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S4 Öffentliche Bauten und Anlagen

S4.1 Bauten, Anlagen und Betrieb der Universität

Ausgangslage

Der Lehr- und Forschungsstandort Basel, mit den Eckpfei­lern Universität und Universitätsspital, Fachhoch­schule Nordwestschweiz und ETH-Zentrum für Biosysteme, gehört zu den führenden Wissenszentren Europas.

Die Zahl der Studierenden an der Universität Basel ist im Zeitraum von 2010 bis 2015 um ca. 30% gestiegen. Mit der heutigen Anzahl von Studierenden ist die strategisch angestrebte Grösse erreicht. Die gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft getragene Universität gehört mit über 13’000 Studierenden in ihren Schwerpunktdisziplinen zu den 50 besten Hochschulen der Welt.

Die derzeitige Vielzahl der universitären Standorte erschwert eine effiziente Raumnutzung. Die Universität hat daher eine Raumstrategie entwickelt, deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den beiden Trägerkantonen noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Als Provisorien müssen deshalb Einmietungen in Fremdliegenschaften (z.B. Jakob Burckhardt-Haus) in Kauf genommen werden.

Zielsetzungen

Der Lehr- und Forschungs­standort Basel zählt zu den führenden Innovationszentren in den Bereichen Life Sciences, Medizinische Forschung und Kulturwissenschaften.

Diese Zielsetzungen erfordern mehr und auf die Bedürfnisse der Universität zugeschnittenen Raum. Mit modernen und in das urbane Umfeld eingebundenen Campusarealen sollen Synergien gefördert und das universitäre Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden.

Die räumlichen Entwicklungsszenarien zur Unterstützung der universitären Entwicklungsstrategie können weiterverfolgt, differenziert und umgesetzt werden. Für die Deckung des zunehmenden Raumbedarfs der Hochschulen auf Grund höherer Studierendenzahlen müssen die Partnerkantone neue attraktive Standorte definieren, um den für die Stärkung des Lehr- und Forschungsstandorts notwendigen Raum anbieten zu können.


Strategie / ST
4 und 8

Leitsätze
23 und 24

Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

A. Entsprechend dem prognostizierten Wachstum der Studierendenzahlen und der Strategie der Universität ist im Rahmen der zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft eingerichteten Projektstruktur das Raumangebot für die Universität zu erhöhen und zu optimieren.

B. Die Universität ist an möglichst wenigen Standorten zu konzentrieren.

C. Es sind in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft Standorte zu entwickeln, welche über die kritische Mindestgrösse und damit über genügend standortinternes Synergiepotenzial verfügen, um einen optimalen Betrieb der Universität und Anpassungen an künftige Bedürfnisse zu garantieren.

D. Universitäre Einrichtungen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein. Gemäss dem universitären Strategiepapier entsprechen die Einrichtungen dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Campus Schällemätteli
Festsetzung
b) Campus Petersplatz
Zwischenergebnis

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Campus Schällemätteli
Partnerschaftlicher Projektierungsratschlag Juni 2009 sowie Bebauungsplan Hochschulareal St. Johann «Campus Schällemätteli» für die Standortentwicklung. Entwicklung von Neubauprojekten auf Basis von Wettbewerben für die Life Science-Aktivitäten der Universität: im südlichen Arealteil mit einem Neubauprojekt für das Biozentrum (35'000 m2), einem Neubauprojekt für das ETH-Institut (27'500 m2) sowie Instandsetzung des Bestands oder Neubauprojekt (41'000 m2) (Biozentrum, Pharmazentrum) sowie im nördlich Arealteil mit Neubauprojekten in zwei Etappen bis 2032 (58'000 m2).

b) Campus Petersplatz
Areal- und Projektentwicklungen, damit die Geistes- und Kulturwissenschaften um den Petersplatz herum (Kollegiengebäude mit zentralen Diensten und Hörsälen) konzentriert werden können.


S4.2 Schulbauten und -anlagen

Ausgangslage

Die Sachplanung Schulraum ermöglicht einen genauen Überblick über den Bestand und über die Entwicklung des Bedarfs aufgrund der Siedlungsentwicklung. Private Schulen sind nicht Gegenstand der Schulraumplanung.

Die bestehenden Schulanlagen decken den Bedarf an Schulraum zum heutigen Zeitpunkt und müssen deshalb in dieser Anzahl erhalten werden. Sinkende Schülerzahlen in der Vergangenheit haben es ermöglicht, den Nachholbedarf an Schulraum abzudecken sowie auf Standortveränderungen und Auswirkungen neuer pädagogischer Konzepte an diversen Schulstandorten zu reagieren. Durch die Einführung von Tagesstrukturen auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Teilautonomie der Schulen mit lokalen Schulhausleitungen wurden alle vorhandenen räumlichen Reserven aufgebraucht. Aufgrund steigender Schülerzahlen muss in einigen Quartieren das Schulraumangebot erweitert werden.

Die Schule ist und bleibt ein sehr lebendiger Bereich. Die Änderungen im Schulsystem sind auch Antworten auf gesellschaftliche Veränderungen. Die baulichen Massnahmen sind deshalb immer zeitlich verschobene Reaktionen und machen die Planung umso schwieriger. Die Planung von Schulraum und Schulstandorten hängt von der Entwicklung im direkten Umfeld ab (Münsterplatz, Klybeck, Klybeckquai, Walkeweg, Lysbüchel, Stettenfeld etc.). Die in den Wohnquartieren lokalisierten Schulen müssen der geänderten Nachfrage nachkommen. Die Auswirkungen des Wechsels auf 6 Jahre Primar-, 3 Jahre Sekundarschule und 4 Jahre Gymnasium sind in der aktuellen Sachplanung Schulraum enthalten.

Zielsetzungen

Es wird laufend überprüft, ob gegebenenfalls neue Schulräume benötigt werden. Da bis 2035 eine signifikante Bevölkerungszunahme (s. Objektblatt S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) angestrebt wird, ist mit einem zunehmenden Schulraumbedarf zu rechnen.

Schulräume müssen zu Fuss und mit dem Velo leicht und auf sicherem Wege erreichbar sein.


Strategie / ST
8

Leitsätze
4, 23, 25, 29 und 41

Planungsgrundsätze

A. Die Schulraumplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Siedlungs- und Nutzungsplanung.

B. Schulen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein.

C. Die Gemeinden koordinieren die Schulraumplanung für Primarschulen mit dem Kanton.

Planungsanweisungen

  1. Die Schulraumplanung wird von den Gemeinden mindestens alle zwei Jahre überprüft und nachgeführt.

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Neubauten Primarschule:

  • Lysbüchel (s. S2.2 c) Volta Nord (südl. Teil))
  • Walkeweg (s. S2.2 b) Bernoulli / Walkeweg)
  • Areal Klybeck (s. S2.2 d) Areal Klybeck)
  • Klybeckquai (s. S2.2 e) Klybeckquai / Westquai-Insel)

Neubau Sekundarschule

  • Areal Klybeck (s. S2.2 d) Areal Klybeck)

Erweiterungen Primarschule

  • Wasgenring
  • Christoph Merian / Gellert
  • Isaak Iselin
  • Bläsi

S4.3 Spitalbauten

Ausgangslage

Der Kanton Basel-Stadt weist ein umfangreiches Angebot mit überregionaler Bedeutung im Gesundheitswesen auf.

Er betreibt drei öffentliche Spitäler, die seit 2012 als selbstständige öffentlich rechtliche Anstal­ten mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert sind:

  • Universitätsspital Basel
  • Universitäre Psychiatrische Kliniken
  • Felix Platter-Spital

Von Privaten und von der Bürgergemeinde Basel betrieben werden:

  • St. Clara-Spital
  • Merian-Iselin-Spital
  • Bethesda-Spital
  • Adullam-Kliniken in Basel und Riehen
  • Psychiatrische Klinik Sonnenhalde, Riehen
  • Chrischonaklinik Bettingen
  • Schmerzklinik
  • REHAB Basel Zentrum für Querschnittgelähmte und Hirnverletzte
  • Hildegard-Hospiz

Der Kanton Basel-Stadt ist zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft Träger des Universitäts-Kinderspitals beider Basel.

Der Kanton Basel-Stadt betreibt öffentliche Zahnkliniken, die seit 2016 zusammen mit den Universitätskliniken für Zahnmedizin der Universität Basel als selbstständige öffentlich rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert sind: Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel.

Zielsetzungen

Der Kanton ist bestrebt die Spitäler auf möglichst wenige Standorte zu konzentrieren. Im Rahmen des Masterplans Campus Gesundheit für das Universitätsspital Basel wird u.a. beabsichtigt, die Universitätsaugenklinik räumlich in das Gelände des Universitätsspitals zu integrieren. Das Areal der Augenklinik soll für Wohnzwecke genutzt werden.

Für das Felix Platter-Spital wird ein Ersatzneubau auf einem Teil des heutigen Areals errichtet. Das nach der Erstellung des Ersatzneubaus frei werdende übrige Areal wird für Wohnzwecke entwickelt und genutzt (s. S2.3 Schwerpunkt Wohnen, Spitalareal Felix Platter).

Die bisher auf verschiedene Standorte in der Stadt verteilten stationären Abteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik (KJPK) der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) werden mit einem Neubau auf dem Areal der UPK kon­zentriert. Die bisherigen Standorte der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie werden an der Kornhausgasse zentralisiert. Die dadurch frei werdenden heutigen Standorte werden, sofern sie sich im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befinden, der Wohnnutzung zugeführt.

Durch das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel wird ein Neubau auf dem Rosentalareal errichtet. Die bisherigen Standorte der Schulzahnklinik und Volkszahnklinik können anschliessend einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die weiteren Spitäler bleiben an ihren Standorten erhalten. Sie haben genügend Potenzial für die Weiterentwicklung.


Strategie / ST
1

Leitsätze
23 und 27

Planungsgrundsätze

A. Die kantonale Spitalplanung wird vom Gesundheitsdepartement gemäss den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt. Interkantonale und regionale Zusammenarbeit wird angestrebt.

B. Die bestehenden Standorte der universitären Kliniken sind – abgestimmt mit der strategischen Raumplanung der Universität Basel – qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

C. Eine Konzentration auf möglichst wenige Standorte ist anzustreben.

D. Spitäler müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr und mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut und mit dem motorisierten Individualverkehr angemessen erreichbar sein. Sie decken ihren eigenen Parkplatzbedarf mit geeigneten Parkhäusern ab.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Campus Gesundheit USB
Festsetzung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Campus Gesundheit USB
Der Masterplan Campus Gesundheit aus dem Jahr 2011 ist ein Koordinationsinstrument mit einem langfristigen Planungshorizont. Zur Umsetzung des medizinisch und betrieblich nachgewiesenen Erweiterungsbedarfs des Universitätsspitals (USB) und im Hinblick auf die Konzentration und Koordination der hochspezialisierten Medizin ist das Raumangebot des USB auf der Basis des Masterplans Campus Gesundheit zu erweitern. Auf dem Areal des Universitätsspitals Basel werden daher in den nächsten Jahrzehnten markante städtebauliche Veränderungen stattfinden. Der Masterplan koordiniert diese Entwicklungen und berücksichtigt die Entwicklungen auf dem Campus Schällemätteli und Campus Petersplatz (s. S4.1 Universität).


S4.4 Sport- und Freizeitanlagen

Ausgangslage

Das Konzept für Sport- und Bewegungsanlagen bietet einen Überblick über die Sportanlagen im Kanton. Es basiert auf der 1995 zum letzten Mal überarbeiteten Sportstättenplanung. Im Konzept wird auf die aktuellen Trends im Sport- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung reagiert:

  • Individualisierung im Sport (Sport treiben wann und wo man will);
  • neue Sportarten (Flexibilität in der Nutzbarkeit der Sportanlagen anstreben);
  • Trendsport wird etabliert (ehemalige Trendsportarten sind unterdessen z.B. olympisch und werden in Vereinen angeboten).

Nach ihrer strategischen Bedeutung und Grösse werden die Sporthallen und Freianlagen in Schwerpunktanlagen, Quartiersportanlagen und Schulsportanlagen aufgeteilt.
Die Schwerpunktanlagen für den organisierten und strukturierten Sportbetrieb sind:

  • Sportanlagen St. Jakob (BL)
  • Sportzentrum Schützenmatte
  • Sportanlagen Bachgraben
  • Sportzentrum Rankhof
  • Sportzentrum Pfaffenholz (F)
  • Sportanlage Grendelmatte Riehen (betrieben durch die Gemeinde)

Die Quartiersportanlagen dienen neben den Schulen und Vereinen (* = mit Vermietung) der breiten Bevölkerung für individuelle sportliche Betätigung:

  • Sportanlage Pruntrutermatte*
  • Sportanlage Buschweilerhof*
  • Sportanlage Schorenmatte*
  • Sportanlagen Rheinacker / Landauer / Hörnli (z.T. privat betrieben)*
  • Sportanlage Bäumlihof*
  • Turnplatz Sandgrube*
  • Vogelsangmatte*
  • Gotthelfmatte*
  • Voltamatte (Spielwiese)
  • St. Johann / Tschudimatte (Spielwiese)
  • Breitematte (Spielwiese)
  • Dreirosenanlage (Spielwiese)
  • Dreirosenhalle (Indoorhalle, privat)
  • Liesbergermatte (Allwetter- und Kunstrasenplatz)
  • Andreasmatte (Riehen)
  • Habermätteli (Riehen)

Die Schulsportanlagen befinden sich meist unmittelbar ne­ben den Turnhallen und ermöglichen den Sportbetrieb im Freien. Ausserhalb der Schulzeit stehen die Anlagen den Vereinen (* = mit Vermietung) und der Allgemeinheit zur Verfügung:

  • Christoph Merian-Schulhaus / Schulhaus Gellert*
  • Sportwiese Wirtschaftsgymnasium*
  • Schulhaus Bruderholz
  • Schulhaus Brunnmatt
  • Fachmaturitätsschule
  • Schulhaus St. Alban
  • Schulhaus Neubad
  • Schulhaus Wasgenring
  • Hirzbrunnen-Schulhaus
  • Schulhaus Erlensträsschen
  • Hebel-Schulhaus / Schulhaus Niederholz
  • Schulhaus Wasserstelzen
  • Schulhaus Burgstrasse
  • Schulhaus Hinter Gärten

Als Sporthallen bezeichnet werden so genannte Mehrfachhallen, welche ein Angebot an Zuschauerplätzen aufweisen. Sporthallen dienen dem Sportbetrieb sowohl von Schulen oder der Universität als auch von Vereinen. In Einzelfällen werden darin neben Sportanlässen auch andere Publikumsveranstaltungen durchgeführt (St. Jakobshalle (BL), Pfaffenholz (F)). Sporthallen sind entweder kombiniert mit Schulanlagen oder mit Sportanlagen.
St. Jakobshalle (BL), Pfaffenholzhalle (F), Rankhofhalle, Dreirosenhalle, Leonhardshalle, Sandgrubenhalle, Niederholzhalle Riehen und Halle Hinter Gärten Riehen (durch die Gemeinde betrieben).

Die Wassersportanlagen umfassen die Gartenbäder, die Rhein­bäder und die Hallenbäder. Allgemein zugängliche Bäder sind die Gartenbäder St. Ja­kob (BL), Bachgraben, Eglisee, das Naturbad Riehen (betrieben durch die Gemeinde), das Gartenbad Bettingen (betrieben durch die Gemeinde), die beiden Rheinbadhäuser Breite und St. Johann (privat), die Anlage am Birskopf, das Hallenbad Rialto sowie das Hallenbad Eglisee und die Schulschwimmhalle Wasserstelzen in Riehen (nur im Wintersemester und zu beschränkten Öffnungszeiten). Weitere Schwimmhallen sind das Sportbad St. Jakob (BL) für den organisierten Schwimmsport, die Schulschwimmhallen St. Johannschulhaus, Kirschgartenschulhaus, St. Alban-Schul­haus, Rittergasse, Bläsischulhaus, Vogelsangschulhaus, Bäumlihofschulhaus, Kleinhüningerschulhaus, Sesselacker (privat) sowie Wasserstelzen-Schulhaus.

Wintersportanlagen
Kunsteisbahn Eglisee, Kunsteisbahn Margarethen (BL), Eishalle St. Ja­kob-Arena (BL)

Spezialsportanlagen
Beachhalle (Luzernerringbrücke), Waldsportanlage Finnen­bahn in Riehen, ausgeschilderte Mountainbike-Rund­stre­cke Riehen/Bettingen.
Finnenbahn & Vita-Parcours Lange Erlen, Rollsporthalle (privat), Kletterhalle Vogesen, Trendsporthalle, Sommer-nutzung KEB Margarethen (BL). Neben diesen Anlagen betreiben der Kanton und die Gemeinden diverse weitere kleine Trendsportanlagen.

Zielsetzungen

Die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen (Freianlagen, Sporthallen, Wassersportanlagen, Wintersportanlagen und Spezialsportanlagen) werden intensiv genutzt und sind im Bestand zu erhalten.

Die Sport- und Freizeitanlagen und ihre Infrastruktur werden den aktuellen Bedürfnissen angepasst und modernisiert. Insbesondere wird auf die aktuellen Tendenzen in Sport- und Bewegung der Bevölkerung reagiert. Bei fast allen Sportanlagen soll aufgrund der hohen Auslastung eine Erweiterung des Angebots resp. eine Erhöhung der Kapazität bestehender Anlagen geprüft werden. Für die wachsende Bevölkerung sind auch Sport- und Freizeitanlagen einzuplanen.         

Das vorhandene Raumangebot soll besser und flexibler genutzt werden. Durch öffentliche Sportflächen in den Gemeinden und Quartieren und besser auf die Nutzerinnen und Nutzer abgestimmte Öffnungszeiten der Sportanlagen soll der organisierte Breitensport einem grösseren Publikum, auch den am Sport eher entfernten Teilen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Mit der bereits heute bestehenden Öffnung der Sportanlagen sollen auch bisher nicht sportlich aktive Teile der Bevölkerung zur Bewegung animiert werden.


Strategie / ST
8

Leitsätze
12, 13, 23, 25, 2729 und 41

Planungsgrundsätze

A. Die Erstellung und freie Nutzung von witterungsgeschützten Bewegungs- und Tummelflächen für Kinder und Jugendliche an Schulen und Kindergärten ist zu fördern («gedeckter Pausenhof»).

B. Verbindungswege für zu Fuss Gehende, Velos und Rollsportgeräte zwischen den Quartieren sind sicherzustellen.

C. Sport- und Freizeitanlagen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein. Die Abstellsituation für Velos muss optimal und attraktiv sein. Insbesondere die verkehrliche Anbindung des Freizeit- und Sportgebiets St. Jakob ist mit Blick auf Grossveranstaltungen zu optimieren, wobei der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr den Hauptanteil des Verkehrs bewältigen sollen.

D. Der Kanton Basel-Stadt wirkt im Rahmen seiner partnerschaftlichen Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft und den betroffenen Gemeinden darauf hin, dass das Sportgebiet St.Jakob ein attraktives, vorwiegend mit dem ÖV erreichbares Sportzentrum von nationaler Bedeutung bleibt; die Primärfunktion der Brüglinger Ebene als Freizeit- und Erholungsgebiet ist dabei zu wahren, die Natur- und Landschaftswerte sind zu sichern.

Planungsanweisungen

  1. Das ED erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein kantonales Konzept für Sport- und Bewegungsanlagen.
  2. Dieses Konzept wird vom ED in Zusammenarbeit mit den Gemeinden alle vier Jahre überprüft und nachgeführt.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Freizeit- und Sportgebiet St. Jakob
Festsetzung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Freizeit- und Sportgebiet St. Jakob
Das Gebiet «Parklandschaft St. Jakob» entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten auf einer Fläche von ca. 95ha (mehrheitlich in Basel-Landschaft) zu einer der grössten Sport- und Freizeitanlagen Europas («Campus Sport»). Die Sportanlagen umfassen im Kanton Basel-Stadt das Fussballstadion St. Jakob-Park (40’000 Sitzplätze), im Kanton Basel-Landschaft die St. Jakobshalle (9’000 Sitzplätze), die Eishalle St. Jakob-Arena (6’000 Sitzplätze), die Pferdesportanlage Schänzli, das Gartenbad St. Jakob sowie die Sportanlagen St. Jakob mit unter anderem 19 Fussballfeldern und einem Leichtathletikstadion. Die ersten drei Anlagen sind im Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) aufgeführt; sie haben damit nationale und internationale Bedeutung.

b) Zweites Hallenbad
Bedarf, Standort und Machbarkeit eines zweiten öffentlichen Hallenbads wird im Zusammenhang mit den Arealentwicklungen (vorzugsweise in Kleinbasel) geprüft.

c) Strategie Eisflächen
Für die Planung der Eisflächen in Basel besteht eine „Eisstrategie“. Ziel ist ein ausreichendes Angebot an gedeckten Flächen für den Eissport (ganzjährig, resp. Oktober bis Ende März) und den öffentlichen Eislauf und den Schulsport (während der kalten Witterung).

d) Individualisierung im Sport
Mit dem Trend zur Individualisierung in den Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung ändern sich auch die Ansprüche an die Sportanlagen. Vermehrt sollen kleinere Sportanlagen für die jederzeitige Einzelnutzung im Siedlungsgebiet geschaffen werden.

e) Optimierung der Auslastung von Sportanlagen
Die Auslastung der klassischen Sportanlagen ist ungebrochen hoch. Eine Optimierung des Angebots durch den Ausbau der Sportflächen resp. die bessere Ausnutzung der Sportanlagen (z.B. durch mehr beleuchtete Rasenplätze, andere Benützungszeiten) ermöglicht weiterhin allen Bevölkerungsschichten den Zugang zum Sport. Insbesondere für den Vereinssport sind die Nutzungszeiten der Aussenanlagen abends unbedingt bis 22h zu sichern.


S4.5 Fahrendenplatz

Ausgangslage

Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) sind die Behörden aller staatlichen Ebenen verpflichtet, die Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung zu berücksichtigen und angemessene Stand- und Durchgangsplätze vorzusehen und zu sichern.
Gemäss Entwurf des Berichts des Bundesrates über die «Situation der Fahrenden in der Schweiz» ist die quantitative und qualitative Situation für die Fahrenden im Kanton Basel-Stadt nicht genügend. Sowohl aus gesamtschweizerischer wie auch aus kantonaler Sicht fehlt es an Fahrendenplätzen. Der Bedarf für Basel-Stadt wird mit einem Standplatz angegeben (total 2’000 m2 = 10 Stellplätze). Basierend darauf ist an der Friedrich Miescher-Strasse ein Fahrendenplatz in entsprechender Grösse erstellt worden.

Zielsetzungen

Um die Bedürfnisse der Fahrenden zu berücksichtigen, stellt der Kanton Basel-Stadt auf dem Kantonsgebiet einen planungsrechtlich gesicherten, hinreichend ausgestatteten und das ganze Jahr zugänglichen Platz für Fahrende zur Verfügung. Der Platz erlaubt eine duale Nutzung (Durchgangsplatz in der Sommersaison, Standplatz in der Wintersaison) und steht Fahrenden aller Nationalitäten offen.

Strategie / ST
Keine

Leitsätze
8

Planungsgrundsätze

A. Der Kanton Basel-Stadt stellt den Fahrenden einen 2‘000 m² grossen, zehn Stellplätze bietenden und hinreichend ausgestatteten Fahrendenplatz zur Verfügung.

B. Der Platz für Fahrende dient in der Sommersaison als Durchgangsplatz und in der Wintersaison als Standplatz.

Planungsanweisung

  1. Das Planungsamt führt unter Einbeziehung der Allmendverwaltung, der Immobilien Basel-Stadt und der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel im Jahr 2026 eine erneute Prüfung und Abwägung des dauerhaften Betriebes des Standortes an der Friedrich Miescher-Strasse mit allfälliger erneuter Standortevaluation für einen Alternativstandort durch.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
Fahrendenplatz Friedrich Miescher-Strasse
Festsetzung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Der Fahrendenplatz an der Friedrich Miescher-Strasse grenzt unmittelbar an das Gelände der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basels (UPK). Die Parzelle stellt die einzige im Gebiet zur Verfügung stehende Flächenreserve für die UPK dar. Vor dem Hintergrund der Zentralisierungsbemühungen der UPK, als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens, soll daher 2026 der dauerhafte Betrieb des Fahrendenplatzes erneut überprüft und mit den Flächenbedarf der UPK abgestimmt werden.

Der Standort des Fahrendenplatzes an der Friedrich Miescher-Strasse liegt gemäss Zonenplan des Kantons Basel-Stadt in der Bauzone 4. Im Falle einer erneuten Standortsuche und -evaluation sind grundsätzlich die Bauzonen 2 bis 6 sowie Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse für einen Fahrendenplatz geeignet.


S4.6 Freizeitgärten

Ausgangslage

Freizeitgärten erfüllen als zum Teil sehr strukturreiche Lebensräume vielfältige Funktionen und sind Teil des städtischen Erholungs- und Freizeitangebotes. Sie stärken den familiären und generationenübergreifenden Zusammenhalt und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie gehören zum Grünraum und zur ökologischen Vernetzung. Als Lebensraum bergen sie zum Teil seltene und geschützte Tiere. Eine früher wichtige Funktion der Gärten, die Selbstversorgung, ist zugunsten der Freizeitnutzung zurückgegangen.

Diese «grünen Oasen» können aufgrund des hohen Flächenanteils im Kanton Basel-Stadt und ihrer Lagen als Element der Stadtstruktur, sowie ihrer Beschaffenheit aber auch als Teil der Kulturlandschaft betrachtet werden. Als «privatisierte» Räume grösstenteils in öffentlicher Hand, sind Freizeitgartenareale allerdings nur partiell für die Öffentlichkeit zugänglich. Der grosse Teil der Freizeitgärten befindet sich auf Land im Eigentum des Kantons oder der Einwohnergemeinde der Stadt Basel [ca. 70%].

Für die baselstädtische Bevölkerung stehen ca. 168 ha im «Zentralverband der Familiengartenvereine» zusammen­geschlossene Freizeitgartenareale zur Verfügung. Ca. 50ha dieser Gärten liegen auf Basler Gemeindegebiet, ca. 28ha in Riehen, ca. 65ha im stadtnahen und ca. 26ha im weiteren Umland ausserhalb des Kantons.

Die Nachfrage nach Freizeitgärten ist seit längerem nicht mehr so gross wie bis Anfang der 1990er-Jahre. Die Pächterinnen und Pächter werden immer älter und jüngere Pächterinnern und Pächter und Familien pachten die Gärten eher nicht so lange. Deshalb bestehen Spielräume zur Umnutzung von Gartenarealen. Zudem besteht die Herausforderung, attraktive und neue Angebote zu entwickeln, die mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechen.

Seit Juni 2013 gilt das Gesetz über Freizeitgärten, dass den Schutz der Freizeitgärten, die Verpachtung innerhalb und ausserhalb des Kantons und durch die Gemeinden regelt.

Zielsetzungen

Für die im Kanton wohnhafte Bevölkerung wird gemäss dem Gesetz über Freizeitgärten ein genügendes Angebot an Freizeitgärten innerhalb und ausserhalb des Kantonsgebiets von insgesamt 82ha bereitgestellt und langfristig gesichert. Davon werden mindestens 40ha in der Stadt Basel bereitgestellt.

Darüber hinaus wird eine ausreichende Menge an Freizeitgärten im nahen Umland, z.B. über Landeigentum und Nutzungsverträge gesichert.

Die Durchgängigkeit, öffentliche Zugänglichkeit und die Benutzbarkeit der Freizeitgartenareale für die Bevölkerung sind zu verbessern, die vielfältigen Lebensräume sind zu erhalten und aufzuwerten und die ökologische Korridor- und Trittsteinwirkung in den verbleibenden Freizeitgartenarealen ist zu stärken.

Im Weiteren kann durch die Öffnung der Freizeitgartenareale und durch die Anlage von öffentlichen Grünräumen in den Arealen die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in der unmittelbaren Umgebung verbessert werden.

Strategie / ST
 2, 459 und 10

Leitsätze
2, 3, 4, 5, 7, 12, 23, 30, 32, 35 und 37

Planungsgrundsätze

A. Freizeitgärten dienen mit ihren vielfältigen Qualitätender Erholung der Bevölkerung, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und der natürlichen Lebensgrundlage. Als Grünräume haben sie in einem sich weiter urbanisierenden Umfeld eine hohe Bedeutung.

B. Freizeitgartenareale werden auf nutzungsplanerischer und/oder vertraglicher Ebene vom Kanton und den Gemeinden unter Berücksichtigung des Gesetzes für Freizeitgärten gesichert.

C. Der Kanton wirkt betreffend die im Kanton Basel-Stadt gelegenen Freizeitgartenareale darauf hin,

  • eine gute Erreichbarkeit mit Fuss- und Veloverkehr sowie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr sicherzustellen.
  • entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über Freizeitgärten ein genügendes Angebot an Freizeitgartenarealen langfristig zu sichern;
  • die öffentliche Zugänglichkeit, die Durchgängigkeit und die Benutzbarkeit der Freizeitgartenareale für die Bevölkerung entsprechend dem Gesetz über Freizeitgärten zu verbessern;
  • die ökologischen Funktionen der Areale zu verstärken;
  • die naturnahe Bewirtschaftung der Gärten zu fördern.

    Der Kanton stimmt seine Entwicklungsabsichten mit den Entwicklungsabsichten der Gemeinden ab.

D. Der Grundsatz C gilt ebenfalls für die ausserkantonalen, stadtnahen Freizeitgartenareale im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Der Kanton stimmt seine Entwicklungsabsichten mit den Entwicklungsabsichten der Nachbargemeinden ab.

Planungsanweisung

  1. Die Stadtgärtnerei erarbeitet für die Freizeitgartenareale der Einwohnergemeinde Basel bis 2019 eine Strategie, wie die Areale qualitativ aufgewertet und durch öffentliche Wege und Grünflächen verbunden werden können.
  2. Die Gemeinde Riehen berücksichtigt bei weiteren Planungen die kommunale Strategie zu Freizeitgärten.

 

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Basel
Im Freizeitgartenareal Milchsuppe wird in Abstimmung mit der geplanten Überbauung an der Burgfelderstrasse entlang der bestehenden Niederterrassenkante ein öffentlicher Weg gebaut und die bestehende Böschung gemäss den Vorgaben der Landschaftsschutzzone gestaltet.

Im Freizeitgartenareal Basel West Neuhaus wird die geplante Fuss- und Veloverbindung vom Badweglein kommend über den neugestalteten Parkplatz Bachgraben entlang der neuen Überbauung weitergeführt bis an die Rue de Bâle.

Riehen
Die Gemeinde Riehen hat in ihrem Richtplan vom 19. August 2003 betreffend Familiengartenareale eine Strategie definiert, die generell den kantonalen Entwicklungsvorstellungen entspricht und auf der Feststellung gründet, dass die Nachfrage nach Familiengärten zur Zeit abnehme und es absehbar sei, dass künftig nicht mehr alle Familiengartenareale in Riehen benötigt würden.

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurden rund 28 Hektar als Freizeitgärten gesichert und somit dem Gegenvorschlag  zur Initiative «zum Schutz von Familiengartenarealen» Rechnung getragen. Auch wurden Freizeitgärten zugunsten einer Arbeitszone beim Hörnli sowie der Zentrumszone bei der S-Bahn-Haltestelle Niederholz aufgehoben. Bei den Liegenschaften Hörnliallee 75 bis 79 wurde eine Grünanlagenzone festgelegt.

Zudem sieht der Gegenvorschlag vor, dass das rund 12'300m2 umfassende Areal zwischen Gotenstrasse und Wiesental-Bahnlinie nach der Gesamtzonenplanrevision in die Bauzone umgezont werden kann, wenn Bedarf gegeben ist. Ferner wurde festgelegt, dass das rund 63'000m2 umfassende Areal Hörnli/Landauer in den nächsten 15 Jahren nicht in eine Bauzone umgezont wird. Im kommunalen Richtplan ist dieses Gebiet als strategische Reserve bezeichnet.

Die Gartenareale sollen für die Öffentlichkeit als Naherholungsgebiete zugänglicher gemacht werden. Deshalb sollen im nächsten Schritt zusammen mit den Grundeigentümern und den Nutzern Strategien zur Öffnung der Freizeitgärten erarbeitet, umgesetzt und mittelfristig eine mögliche Siedlungserweiterung im Nie­derholz skizziert werden.