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Gestaltung von Publikationen (Druckerzeugnisse)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Erstellung von Informations- und Imagebroschüren und Publikationen benötigen.

Grundlegende Anforderungen

Druckerzeugnisse sind einerseits Druckschriften der kantonalen Verwaltung, wie der Legislaturplan, der Budgetbericht oder der Jahresbericht (nachfolgend zum besseren Verständnis «Publikationen des  Regierungsrates» genannt), und andererseits Informations- und Imagedruckschriften der Departemente und Ämter / Bereiche, zu denen Broschüren wie auch Flyer gehören.

Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit des Regierungsrates und der Departemente sind Menschen mit unterschiedlichen Anliegen, die individuelle Informationen wünschen. Diese Vielfalt bedingt differenzierte Ansprachen, aber auch Informationsmaterialien mit eigenen Formaten, Texten und Bildern. So facettenreich das Spektrum der Publikationen auch ist: Allen Publikationen der kantonalen Verwaltung ist gemein, dass sie einem Qualitätsanspruch genügen.

Eine Gemeinsamkeit der Publikationen der kantonalen Verwaltung ist ihr Corporate Design. Obwohl alle Departemente unterschiedliche Ansprüche hinsichtlich der Zielgruppe ihrer Publikationen haben, gibt es Regeln und Vorgaben, die – in Bezug auf Publikationen – Gegenstand auf diesen Webseiten sind.

Bitte beachten!

Alle Druckaufträge müssen über die Materialzentrale ausgelöst werden. Die Materialzentrale holt unter Berücksichtigung der Submissions- und Umweltschutzvorgaben des Kantons Basel-Stadt einerseits Offerten bei den Druckereien ein und überwacht andererseits die Einhaltung des Corporate Designs.

Standardformate für Broschüren und Flyer

Die mit Abstand häufigsten, auf fast allen Ebenen der Druckerzeugnisse etablierten Papierformate sind die DIN-Formate. Das gesamte Druckwesen – vom Papierhersteller bis zum Drucker und Buchbinder – ist technisch und kalkulatorisch auf DIN-Masse ausgerichtet. Aus Kostengründen und wegen der Möglichkeit, Broschüren rationell zu erstellen oder zu versenden, erscheinen die meisten Broschüren der kantonalen Verwaltung in DIN-Formaten A6, A5/6, A5, A4 und A3, hoch oder quer.

Daneben gibt es einen gestalterisch-formalen Grund, der für die DIN-Formate spricht: Sie lassen sich beliebig halbieren, ohne dass sich ihre Proportionen ändern.

Sonderformate

Aus den DIN-Formaten haben sich auch Sonderformate herausgebildet, zu denen das DIN-lang gehört. Dieses Format wird vor allem für Faltblätter und Beilagen in Heftform speziell für den Versand im DIN-lang-Kuvert verwendet. Gebräuchliche Formate sind 105 mm × 210 mm (DIN-A5/6), 99 mm × 210 mm (1/3 DIN-A4, in diesem Zusammenhang auch als DIN-lang klassisch bezeichnet) sowie 100 mm × 210 mm.

Formate A3, A4, A5, A6 und DIN A5/6 hoch oder quer.

Positionierung und Logogrösse auf Titelseiten

Das Logo (Baselstab, vertikale Linie, Text) muss auf Druckerzeugnissen auf der Titelseite positioniert werden. So ist sichergestellt, dass die kantonale Verwaltung als Herausgeberin bzw. Absenderin des Druckerzeugnisses auf den ersten Blick erkennbar ist.

Das Logo wird bei Formaten A4 und A3 im Abstand des Baselstabs, resp. 4  X der Logogrösse von links und oben platziert. Beim Format A5, A6 und A5/6 beträgt der Abstand 3  X. Bei Formaten, die kleiner sind als A6 beträgt der Abstand 2  X.

Logo Basel Stadt mit Positionierungsangaben
Logo Basel Stadt mit Positionierungsangaben
Logo Basel Stadt mit Positionierungsangaben

A3 und A4: Abstand 4X

Format A3
Höhe Baselstab: 12 mm
Schrift:
A Arial Regular 9.5 pt
B Arial Bold 13.5 pt
C Arial Regular 9.5 pt
D Arial Bold 9.5 pt

Format A4
Höhe Baselstab: 10 mm
Schrift:
A Arial Regular 8 pt
B Arial Bold 11 pt
C Arial Regular 8 pt
D Arial Bold 8 pt

Kantonslogo mit Positionsangaben

A5, A6, A6/5: Abstand 3X

Format A5, A6, A5/6
Höhe Baselstab: 8 mm
Schrift:
A Arial Regular 6.5 pt
B Arial Bold 9 pt
C Arial Regular 6.5 pt
D Arial Bold 6.5 pt

Schriften

Das Logo der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt darf nicht verändert werden. Das heisst, die Schrift Arial muss im Logo in jedem Fall verwendet werden.

Für den weiteren Gebrauch von Schriften in Druckerzeugnissen werden keine Anordnungen erlassen. Vorzugsweise ist jedoch Arial oder Helvetica zu verwenden. Bei der Verwendung anderer Schriftarten sollten Sie sich jedoch von bestimmten Kriterien wie Klarheit, Lesbarkeit und Informationsgehalt leiten lassen. Nicht verwendet werden Fancy-Schriften.

Satzart
Die Publikationen des Regierungsrates (Berichte, Dokumentationen usw.) werden zwecks einer dynamischen Gestaltung und besseren Lesbarkeit im linksbündigen Flattersatz gesetzt. Für Informations- und Imagebroschüren gibt es keine Vorgaben.

Arial-Schriftprobe mit Grossbuchstaben, Kleinbuchstaben und Zahlen.

Arial (Hausschrift)


Beispieltext mit Helvetica-Schriftart in normal und fett.

Helvetica (Alternativschrift zu Arial für Broschüren- und Textgestaltung)

Broschürenrücken

Ab einer Rückenstärke von 7 mm wird der Rücken eines Druckerzeugnisses mit einer von unten nach oben laufenden Zeile betitelt. Dabei stehen die Titelzeilen in der optischen Mitte der Rückenbreite.

Die Broschürenrücken greifen die Titelseiten gestalterisch auf. Die Beschriftung des Rückens beginnt unabhängig von der Höhe und Breite des Broschürenrückens mit dem Baselstab immer auf der gleichen Höhe (6.5 mm vom unteren Formatrand). Der gemeinsame Stand führt bei nebeneinander stehenden Druckschriften zu einem geschlossenen Gesamtbild.

Zwischen Baselstab und Titel wird ein Freiraum von 25 mm eingefügt. Der Schriftgrad für die Titel beträgt 12 pt. Die Schrift beginnt unabhängig von der Höhe und Breite des Broschürenrückens immer auf der gleichen Höhe.

Diagramm der Broschürenrückengestaltung mit Massen in mm.

Höhe Baselstab: 6.5 mm
Positionierung horizontal: optisch zentriert
Positionierung vertikal: 6.5  mm vom unteren Formatrand
Abstand zum Rückentitel: 25 mm
Schriftgrösse: 12  pt

Angaben im Impressum

Das Impressum ist bei Broschüren und Prospekten zwingend aufzuführen und beinhaltet unten stehende Angaben. 

Herausgeber *
Departement
Strasse, Hausnummer, Postfach
Postleitzahl, Ort

Ansprechpartner
Frau Hanna Muster
hanna.muster@bs.ch
Tel. +41 61 267 01 01

Druck
Muster AG
Basel

Gestaltung
Grafikatelier Muster
Riehen

Text
Sprech Agentur
Basel

Auflage
6000 Expl.

Basel, 2015 *
(Angabe des jeweiligen Erscheinungsjahres, z.B. 2015,
Herbst 2015, Sommer 2016)

www.bs.ch *

Zertifizierung Papierqualität *

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