Beratung bei Geschlechterdiskriminierung
Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Die Fachstelle informiert und berät Betroffene. Sie unterstützt Arbeitgebende mit Hilfsmitteln und Weiterbildungen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Gleichstellungsgesetz
Das nationale Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Das gilt für die
- Anstellung
- Zuteilung von Aufgaben
- Arbeitsbedingungen
- Entlohnung
- Aus- und Weiterbildung
- Beförderung und Entlassung
Ebenso verboten sind sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, präventiv gegen Belästigung vorzugehen und bei Vorfällen zu intervenieren. Arbeitnehmende haben das Recht, faire Arbeitsbedingungen einzufordern.
Schwangerschaft und Mutterschaft
Auf der Website mamaworkrights.ch informiert die Fachstelle Gleichstellung schwangere Personen und Mütter in neun Sprachen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz. Sie erfahren, wie Sie sich bei Diskriminierung wehren können, und wo Sie Unterstützung erhalten. Zudem finden Sie auf der Webseite auch das Wichtigste zum Vaterschaftsurlaub.
Lohn
Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist gesetzlich verankert. Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht, gleichen Lohn einzufordern. Auf unserer Webseite finden Sie Tipps für die Lohnverhandlung und Links auf Lohnrechner. Und Sie erfahren, wie Sie gegen Lohndiskriminierung vorgehen können.
Sexuelle und sexistische Belästigung
Anzügliche Sprüche, ungewollter Körperkontakt, sexuelle Übergriffe: Das alles verletzt persönliche Grenzen und ist verboten. Massgebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person. Was zählt, ist das Empfinden der Betroffenen.
Die Fachstelle unterstützt Sie bei Belästigung mit einer kostenlosen Erstberatung. Weitere Unterstützung und Beratung finden Sie unter folgenden Links.
Unterstützung und Beratung
Die Fachstelle unterstützt Sie bei Belästigung mit einer kostenlosen Erstberatung. Weitere Unterstützung und Beratung finden Sie unter folgenden Links.
Informations- und Beratungsplattform zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Kostenlose Erstberatung in verschiedenen Sprachen. Online und auf Wunsch anonym.
Arbeitsinspektorat Kanton Basel-StadtBeratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Kantonale Schlichtungsstelle für DiskriminierungsfragenBeratung und Informationen zum Schlichtungsverfahren
Fachstelle LehraufsichtBei Fragen zu Belästigungen in der Berufsbildung ist die kantonale Lehraufsicht die geeignete Anlaufstelle.
Merkblatt für KantonsmitarbeitendeMerkblatt für Mitarbeitende sowie Führungsverantwortliche des Kantons Basel-Stadt zu sexueller Belästigung
Ratgeber Gleichstellung im Erwerbsleben (Startet einen Download)Ratgeber über Ihre Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz, das Vorgehen im Kanton Basel-Stadt im Falle einer Diskriminierung inklusive Adressen der kantonalen Anlaufstellen.
Wo finde ich Hilfe?
Bei der Fachstelle Gleichstellung erhalten Sie kostenlose telefonische Erstauskunft zu rechtlichen Fragen und weiteren Gleichstellungsthemen. Unter den oben aufgeführten Links finden Sie Hilfe zu spezifischen rechtlichen Themen. Zudem sind hier zahlreiche Beratungsstellen zu verschiedene Gleichstellungsthemen aufgelistet.
Streitigkeiten, welche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben betreffen, können vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Die Schlichtungsstelle ist gleichzeitig Beratungsstelle für Fragen betreffend das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben.
Weitere Informationen
- Ratgeber Gleichstellung im Erwerbsleben (Startet einen Download)
Ratgeber über Ihre Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz, das Vorgehen im Kanton Basel-Stadt im Falle einer Diskriminierung inklusive Adressen der kantonalen Anlaufstellen.
- Leitfaden (Startet einen Download)
Leitfaden zum Gleichstellungsgesetz im Gerichtsverfahren
- gleichstellungsgesetz.ch
Online-Datenbank mit Schlichtungs- und Gerichtsverfahren nach Gleichstellungsgesetz
- Studie Rechtssprechung
Studie zur Rechtsprechung des Bundesgerichts auf Basis des Gleichstellungsgesetzes
- Studie zum Diskriminierungsschutz
Studie zum Diskriminierungsschutz und dem Zugang zur Justiz
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr