Anwendung des Kantonslogos Basel-Stadt
Wie darf das Kantonslogo Basel-Stadt nicht abgebildet werden. Wie muss es mit anderen Logos angeordnet sein. Wie verwendet man die Bildmarke ohne Wortmarke.
Verbote
Alle Änderungen am Logo verfälschen den Charakter und sind daher unzulässig. Dies sind insbesondere Abweichungen im Schrifttyp, das Weglassen oder Hinzufügen einzelner Teile und das Verzerren des Logos.
Logoelemente und Typografie
Logoelemente dürfen nicht weggelassen und/oder vertauscht werden.
Wortmarke
Die Wortmarke ist definiert. Sie dient ausschliesslich der Bezeichnung des Kantons, der Departemente, der Ämter oder Bereiche und Abteilungen. Nicht erlaubt sind zum Beispiel Projekttitel oder nicht der Hierarchie entsprechende Angaben in der Wortmarke.
Schrift
Die Wortmarke wird immer in Arial gesetzt. Die Schriftgrösse ist definiert (siehe Schrift).
Farben
Das Logo ist in Schwarz gehalten. Das Logo darf nicht aufgerastert oder in einer anderen Farbe angewendet werden (siehe Farbe).
Schutzzone
Fremde Bildelemente oder Texte dürfen nicht innerhalb der Schutzzone liegen (siehe Schutzzone).
Positionierung
Das Logo darf nicht gedreht werden.
Sponsor, Co-Organisator oder Partner
Das Logo des Kantons Basel-Stadt bzw. die Logos der Departemente können auf Fremd-Publikationen und weiteren Produkten platziert werden, nämlich dann, wenn der Kanton als Sponsor, Co-Organisator oder Partner mit seinem Logo auftritt.
Ausrichtung zu Fremd-Logos
Das Logo des Kantons Basel-Stadt kann als Gast auf Fremd-Publikationen auftreten. Hierbei gelten die definierten Richtlinien bezüglich Farbe (siehe Farbe) und Schutzzone (siehe Schutzzone).
Abstand
Der Mindestabstand vom Logo zum Umfeld beträgt mindestens eine halbe Baselstab-Höhe beziehungsweise 2 X.
Hauptsponsor
Ist der Kanton Hauptsponsor, sollte er an erster Stelle und prominenter als die anderen Sponsoren platziert werden.
Farbe
Wenn immer möglich, sollte das Logo schwarz angewendet werden. Ist dies nicht möglich, wird das Logo negativ, weiss verwendet.
Kontrast
Ist der Hintergrund zu unruhig und das Logo weder in negativer noch in positiver Form leserlich, wird das Logo mit einer weissen Fläche hinterlegt.
Bildmarke ohne Wortmarke
Die Bildmarke als illustratives Gestaltungselement darf unbeschränkt in Grösse und Tonalität eingesetzt werden. Dabei gelten folgende Regeln:
Die Proportionen (1:1.6) bleiben erhalten.
Der Baselstab als illustratives Element ist niemals der alleinige gestalterische Mittelpunkt. Er ist immer nur unterstützende Illustration.
Sind Sie sich nicht sicher, ob der Baselstab ausnahmsweise ohne Wortmarke verwendet werden darf, wenden Sie sich an die Staatskanzlei.