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Heimtiere

Wer ein Heimtier hält, übernimmt eine Verantwortung. Überlegen Sie sich vor dem Anschaffen eines Haustiers, ob Sie bereit sind, diese Pflicht langfristig zu übernehmen. Haben Sie die finanziellen Mittel und genug Zeit, um es tier- und artgerecht zu ernähren und zu pflegen?

Was gilt als Heimtier?

Zu den Heimtieren zählen laut der Tierschutzgesetzgebung diejenigen Tiere, welche die Menschen aus Interesse am Tier oder als Gefährte im Haushalt halten, zum Beispiel

  • Hunde
  • Katzen
  • Kaninchen
  • Tauben
  • Hühner
  • Enten und anderes Geflügel.

Wildtiere können unter Umständen auch Heimtiere sein, beispielsweise 

  • Meerschweinchen
  • Mäuse
  • Ratten
  • Hamster
  • Ziervögel
  • Zierfische 
  • Reptilien 
  • Amphibien.

Bewilligung: Ja oder Nein?

Für das Halten eines Heimtiers braucht es keine Bewilligung. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Wildtierarten.

Wer ein Tier hält, ist verpflichtet, das Lebewesen tier- und artgerecht zu ernähren und zu pflegen. Informationen über den Tierschutz und das Halten von Heim- und Wildtieren finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Züchten von Heimtieren

Wer Heimtiere in grösserem Umfang züchtet, braucht eine Bewilligung.

Eine kantonale Bewilligung benötigt, wer mehr als die folgende Anzahl Tiere pro Jahr abgibt:

  • 20 Hunde oder drei Würfe Hundewelpen
  • 20 Katzen oder fünf Würfe Katzenwelpen
  • 100 Kaninchen, Zwergkaninchen oder Meerschweinchen
  • 300 Mäuse, Ratten, Hamster oder Gerbils
  • 1000 Zierfische
  • 100 Reptilien
  • die Nachzucht 
    • von mehr als 25 Vogelpaaren bis zur Grösse eines Nymphensittichs
    • von mehr als zehn Vogelpaaren, die grösser als Nymphensittiche sind
    • oder von mehr als fünf Ara- oder Kakadupaaren

Um eine Zucht-Bewilligung zu beantragen, ist das Gesuchsformular vollständig auszufüllen und einzureichen. Bitte unterschreiben und per Post oder per E-Mail an das Kantonale Veterinäramt schicken.

Ausbildung für Tierhalterinnen und Tierhalter

Das Tierschutzgesetz fordert für das Halten bestimmter Tierarten eine Ausbildung. Die Lernziele sind Kenntnisse über tiergerechtes Halten und der Erwerb von praktischem Wissen über den Umgang mit Tieren. 

Kontakt

Kantonales Veterinäramt

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Schlachthofstrasse 55
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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