Übertragbare Krankheiten
Erreger von übertragbaren Krankheiten können örtlich und zeitlich begrenzte Ausbrüche (Epidemien) oder auch eine weltweite Krankheitsausbreitung (Pandemie) hervorrufen. Um die Bevölkerung vor Ausbrüchen zu schützen, überwachen die Medizinischen Dienste die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Zur Bekämpfung und Eindämmung treffen sie Massnahmen.
Meldepflichtige Krankheiten
Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien sind verpflichtet, das Auftreten bestimmter übertragbarer Krankheiten den Behörden zu melden. Häufungen gewisser Krankheiten und aussergewöhnliche Befunde unterstehen ebenfalls der Meldepflicht. Ein frühes Erkennen von Ausbrüchen hilft, die Krankheiten einzudämmen.
Wer meldet?
- Für Ärztinnen und Ärzte gilt: «Wer diagnostiziert, der meldet». Bei gewissen Krankheiten müssen sie bereits den Verdacht auf die Krankheit melden.
- Laboratorien melden den Nachweis von Erregern meldepflichtiger Erkrankungen.
Was wird gemeldet?
Das Bundesamt für Gesundheit BAG legt die Liste der meldepflichtigen Krankheiten fest und überprüft sie regelmässig. Neben den meldepflichtigen Erregern sind auch Häufungen von Befunden sowie aussergewöhnliche Befunde meldepflichtig. Das könnte zum Beispiel das gehäufte Auftreten von Norovirus-Infektionen in einer Institution sein. Oder der erstmalige Nachweis eines Erregers oder einer neuen Variante.
Wie wird gemeldet?
Für jede Erkrankung ist eine Frist vorgegeben, innert welcher die Meldung erfolgen muss. Die Meldefristen sind unterschiedlich. Sie betragen 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche.
- Ärztinnen und Ärzte melden telefonisch oder mittels Meldeformular (klinischer Befund) an die zuständige Behörde des Wohnkantons der betroffenen Person. Im Kanton Basel-Stadt ist dies die Abteilung Übertragbare Krankheiten der Medizinischen Dienste. Die Meldeformulare zu den einzelnen Krankheiten sind auf der Website des BAGs zu finden.
- Laboratorien melden Erkrankungen mittels Laborbefund an das Bundesamt für Gesundheit BAG. Erfolgt die Meldung nicht auf elektronischem Weg, muss der Befund zusätzlich an die Behörde des Wohnkantons geschickt werden.
- Infektionskrankheiten melden – Bundesamt für Gesundheit BAG
Auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG finden Sie detaillierte Informationen zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Erläuterungen zum Vorgehen, sowie die Liste der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte.
- Leitfaden zur Meldepflicht – Bundesamt für Gesundheit BAG
Der Leitfaden zur Meldepflicht Bundesamtes für Gesundheit BAG beschreibt die Meldekriterien, Meldefristen und jeweiligen Besonderheiten im Meldeprozedere der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Erreger.
Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten
Klinische Befunde bitte per E-Mail oder in dringenden Fällen telefonisch an die Abteilung Übertragbare Krankheiten des Kantonsärztlichen Diensts Basel-Stadt senden.
Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie den Pikettdienst der Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt via Polizei erreichen.
Weiterführende Links zum Thema meldepflichtige Krankheiten
Meldepflichtige Infektionskrankheiten – Bundesamt für Gesundheit BAGWas, wann, wem, wie und durch wen melden. Informationen und Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu meldepflichtigen Krankheiten.
Leitfaden zur Meldepflicht – Bundesamt für Gesundheit BAGDer Leitfaden zur Meldepflicht des Bundesamtes für Gesundheit BAG beschreibt die Meldekriterien, Meldefristen und jeweiligen Besonderheiten im Meldeprozedere der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und Erreger.
Wöchentliche Fallzahlen zu den meldepflichtigen übertragbaren KrankheitenFallzahlen der überwachten Infektionskrankheiten der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Infoportal zu übertragbaren KrankheitenDas Infoportal des Bundesamtes für Gesundheit BAG liefert jeden Mittwoch Auswertungen und Daten zu Infektions- und Erkrankungsfällen.
EpidemiengesetzBundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
EpidemienverordnungBundesverordnung vom 29. April 2015 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV)
Verordnung Meldung übertragbarer Krankheiten (VMüK)Bundesverordnung des EDI vom 1. Dezember 2024 über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (VMüK)
Pandemieplan Kanton Basel-Stadt
Von der Epidemie zur Pandemie
Epidemien sind lokal begrenzte Ausbrüche einer Krankheit. In der Schweiz kennen wir vor allem ein häufiges Auftreten von Grippe während der Wintermonate. 10 bis 20 Prozent der Menschen infizieren sich in dieser Zeit.
In unregelmässigen Zeitabständen treten Viren auf, gegen welche den meisten Menschen die Antikörper zur Abwehr fehlen. Beispiele dafür sind neuartige Grippeviren oder das Coronavirus während der Covid-19-Pandemie. In solchen Situationen steigt das Risiko einer Pandemie mit einem weltweiten Ausbreiten der Krankheit innerhalb kurzer Zeit. Dies kann zum Teil schwere gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Bevölkerung haben.
Hinweis
Der Pandemieplan Basel-Stadt wurde 2017 und somit vor der Covid-19-Pandemie erstellt. Er stützt sich vor allem auf den Schweizer Influenza-Pandemieplan von Dezember 2015. Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf kantonaler Ebene werden die Pandemiepläne aufgrund der Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie derzeit überarbeitet.
Ziel eines Pandemieplans
Der kantonale Pandemieplan zeigt auf, mit welchen Handlungsstrategien der Kanton Basel-Stadt einer Pandemie begegnet. Er trägt dazu bei, im Ereignisfall schnell die notwendigen Massnahmen im Detail zu planen und umzusetzen.
Eine Vorbereitung kann den Schutz der Menschen verbessern, indem frühzeitig und gezielt das Ausbreiten der Pandemie gebremst wird. Das hilft, die Gesundheitsversorgung, das wirtschaftliche und das soziale Leben zu schonen und wo möglich aufrechtzuerhalten.
Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt richtet sich vor diesem Hintergrund an
- die kantonale Verwaltung
- alle im Gesundheitswesen tätigen Organisationen im ambulanten Bereich
- alle im Gesundheitswesen tätigen Organisationen im stationären Bereich
- die kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt
- die Industrie
- Gewerbebetriebe
- Privatpersonen
Der Pandemieplan ist als Planungsdokument zu verstehen, der keine fertigen Lösungen im Detail bietet. Diese wären aufgrund der Vielfalt an Szenarien nicht zielführend. Der Plan zeigt auf, mit welchen Handlungsstrategien der Kanton eine Pandemie angeht. Ebenso zeigt er auf, welche Massnahmen einzelne Gruppen sowie Privatpersonen im Vorfeld ergreifen können.
Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt ist als umfassendes, ganzheitliches Management-Tool im Sinne eines Leitdokumentes gestaltet.
Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt
Aufgrund der Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie werden die Pandemiepläne auf nationaler Ebene und auf kantonaler Ebene aktuell überarbeitet.
Der Pandemieplan des Kantons Basel-Stadt (aus dem Jahr 2017) beschreibt Massnahmen zur Vorsorge und zur Bewältigung am Beispiel der Influenza-Pandemie.
Bestellung eines gedruckten Pandemieplans
Der kantonale Pandemieplan kann gratis als gedrucktes Exemplar bezogen werden. Bei ausserkantonalen Bestellungen ist die Stückzahl auf ein Exemplar beschränkt.
Bei Interesse schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Medizinischen Dienste.
Medizinische Dienste Kanton Basel-Stadt
Kontakt
Übertragbare Krankheiten
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr