Migrationsamt
Das Migrationsamt erteilt Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgänger-Bewilligungen. Es prüft und verlängert die Aufenthalts-Bewilligungen. Es ist die erste Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen. Wenn jemand nicht freiwillig ausreist, trifft das Migrationsamt die nötigen Schritte, um die Ausreise durchzusetzen. Es fungiert als Strafverfolgungs-Behörde im Ausländerrecht.
Aktuelles: Personen aus der Ukraine
Informationen für Menschen aus der Ukraine:
Auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die aktuellen Informationen zu finden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sonderregelungen der Arbeitsbewilligungen: Ukraine / Support Ukraine.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen
Das Migrationsamt ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung. Darunter fallen:
- Regelung der Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
- Ausstellung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise
- Prüfung der Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
- Ausstellung von Rückreisevisa und Visumsverlängerungen
- Einleitung der nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten inklusiv Verfügen von Wegweisungen
- Durchführung der notwendigen Abklärungen und Erstellung der nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer
- Führung der Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Staatssekretariat für Migration zugewiesen wurden
- Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (zum Beispiel Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung)
- Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs
Zu unseren Dienstleistungen
Über die untenstehenden Links gelangen Sie unseren Dienstleistungen.
Das Wichtigste in Kürze: Aufenthaltsbewilligung/B-Bewilligung; Schülerinnen und Schüler/Studierende; Rentnerinnen und Rentner; Stellensuchende/im Ausland erwerbstätige Personen; Gebühren; Asyl; Härtefallregelung/Sans Papiers
FamiliennachzugVoraussetzungen und Gesuch für die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs
Leben im KonkubinatVoraussetzungen und Gesuch für die Einreise zum Leben im Konkubinat
Vorbereitung der EheVoraussetzungen und Gesuch für die Einreise zur Vorbereitung der Ehe
Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung)Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise mit befristetem Aufenthalt (weniger als ein Jahr)
Medizinische BehandlungVoraussetzungen und Gesuch für die Einreise zwecks medizinischer Behandlung
VisumInformationen rund um das Thema Visum wie Voraussetzungen, Verfahren, Ausnahmen, Rückreisevisum
Grenzgängerinnen und GrenzgängerGrenzgängerbewilligung: Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten.
Ordentliche und Erleichterte EinbürgerungGenerelle Informationen und Details zur ordentlichen und zur erleichterten Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und weiteres.
Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)Voraussetzung und Fragen zu Gesuchstellung, Verlängerung, Aufrechterhaltung bei Auslandaufenthalt und anderes.
ArbeitsbewilligungenAlle Informationen rund ums Thema Arbeitsbewilligungen.
Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Informationen
- Bundesgesetz betreffend Ausländerinnen und Ausländer
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG), vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Juni 2024)
- Freizügigkeitsabkommen
Abkommen zwischen der Schweiz, der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, abgeschlossen am 21. Juni 1999
- Asylgesetz (AsylG)
142.31, vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. Juni 2024)
- Integrationsgesetz des Kantons Basel-Stadt
SG 122.500 - Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz), vom 18.04.2007, in Kraft seit: 01.01.2008
Weiterführende Informationen
Sowohl der Bund als auch der Kanton Basel-Stadt informieren ausführlich zu verschiedenen Themen betreffen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.
Informationen des Bundes zur Einreise in die Schweiz, zu Arbeit und Arbeitsbewilligungen, zum Bürgerrecht, zu Asylanträgen und weiteres.
Integration BaselInformationen zur bedarfsgerechten Umsetzung des Integrationsgesetzes im Kanton Basel-Stadt.
Amt für Wirtschaft und ArbeitInformationen rund ums Arbeiten im Kantons Basel-Stadt und den Wirtschaftsstandort Basel.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen und Anliegen via Kontaktformular.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag:
09.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09.00 - 16.00 Uhr
Die Schalterhalle des Migrationsamts ist barrierefrei zugänglich (ebenerdig). Ein rollstuhlgängiger Schalter ist vorhanden.
Telefon: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr)
- Umbuchen Termin Ausländerausweis: +41 61 267 60 80
- Für Anmeldungen: Melden Sie sich beim Einwohneramt, Spiegelgasse 6, zu den Schalteröffnungszeiten.