Über uns
Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten ist im Kanton Basel-Stadt für alle Streitigkeiten aus Miete und nichtlandwirtschaftlicher Pacht von unbeweglichen Sachen zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft zuständig. Kommt es zu einer Schlichtungsverhandlung, so versucht die paritätisch zusammengesetzte Schlichtungskommission zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen.
Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis berät sie Mieter- und Vermieterschaften neutral. Die Beratungen erfolgen durch Mitarbeitende der Kanzlei der Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle genehmigt die vom Gesetz vorgeschriebenen Formulare (Anfangsmietzins / Vertragsänderung / Kündigung).
Sie ist ausserdem die kantonale Bewilligungsbehörde für Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr