Kinderrechte
Jedes Kind hat Rechte – das ist in der UNO-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Der Kanton Basel-Stadt setzt sich aktiv dafür ein, die Kinderrechte zu verwirklichen. Er schützt und fördert Kinder und Jugendliche und ermöglicht ihnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Kinderrechtskonvention
Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UNO-Kinderrechtskonvention) verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen.
Die Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention gliedern sich thematisch in drei Bereiche:
- das Recht auf Schutz
- das Recht auf Förderung
- das Recht auf Mitwirkung
In der Schweiz sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden dafür zuständig, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kinderrechte verwirklicht werden können. Aber auch die erziehungsberechtigten Personen sind in der Pflicht, ihre Kinder zu schützen, zu fördern und zu begleiten.
Der Kanton Basel-Stadt hat mit dem Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (KJG) wesentliche Grundsätze der UNO-Kinderrechtskonvention rechtlich verankert.
Die Stadt Basel und die Gemeinde Riehen wurden von UNICEF Schweiz und Liechtenstein als «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung unterstützt UNICEF Gemeinden darin, die UNO-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Die Auszeichnung bestätigt das Basler Engagement, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu erkennen, ihre Anliegen aufzunehmen und ihr Lebensumfeld kinderfreundlich zu gestalten.
Recht auf Schutz
Jede Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten. Niemand darf Kinder schlagen, misshandeln, unter Druck setzen oder vernachlässigen.
Hilfe für Kinder und Jugendliche
Erlebst du oder jemand in deinem Umfeld Gewalt oder Diskriminierung? Brauchst du Hilfe? Die folgenden Stellen unterstützen dich:
147.ch unterstützt dich, wenn du Sorgen, Probleme oder Fragen hast.
JuAr JugendberatungDie JuAr Jugendberatung bietet psychosoziale Beratung, Hilfe und Unterstützung für die Bewältigung deiner Fragen zu allen Themen.
Schulsozialarbeit (SSA)Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt dich bei sozialen Problemen. An allen Primarschulen und Sekundarschulen in Basel gibt es ein Büro der SSA.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)Der Schulpsychologische Dienst unterstützt Schülerinnen und Schüler. Deine Anliegen kannst du in einer offenen Sprechstunde besprechen.
Kinder- und Jugenddienst (KJD)Bei persönlichen oder familiären Problemen kannst du dich an das Intake-Team des KJD wenden. Der KJD prüft die Umstände, informiert dich über Handlungsmöglichkeiten und vermittelt Hilfe.
Opferhilfe beider BaselDie Beraterinnen und Berater suchen gemeinsam mit dir einen Weg aus der Gewaltsituation und unterstützen dich bei der Verarbeitung des Erlebten.
Kinderschutzgruppe des Universitäts-Kinderspitals UKBBDas UKBB ist eine der Anlaufstellen für Kinder- und Jugendschutz. Es bietet dir einen Zufluchtsort und eine Beratungsstelle.
Klinik für Kinder und Jugendliche der UPK BaselIn der allgemeinen Sprechstunde wirst du von Fachpersonen unterstützt – auch in Notfall- und Krisensituationen.
Gleichstellung der Geschlechter und sexuellen OrientierungenWirst du aufgrund deines Geschlechts oder deiner sexuellen Orientierung diskriminiert? Hier findest du Informationen und Beratungsstellen.
Kinder und Jugendliche sind verletzlich und brauchen deshalb besonderen Schutz und Aufmerksamkeit. Sie können ihre Rechte nicht immer selbst einfordern und sind oft auf Hilfe angewiesen. Besonders dann, wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu schützen und eine gute Entwicklung zu gewährleisten, benötigen sie Unterstützung. Hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kenntnis von einer möglichen Gefährdung, überprüft sie die Situation und klärt ab, ob Massnahmen notwendig sind. Die Abklärung macht der Kinder- und Jugenddienst (KJD). Dabei steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Meistens wird eine passende Lösung gefunden, und nur in wenigen Fällen sind Kindesschutzmassnahmen erforderlich.
Verdacht auf Gefährdung eines Kindes?
Haben Sie den Verdacht, dass ein Kind in Ihrem Umfeld vernachlässigt oder misshandelt wird? Dann machen Sie eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Informieren Sie sich über die Gefährdungsmeldung.
Hilfe für Erwachsene und Erziehungsberechtigte
Machen Sie sich Sorgen um ein Kind in Ihrem Umfeld? Oder brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind? Sie können sich an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt wenden. Bei den folgenden Stellen erhalten Sie Hilfe:
Die Familien-, Paar- und Erziehungsberatung unterstützt Sie bei Entwicklungs- und Erziehungsproblemen von Kindern und Jugendlichen.
Elternberatung Basel-StadtDie Elternberatung berät Sie als Eltern von Babys und Kleinkindern in diversen Fragen.
143.chGeschulte freiwillige Mitarbeitende unterstützen Sie mit Hilfe zu Selbsthilfe vertraulich und anonym bei allen Anliegen per Telefon, Chat oder Mail.
Kinderschutzgruppe des Universitäts-Kinderspitals UKBBDas UKBB beantwortet Ihre Anfragen im Zusammenhang mit einer möglichen Gefährdung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Es vermittelt Hilfe und kann Sofortmassnahmen einleiten.
Kinder- und Jugenddienst (KJD)Sie können sich bei persönlichen oder familiären Problemen an das Intake-Team des KJD wenden. Der KJD prüft die Umstände, informiert über Handlungsmöglichkeiten und vermittelt Hilfe.
Recht auf Förderung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Interessen entspricht. Ausserdem haben sie das Recht auf Ruhe und Freizeit.
Um allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und die Chancengleichheit zu fördern, setzt der Kanton Basel-Stadt auf eine Förderung, die möglichst früh beginnt. Das Zentrum für Frühförderung unterstützt Babys und Kleinkinder ebenso wie Schwangere und Eltern. Auch in Kitas und Spielgruppen erhalten Kinder professionelle Förderung.
Der Kanton Basel-Stadt bietet ein hervorragendes öffentliches Schulsystem und hilft Jugendlichen dabei, eine passende Ausbildung zu finden.
Kinder und Jugendliche können aus einer breiten Palette von Freizeitangeboten wählen, die von Spielplätzen und Bewegungsangeboten bis hin zur Jugendzentren reichen. Für kulturelle Projekte können Sie Unterstützung beantragen.
Prävention
Zur Förderung gehört auch die Fürsorge und Prävention. Diverse Informationen und Angebote finden Sie in der Datenbank:
Recht auf Beteiligung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzureden und mitzubestimmen. Sie dürfen frei äussern, was sie denken, und haben das Recht, sich Informationen zu beschaffen.
Der Kanton Basel-Stadt legt grossen Wert darauf, dass sich Kinder und Jugendliche aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen und ihre Anliegen einbringen können. Der Kanton ist an Partizipationsprojekten wie der KinderMitWirkung, dem Jungen Rat, dem Jugendparlament und dem Polit-Baukasten beteiligt. Diese Projekte vermitteln die demokratischen Prozesse kinder- und jugendgerecht und ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, echte Partizipation zu erleben.
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Jugend, Familie und Sport
Öffnungszeiten
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