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Neuerungen und Unterstützungsangebote für die Steuererklärung 2024

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Der Kanton Basel-Stadt stellt neu die Steuersoftware BalTax 2024 ausschliesslich online zur Verfügung. Die bisher ebenfalls verfügbare Download-Version wird nicht mehr angeboten. Die Bedienung des BalTax-Programms bleibt gleich. Auch der Ausdruck ist weiterhin möglich. Aber da die Online-Version nur über das kantonale ePortal zugänglich ist, ist für alle Nutzerinnen und Nutzer eine einmalige Registrierung notwendig. Seit Juni 2024 setzt der Kanton auf das Loginverfahren AGOV des Bundes. Zur Beantwortung von Fragen stellt der Kanton ein breites Unterstützungsangebot zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 kann kostenlos bis am 30. September 2025 verlängert werden.

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt versendet Anfang Februar die Steuererklärung 2024. Eine wichtige Neuerung betrifft die Steuersoftware BalTax. Sie steht für die Steuererklärung 2024 nur noch als Online-Version zur Verfügung. Die bisher ebenfalls verfügbare Download-Version wurde wie angekündigt eingestellt.

Gleiche Software, aber einmalige Neuregistrierung

An der Bedienung von BalTax ändert sich nichts. Die Online-Version von BalTax ist identisch zur Download-Version. Ebenso kann weiterhin gewählt werden, ob die Steuererklärung digital eingereicht oder ausgedruckt und per Post eingeschickt wird. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass für die Nutzung der Online-Version von BalTax eine einmalige Registrierung beim ePortal des Kantons Basel-Stadt erforderlich ist. Das ePortal beinhaltet alle Online-Dienstleistungen des Kantons, so auch die Basler eSteuer-Plattform. Auf dieser haben Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu BalTax Online und zu ihrem persönlichen Steuerkonto mit weiteren Dienstleistungen. Personen, die bisher ihre Steuererklärung auf Papier ausgefüllt haben, erhalten weiterhin die Unterlagen in Papierform.

Neues Login-Verfahren

Seit Juni 2024 setzt der Kanton für den Zugang zum ePortal und zu «eSteuern.BS.ch» auf das Login AGOV. Das ist eine Dienstleistung des Bundes mit dem Ziel, eine einheitliche E-Government-Infrastruktur in der Schweiz zu etablieren. Schrittweise werden alle Kantone auf das AGOV-Login umstellen. AGOV bietet eine starke Authentifizierung (Sicherheit) und ist kompatibel mit der künftigen E-ID. Mit dem neuen Login haben Nutzerinnen und Nutzer nicht nur Zugang zum Portal «eSteuern.BS.ch», sondern zu allen elektronischen Dienstleistungen des Kantons Basel-Stadt. 

Unterstützung per Telefon, E-Mail und an den Help Points

Der Kanton bietet der Bevölkerung ein breites Unterstützungsangebot mit Hotlines, E-Mail-Support und Help Points vor Ort an.

Bei Fragen zur Registrierung mit AGOV:

  • Hotline 061 267 31 31 
    (Montag - Freitag, 8:00 - 20:00 Uhr, und Samstag, 8:00 - 12:00 Uhr).
  • E-Mail-Support: eportal@bs.ch 

Bei Fragen zu BalTax:

  • Hotline 061 267 67 67 
    (Montag - Freitag, 8.30 - 12:00 Uhr, und 13:30 - 17:00 Uhr)
  • E-Mail-Support: baltax@bs.ch

Neben der Unterstützung per Telefon oder E-Mail bietet der Kanton auch Help Points an. Dort helfen Mitarbeitende des Finanzdepartements persönlich bei Fragen zum Login mit AGOV oder zur erstmaligen Nutzung von BalTax Online. Diese Help Points finden vor Ort bei der Steuerverwaltung statt, es gibt aber auch Termine bei Pro Senectute und in Riehen. Über die Webseite der Steuerverwaltung können Interessierte einen persönlichen Termin buchen. 

Abgabefrist online verlängern

Die Abgabefrist der Steuererklärung für natürliche Personen dauert bis 31. März 2025, für Unternehmen bis 30. Juni 2025. Diese Frist kann gebührenfrei bis 30. September 2025 verlängert werden. Das geht am einfachsten mit der Online-Fristerstreckung. Ein AGOV-Login ist dafür nicht erforderlich.

Weitere Auskünfte

David Weber

Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement Basel-Stadt