Menschen mit Beeinträchtigung
Sie sollen Ihr Leben möglichst selbst bestimmen und verantworten können. Als erwachsene Person mit Behinderung haben Sie dafür Anspruch auf finanzielle Leistungen der Behindertenhilfe. Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, könnten Sie Anspruch auf zusätzliche Hilfen haben.
Sind Sie oder jemand in Ihrem Haushalt auf einen Rollstuhl angewiesen?
Dann könnten Sie Anspruch auf Mietzinsbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen haben. Diese Leistung wird in anderen Kantonen nicht angeboten.
Sind Sie pensioniert?
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV können Ihnen helfen, Ihre minimalen Lebenskosten zu decken.
Haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren?
Im Fall der Arbeitslosigkeit können Sie sich ab dem Alter von 60 Jahren für Überbrückungsleistungen anmelden, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken. Sollten Sie schon eine AHV oder IV Rente beziehen, melden Sie sich direkt für Ergänzungsleistungen an.
Fühlen Sie sich eingeschränkt in Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft?
Fühlten oder fühlen Sie sich in Ihren Rechten oder Ihrer Möglichkeit zur Beteiligung an der Gesellschaft eingeschränkt, melden Sie sich bei der Fachstelle für die Rechte von Menschen für Behinderungen. Sie überwacht und koordiniert die Umsetzung Ihrer Rechte. Diese Fachstelle richtet sich an alle Personen und Altersgruppen.
Machen Sie den Kurztest und erhalten Sie eine Übersicht, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben könnten.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr