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Antirassismus

Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Sprache oder ethnischer Zugehörigkeit schadet den betroffenen Personen und gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hier finden Sie Informationen zu rassistischer Diskriminierung und zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Rosa Regenschirm mit orangefarbenem Blitz und Herz.

Rassistische Diskriminierung

Rassistische Diskriminierung bezeichnet jede Praxis, die Menschen aufgrund körperlicher Merkmale, Herkunft, kultureller Eigenschaften und/oder religiöser Zugehörigkeit ungerechtfertigt benachteiligt, demütigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet, wie zum Beispiel abwertende Äusserungen, Ausgrenzung, Verweigerung einer Dienstleistung oder Gewaltausübung.

Rassistische Diskriminierung schadet den betroffenen Personen. Sie verletzt sie in ihrer Menschenwürde und gibt ihnen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Rassistische Diskriminierung belastet Menschen psychisch und beeinträchtigt ihre Lebensqualität. Sie ist auch für die ganze Gesellschaft ein Problem: Sie grenzt ganze Gruppen aus, führt zu sozialer Ungleichheit und gefährdet den Zusammenhalt. 

Personen können wegen Strukturen in der Gesellschaft, in der Politik oder wegen Gesetzen diskriminiert werden. Rassistische Diskriminierung kommt bei der Arbeit, in der Schule, bei der Wohnungssuche oder in der Freizeit vor. Dies kann absichtlich oder unabsichtlich geschehen. Rassistische Diskriminierung muss nicht unbedingt ideologisch begründet sein.

In der Schweiz erleben unterschiedliche Personengruppen rassistische Diskriminierung wie Anti-Balkan-Rassismus, Anti-Schwarzen-Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus oder Antiziganismus. 

Rassismus in Zahlen

Wie häufig ist rassistische Diskriminierung in der Schweiz? Wer diskriminiert, wer ist davon betroffen? Wo und wie passiert es? 

2022 gaben 17% der Wohnbevölkerung an, in den letzten fünf Jahren rassistische Diskriminierung erfahren zu haben. Grund für die Diskriminierung war ihre Nationalität, Hautfarbe oder ein anderes körperliches Merkmal, die Religion oder die ethnische Herkunft.

Rassismus in Zahlen

Das Monitoring der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) dokumentiert das Ausmass rassistischer Diskriminierung in der Schweiz.

Zusammenleben in der Schweiz

Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz des Bundesamts für Statistik (BFS).

Diskriminierungsschutz

Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist gesetzlich verankert: Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet öffentliche Formen der Diskriminierung. Das Verbot der Diskriminierung ist zudem in der Bundesverfassung, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie in der Kantonsverfassung Basel-Stadt festgehalten. 

  • In der Bundesverfassung: Art. 8 Abs. 2 BV hält fest, dass niemand aufgrund der Herkunft, «Rasse», Sprache, Lebensform oder religiösen Überzeugung diskriminiert werden darf. 
  • In der Kantonsverfassung Basel-Stadt: § 8 Abs. 2 bezeichnet, dass niemand diskriminiert werden darf, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  • Im Strafrecht: Laut Strafgesetzbuch sind bestimmte öffentliche Formen von Diskriminierung strafbar (Art. 261bis). Dazu zählt die öffentliche Herabsetzung von Personen oder Gruppen wegen ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion sowie Hassrede und Aufrufe zur Gewalt gegen sie. Auch die Verweigerung einer für die Allgemeinheit angebotenen Dienstleistung aufgrund eines der genannten Merkmale ist strafbar.
  • Im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG): In Art. 53 Abs. 1 ist festgehalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und des Schutzes vor Diskriminierung berücksichtigen.

Antirassismus in Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt ist seit 2013 Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und verfolgt folgende Ziele:

Der Kanton Basel-Stadt 

  • setzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und für mehr Respekt und Offenheit,
  • bekräftigt die Haltung und den politischen Willen, einen aktiven Beitrag gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit zu leisten,
  • fördert gleiche Chancen für alle,
  • fördert die kulturelle Vielfalt,
  • stärkt den Bereich Diskriminierungsschutz und die Sensibilisierung der Gesamtbevölkerung. 

Wir pflegen den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Beratungsstellen und Behörden. In der Projektförderung unterstützen wir zielgruppenspezifische und niederschwellige Angebote im Bereich Diskriminierungsschutz. 

Der Runde Tisch der Religionen engagiert sich gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus und gegen Diskriminierung innerhalb von Religionsgemeinschaften. 

Aktionswoche gegen Rassismus

Grafik zur Aktionswoche gegen Rassismus, 17.-23. März 2025.",

Mit der Aktionswoche gegen Rassismus zeigen wir Haltung und engagieren uns gemeinsam mit Partnerorganisationen gegen jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus. Wir stehen ein für Respekt und eine solidarische Gesellschaft.

Es braucht das Engagement der Zivilgesellschaft. Vereine, Organisationen und Institutionen sind eingeladen, sich an der Aktionswoche zu beteiligen und einen Beitrag zu leisten. Anträge können bei der Fachstelle Integration und Antirassismus eingegeben werden.

Für die Durchführung und Organisation der Projekte sind die Trägerschaften zuständig. Wir unterstützen mit Know-how, einem Unkostenbeitrag und bewerben Angebote und Aktivitäten im Programmflyer und auf der Webseite der Fachstelle.

Eingabeschluss: 12. Januar 2025.

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Haben Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld rassistische Diskriminierung erlebt oder beobachtet? Sind Sie in den sozialen Medien auf einen rassistischen oder antisemitischen Post gestossen? Hier finden Sie Unterstützung.

Weiterbildung und Sensibilisierung

Behörden und öffentliche Institutionen müssen dafür sorgen, dass ihre Dienstleistungen offen und für alle zugänglich sind. Der Kanton Basel-Stadt bietet den Mitarbeitenden der Verwaltung Weiterbildungen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung und im Umgang mit Vielfalt an. Ebenso stehen Lehrpersonen Unterrichtsmaterialien und ein Weiterbildungsprogramm zur Verfügung.

Kontakt

Wendy Anne Jermann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 70 67wendy.jermann@bs.ch

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