Jugendabteilung
Die Jugendabteilung wurde in Zusammenarbeit mit den Jugendanwaltschaften Baselland und Basel-Stadt und dem Massnahmenzentrum Arxhof im Januar 2003 eröffnet. Nach Absprache können auch Jugendliche anderer Kantone aufgenommen werden.
Ziel der Jugendabteilung
Ziel der Jugendabteilung ist es, eine sozialpädagogisch betreute Abteilung für Jugendliche bis 18 Jahre zu führen und die Kontakte zu erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu vermeiden.
Vollzogen werden Untersuchungshaft und Massnahmen verschiedener Art für Mädchen und Jungen. Zusätzlich wird der Arrest für Bewohner vom Arxhof in der Jugendabteilung vollzogen, wobei diese mehrheitlich von den anderen Jugendlichen getrennt sind.
Die Abteilung verfügt über acht Zellen mit insgesamt zwölf Betten, einem grossen Aufenthaltsraum, Duschen und einer Waschküche. Die Zellen sind alle mit Lavabo, WC und Gegensprechanlage ausgerüstet. Des Weiteren steht eine sogenannte Kollusionszelle als Zelle auf einer anderen Station zur Verfügung. Sofern keine Disziplinierung vorliegt, steht den Jugendlichen ein Fernseher in den Zellen zur Verfügung.
Wir legen grossen Wert auf einen strukturierten Tagesablauf und eine durchgehende Betreuung, die gemeinsam durch die Aufsicht / Betreuung und die Sozialpädagogen wahrgenommen wird. Der Aufenthalt ist pädagogisch sinnvoll und jugendgerecht gestaltet.
Anzahl Zellenplätze: 13
Sozialpädagogik im Untersuchungsgefängnis
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung und die wichtigen Aufgaben der Sozialpädagogik in der Jugendabteilung.
Eckdaten zur Sozialpädagogik
- Anstellungsträger ist das Massnahmenzentrum Arxhof
- Fachbegleitung durch die pädagogische Leitung Arxhof
- Arbeitspensum 2 x 50%
- Montag - Freitag
- enge Zusammenarbeit mit dem Aufsichtspersonal des Untersuchungsgefängnisses Basel-Stadt
Leitgedanken der Sozialpädagogik
Wir lassen uns von der Erkenntnis leiten, dass jeder Mensch - insbesondere der noch jugendliche Mensch - entwicklungsfähig ist. Jeder Jugendliche soll die Möglichkeit haben, sich in einer angstfreien Atmosphäre zu entwickeln.
- Die Jugendlichen sind in Haft. Das wird ihnen gegenüber offen und ehrlich gezeigt.
- Die Atmosphäre ist streng, geprägt von einer respektvollen, annehmenden Haltung gegenüber den Jugendlichen.
- Die Jugendlichen sehen sich konfrontiert mit transparenten Regeln und Normen, deren Einhaltung vom Gefängnispersonal konsequent eingefordert wird.
- Die psychische und physische Unversehrtheit der Jugendlichen soll jederzeit gewährleistet sein.
Auftrag der Sozialpädagogik
Die Untersuchungshaft respektive Einschliessung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen ist ein einschneidender Eingriff in das Leben der Betroffenen. Die Trennung vom sozialen Netz kann eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Verstärkend kommt hinzu, dass die Zukunft noch ungewiss ist.
Die pädagogische Betreuung begleitet die dadurch entstehende Krise. Es ist Aufgabe der Sozialpädagogik, den Jugendlichen die Gründe der Einweisung begreifbar zu machen und sie bei der Auseinandersetzung mit ihrer aktuellen Lebenssituation zu unterstützen. Als Grundhaltung ist ein kontaktvoller, wohlwollend konfrontativer Umgang angezeigt. Es wird darauf geachtet, dass sich Fürsorglichkeit und Konfrontation die Waage halten.
Die Strukturierung des Tages, durch den für alle Jugendlichen verbindlichen Tagesablauf, regelt das Zusammenleben und bietet den Jugendlichen Orientierung und Klarheit. Ziel ist, dass Jugendliche lernen, nach Regeln zu leben und Strukturen nicht nur als einengend sondern auch als Orientierung zu erkennen. Strukturen zu bieten bedeutet gleichermassen auch Grenzen setzen, was wiederum zum täglichen Auseinandersetzen führt. Die Jugendlichen lernen dadurch mit Konflikten, Spannungen und Verletzungen umzugehen und diese auszuhalten.
Im Abteilungsalltag kommen die Jugendlichen bei Beschäftigung, Sport und Spiel in Kontakt mit ihren Stärken und Schwächen und lernen, diese zu erkennen. Die Jugendlichen sollen Interesse entwickeln, das eigene Leben wieder in die Hand zu nehmen und konstruktiv an neuen Lösungen und Perspektiven zu arbeiten.
Weiterführende Informationen
Wichtige Links
Weiterführende Informationen zum Thema Jugendlichen im Gefängnis und zu Hilfestellungen für deren Rehabilitation und Reintegration in die Gesellschaft.
Die ermittelnde, untersuchende, richterliche und vollziehende Behörde in Bezug auf das Jugendstrafverfahren .
Jugendanwaltschaft Basel-LandschaftUntersucht und beurteilt die Straftaten der Minderjährigen (10- bis 18-Jährige) und ist für den Vollzug der jugendstrafrechtlichen Strafen und Schutzmassnahmen zuständig.
ArxhofMassnahmenzentrum für junge Erwachsene in Niederdorf - eine Institution des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordates.
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeAls Dienstleistungsorganisation und Notfalldienst unter anderem zuständig für den Schutz von gefährdeten Jugendlichen.
Fachstelle JugendhilfeDie Fachstelle Jugendhilfe des Erziehungsdepartements unterstützt unter anderem Jugendliche und Eltern in problematischen Lebenssituationen.
Jugendstrafprozessordnung (JStPO)SG 257.500 - Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, vom 13.10.2010, in Kraft seit: 01.01.2011