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Migrationsamt

Das Migrationsamt erteilt Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgänger-Bewilligungen. Es prüft und verlängert die Aufenthalts-Bewilligungen. Es ist die erste Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen. Wenn jemand nicht freiwillig ausreist, trifft das Migrationsamt die nötigen Schritte, um die Ausreise durchzusetzen. Es fungiert als Strafverfolgungs-Behörde im Ausländerrecht.

Menschen in der Schalterhalle des Migrationsamts mit blauen Trennwänden.
Schalter des Migrationsamts an der Spiegelgasse 12
© BdM

Aktuelles: Personen aus der Ukraine

Informationen für Menschen aus der Ukraine:

Auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die aktuellen Informationen zu finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sonderregelungen der Arbeitsbewilligungen: Ukraine / Support Ukraine.


Unsere Aufgaben und Dienstleistungen

Das Migrationsamt ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung. Darunter fallen:

  • Regelung der Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
  • Ausstellung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise
  • Prüfung der Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
  • Ausstellung von Rückreisevisa und Visumsverlängerungen
  • Einleitung der nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten inklusiv Verfügen von Wegweisungen
  • Durchführung der notwendigen Abklärungen und Erstellung der nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer
  • Führung der Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Staatssekretariat für Migration zugewiesen wurden
  • Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (zum Beispiel Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung)
  • Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs

Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Informationen


Kontakt und Öffnungszeiten

Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen und Anliegen via Kontaktformular.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag:
09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag und Freitag:
09.00 - 16.00 Uhr

Die Schalterhalle des Migrationsamts ist barrierefrei zugänglich (ebenerdig). Ein rollstuhlgängiger Schalter ist vorhanden.

Telefon: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr)

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