Finanzverwaltung
Hier finden Sie Informationen über wichtige Themen der Finanzverwaltung sowie aktuelle News.
Über uns
Die Finanzverwaltung bewirtschaftet Vermögen und Schulden des Kantons und sichert dessen Zahlungsbereitschaft. Sie ist für den Budgetprozess und die Finanzplanung verantwortlich. Auf dieser Website finden Sie unter anderem detaillierte Informationen zum Jahresbudget, den Staatsbeiträgen oder den öffentlichen Anleihen.
Finanzverwaltung Organisation
Organigramm Finanzverwaltung (Startet einen Download)Budget & Planung
Das Budget und der Finanzplan dienen der Steuerung von Finanzen und Leistungen des Kantons. Der Finanzplan ist Teil des Budgetberichts und wird dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht. Er umfasst vier Jahre und wird jährlich überarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter Budgetbericht.
Jahresbericht
Mit dem Jahresbericht gibt der Regierungsrat Rechenschaft darüber ab, was im vergangenen Geschäftsjahr Wesentliches geleistet wurde. Er beinhaltet die Jahresrechnung des Stammhauses, die konsolidierte Jahresrechnung und einen Überblick über den Bestand der Beteiligungen des Kantons. Unter „Stammhaus“ summiert der Kanton Basel-Stadt die kantonale Verwaltung, die Gerichte und die Behörden. Weitere Informationen finden Sie unter aktueller Jahresbericht.
Finanzkennzahlen und Links
Finanzkennzahlen.png (Startet einen Download) Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltverordnung) Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) Gesetz über den öffentlichen Verkehr BAK Economics Evaluation BS Executive Summary Schlussbericht (Startet einen Download)E-Rechnung
Der Kanton bietet Privatpersonen und Unternehmen den Empfang und den Versand von elektronischen Rechnungen an.
Informationen zur E-Rechnung
So funktioniert die E-RechnungE-Rechnung dem Kanton zustellen
E-Rechnung vom Kanton empfangen
Liste Verwaltungseinheiten
Rating
Der Kanton Basel-Stadt lässt sich seit mehreren Jahren von Standard & Poor’s beurteilen und wird mit der höchsten Bewertung von AAA eingestuft. Das S&P-Kreditbonitätsrating ermöglicht dem Kanton, Geld zu tiefen Zinsen aufzunehmen.
Standard & Poor's (S&P) gehört neben Moody's und Fitch zu den wichtigsten internationalen Rating-Agenturen. Durch die Ratings werden international vergleichbare Informationen über Schuldner zur Verfügung gestellt. Diese sind für Kapitalgeber und deren Anlageentscheide von grosser Wichtigkeit.
Seit 2018 erhält der Kanton Basel-Stadt die höchste Bewertung AAA. Hier finden Sie die Medienmitteilung zum aktuellen Ratingbericht.
Bewertung Standard and Poor's
Bewertung Standard and Poor's (S&P) November 2024 (Startet einen Download) Bewertung Standard and Poor's (S&P) November 2023 (Startet einen Download) Bewertung Standard and Poor's (S&P) November 2022 (Startet einen Download) Bewertung Standard and Poor's (S&P) November 2021 (Startet einen Download)Erklär-Video: Basel-Stadt erhält die Rating-Bestnote «AAA»
Öffentliche Anleihen: Basel-Stadt ist Vorreiter
Mit Anleihen, auch Bonds genannt, nimmt der Kanton Geld am Kapitalmarkt auf. Neben herkömmlichen Anleihen lancierte Basel-Stadt auch erfolgreich Green Bonds und Social Bonds. Und 2023 gab er die schweizweit erste Anleihe mit digitalem Franken heraus.
Verschiedene Arten von Finanzanleihen (Bonds)
Staatsbeiträge
Der Kanton Basel-Stadt geht für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben oder der Förderung freiwilliger Leistungen im öffentlichen Interesse zahlreiche Partnerschaften mit Dritten ein. Das Finanzdepartement hat hierfür einen Leitfaden für Staatsbeitragsempfänger und Staatsbeitragsempfängerinnen erarbeitet, mit welchem sie auf die wesentlichen Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht werden.
Musterverträge für Staatsbeiträge
Vereinfachter Vertrag für Staatsbeiträge bis 200'000 Franken p.a. (Startet einen Download) Mustervertrag für Staatsbeiträge ab 200'000 Franken p.doc (Startet einen Download) Mustervertrag Förderbeitrag.doc (Startet einen Download) Mustervertrag Investitionsbeitrag.doc (Startet einen Download)Beteiligungsmanagement
Die Fachstelle Beteiligungen erarbeitet für den Regierungsrat Entscheidungsgrundlagen wie die Beteiligungsstrategie, den Beteiligungsreport an den Regierungsrat und den Beteiligungsbericht an den Grossen Rat. Sie arbeitet eng mit den Fachdepartementen zusammen, die für den direkten Verkehr mit ihren Beteiligungen zuständig sind. Die Fachdepartemente nehmen die dezentralen Aufgaben des Beteiligungscontrollings wahr und setzen die Vorgaben des Regierungsrates um.
Downloads und Links
Hier finden Sie einen Überblick über die Beteiligungen des Kantons und über die Eignerstrategie. Die Public-Corporate Governance-Richtlinien legen die Grundsätze fest, wie der Regierungsrat die Beteiligungen des Kantons Basel-Stadt steuert.
Nationaler Finanzausgleich
Mit Hilfe des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) sollen die Ungleichheiten zwischen den Kantonen hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verkleinert werden.
Basel-Stadt bezahlt 2024 198 Mio. Franken in den Ressourcenausgleich
Als erfolgreicher Standort ist der Kanton Basel-Stadt einer unter insgesamt acht Geberkantonen (mit Zürich, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Appenzell Innerhoden, Genf). Im Jahr 2024 beträgt der Beitrag des Kantons zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone an den Ressourcenausgleich 198 Mio. Franken.
Basel-Stadt erhält 2024 66 Mio. Franken aus dem Lastenausgleich
Neben dem Ressourcenausgleich gilt der NFA auch übermässige finanzielle Lasten der Kantone ab. Im Jahr 2024 erhält der Kanton Basel-Stadt vom Bund 66 Mio. Franken zur Abgeltung der soziodemographischen Lasten und der Zentrumslasten.
Basel-Stadt ist einer von nur acht Geberkantonen der Schweiz und zahlt jährlich rund 200 Millionen Franken in den nationalen Finanzausgleich ein.
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch +41 61 267 96 02
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
oder über das Kontaktformular.
Der Schalter Nr. 8 ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag
13.30 - 15.30 Uhr
Sie erreichen uns (Schalter 8) telefonisch unter
+41 61 267 96 03 / +41 61 267 96 04
Zum Kontaktformular.
Spezielle Öffnungszeiten des Schalter 8 ab Mai 2024
Ab dem 2. Mai 2024 können am Schalter 8 der Finanzverwaltung keine Kassengeschäfte (Einzahlungen) mehr getätigt werden. Handänderungssteuer-Geschäfte können weiterhin abgewickelt werden.