhalten zusätzliche Förderbeiträge, wenn Sie Ihre Sanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage kombinieren.
Gesuch stellen
Im Online-Gesuchsportal erfassen Sie Ihren Antrag um Förderbeiträge.