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Bauen & Installieren im öffentlichen Raum

Wir ermöglichen Baustellen und Bauinstallationen im öffentlichen Raum. Hier erhalten Sie dafür die Bewilligung.

Aufgrabungen

Für kleinere bauliche Eingriffe oder Aufgrabungen im öffentlichen Raum benötigen Sie keine Bewilligung. Aufgrabungen müssen aber gemeldet werden.

Was gilt als Aufgrabung?

Das Meldeverfahren kann für folgende Bauarbeiten beansprucht werden:

  • Längsgraben von max. 20 Metern Länge
  • Strassenquerungen
  • bis max. 3 Arbeitslöcher (z.B. für Hausanschlüsse oder Teilstücke) innerhalb eines Strassenzuges

Explizit ausgenommen vom Meldeverfahren sind Schachtbauwerke, sichtbare Möblierungselemente, Arbeiten an Gewässern, Schaltkästen oder mehr als einem Beleuchtungs- oder Fahrleitungsmasten. Diese Arbeiten brauchen ein Bewilligung.

Wie melden Sie die Aufgrabung?

Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung bei der Allmendverwaltung über das Online-Formular «Aufgrabungen» eingereicht werden. Legen Sie der Meldung zwingend einen aktuellen Leitungskatastersituationsplan 1:200 mit den rot eingetragenen Aufgrabungsflächen bei.

Wann kann ich mit Bauen beginnen?

Spätestens zehn Arbeitstage nach Einreichung der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung. In der Regel können Sie dann mit dem Bauen beginnen.

Andreas Schaffner
Strassenmeister Kreis 1
+41 61 267 44 31andreas.schaffner@bs.ch
Kilian Borer
Strassenmeister Kreis 2
+41 61 267 44 30kilian.borer@bs.ch

Bauinstallationen auf öffentlichem Grund

Baumaschinen, Baugerüste, Schuttmulden, Materiallager, Bauwagen, Gerüstwerbung usw. auf öffentlichem Boden sind melde- oder bewilligungspflichtig.

Wann braucht es eine Bewilligung, wann eine Meldung?

Bauinstallationen sind bewilligungs- und gebührenpflichtig. Ausgenommen sind Bauinstallationen bis 10 Quadratmeter und während maximal 20 Tagen (Gemeindeallmend in Riehen max. 10 Tage), diese sind nur meldepflichtig und gebührenfrei. So kann die Allmendverwaltung sicherstellen, dass ein Platz nicht überbelegt wird.

Was gilt es zu beachten?

Für Bauinstallationen und Gerüste im öffentlichen Raum gelten allgemeine Auflagen, die je nach Art und Ort der Bauinstallation ergänzt werden.

  • Baueinrichtungen dürfen grundsätzlich nur innerhalb von markierten Parkflächen gelagert werden, sind abzuschranken und müssen bei Eindunkelung beleuchtet werden. Nutzungen ausserhalb von markierten Parkflächen sind mit der Abteilung temporäre Verkehrsmassnahmen der Kantonspolizei abzusprechen.
  • Lagerungen von Baueinrichtungen auf Trottoirs sind erlaubt sofern eine Restdurchgangsbreite von 1.50 Meter verbleibt. Gemäss gängiger Praxis muss in stark frequentierten Zonen 2 Meter Durchgangsbreite gewährt werden.
  • Lagerungen von Materialien in Grünflächen sind zwingend mit der Stadtgärtnerei abzusprechen.

Die Bewilligungsinhabenden haften für sämtliche Schäden und Unfälle, die entstehen.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung für eine Bauinstallation?

Reichen Sie Ihren Antrag für eine Bauinstallation im öffentlichen Raum mindestens 2 Wochen vor der Installation mit dem Online-Formular «Bauinstallationen» ein.

Eine Bauinstallation bis 10 Quadratmeter und während maximal 20 Tagen (Gemeindeallmend in Riehen max. 10 Tage) ist nur meldepflichtig. Melden Sie solche Bauinstallationen spätestens 10 Arbeitstage vor der Installation mit dem Online-Formular Kleinstnutzung. Tragen Sie im Meldeformular den gewünschten Standort auf dem Stadtplan ein. Dabei sind bereits vorhandene Eintragungen resp. Belegungen zu respektieren.

Für bewilligungspflichtige Bauinstallationen insbesondere Mulden, Umschlagsplätze, Gerüste etc. ist das Gesuch mindestens 2 Wochen, für grössere Bauinstallationen wie Kräne, Containerbühnen etc. mindestens 3 Monate im Voraus einzureichen.

Bauten & Anlagen

Das Erstellen von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum benötigt eine Bewilligung.

Wie erhalten Sie eine Bewilligung zum Bauen im öffentlichen Raum?

Die Bewilligung für das Bauen im öffentlichen Raum ersuchen Sie über das Online-Formular «Baubewilligungenen». Verwenden Sie dieses Formular beispielsweise für Leitungsbau, Lichtschächte, Pflanzlöcher, Strassenbau, Anker etc.. Bei Fragen zum Vorgehen steht Ihnen die Allmendverwaltung gerne zur Verfügung.

Situationspläne im Massstab 1:200 sind zusammen mit den massstabsgetreuen und farbig eingezeichneten Einrichtungen dem Gesuch beizufügen. Pläne und weitere Unterlagen können Sie vor Versand Ihrer Angaben dem Formular beifügen und elektronisch übermitteln. Pläne mit grösserem Format als A3 sind zusätzlich per Post 15-fach und unter Angabe der Auftragsnummer an die Allmendverwaltung einzureichen.

Weihnachtsdekorationen

Strasse mit Weihnachtslichtern und Passanten bei Nacht.
© Dominik Plüss

Unter Weihnachtsdekorationen fallen alle Objekte, die in der Weihnachtszeit den öffentlichen Raum beanspruchen und die Stadt schmücken, dazu gehören zum Beispiel Fassadendekorationen, Weihnachtsbäume oder Beleuchtungen.

Weihnachtsdekorationen können vom 15. November bis 15. Januar die Stadt schmücken. Sie dürfen nicht mit Reklame versehen sein oder einen direkten Werbezweck haben. Bitte beachten Sie das Merkblatt «Weihnachtsdekoration», je nach Art der Dekoration gelten andere Auflagen.

Bodenhülsen sind bewilligungspflichtig

Zur Erstellung von Bodenhülsen für die Verankerung von Weihnachtsbäumen ist bei der Allmendverwaltung ein vereinfachtes Baugesuch einzureichen.

Fassadendekoration braucht keine Bewilligung

Bewilligungsfrei sind sämtliche Fassadendekorationen und direkt an Fassaden befestigte Weihnachtsbäume (nicht in Bodenhülsen).

Gemeldet werden müssen

  • Weihnachtsbeleuchtungen mittels Überspannung einer Strasse,
  • Weihnachtsbäume in baubewilligten bestehenden Bodenhülsen,
  • Weihnachtsdekorationen an öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen (wie. z.B. Kandelaber etc.).

Kontakt

Andrea Balint
Allmendinspektorin
+41 61 267 93 54andrea.balint@bs.ch
Yannick Schnetz
Allmendinspektor
+41 61 267 77 52yannick.schnetz@bs.ch

Allmendverwaltung (AV)

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Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

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