Medienmitteilung der Abteilung Strafrecht des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 5. August 2021
Gerichte
Ein Berufungsurteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 30. Juli 2021 («Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse») hat in den Medien und in der Öffentlichkeit grosse Beachtung gefunden. Das Urteil wird eingehend schriftlich begründet und anonymisiert auf der Website des Appellationsgerichts (https://rechtsprechung.gerichte.bs.ch) veröffentlicht werden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist abschliessend und vollständig. Aus diesem Grunde löst auch erst die schriftliche Urteilsbegründung die Rechtsmittelfrist für einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht aus. Eine zusätzliche Kommentierung des Urteils gegenüber Medien und Öffentlichkeit wird nicht erfolgen.
05.08.2021 – 10:00 Uhr