Massnahmen für den Klimaschutz
Der Kanton Basel-Stadt ist bis 2037 klimaneutral. Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, bereits 2030 seine direkten Emissionen auf Netto-Null zu reduzieren. In Sachen Klimaschutz sind Vorgaben und Massnahmen in diversen Bereichen geplant. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht.
Klimaschutzstrategie "Netto-Null 2037"
Dieses Ziel hat die Basler Stimmbevölkerung im November 2022 beschlossen. Aber was bedeutet das für die Bevölkerung und die Unternehmen und welche Massnahmen sind geplant, um bis 2037 Netto-Null, also die Klimaneutralität, zu erreichen.
Treibhausgasemissionen im Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt hat seine energiebedingten Treibhausgasemissionen zwischen 2020 und 2022 um 5,9 Prozent gesenkt. Pro Kopf betragen sie im Jahr 2022 somit noch 2,9 Tonnen. (Stand 09/2024)
Der Kanton hat in diversen Handlungsfeldern ambitionierte und messbare Ziele definiert, um den Ausstoss an Treibhausgasemissionen auf Kantonsgebiet zu verringern. Des Weiteren ist der Kanton bestrebt seinen Fussabdruck auch ausserhalb der Kantonsgrenzen zu minimieren. In fast allen Lebensbereichen gibt es Möglichkeiten, Treibhausgasemissionen zu verringern - durch konsequente Reduktion sowie Kompensation unvermeidbarer Emissionen.
Die Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037» zeigt auf, wie die direkten Emissionen im Kanton Basel-Stadt auf Netto-Null gesenkt werden. Der Regierungsrat hat mit ihr in sieben Handlungsfeldern ambitionierte und messbare Ziele definiert.
Die Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037» mit dem dazu gehörenden Klima-Aktionsplan sowie die Strategie «Klimaneutrale Verwaltung» werden im Zweijahresrhythmus überprüft. Bei Bedarf werden Massnahmen ergänzt oder angepasst, um die Netto-Null-Ziele zu erreichen. Der zweite Teil der Klimaschutzstrategie, mit Fokus auf die indirekten Emissionen, ist in Erarbeitung.
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- Klimaschutzstrategie Netto-Null bis 2037 (barrierefrei) (Startet einen Download)
- Klimaschutzstrategie Netto-Null bis 2037 (Kurzfassung) (Startet einen Download)
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Aktionsplan zur Klimaschutzstrategie
Um die Klimaschutzstrategie umzusetzen, hat der Regierungsrat im Oktober 2024 einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen vorgelegt. Er wurde unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft departementsübergreifend erarbeitet. Insgesamt umfasst der Aktionsplan 30 bestehende und 34 neue Massnahmen in den sieben Handlungsfeldern Mobilität, Gebäude, Bauen, Wirtschaft, Energieversorgung, Entsorgung und Negativemissionen sowie Landwirtschaft und Wald.
Klimaneutrale Verwaltung bis 2030
Die Verwaltung geht mit gutem Beispiel voran. Sie soll schon sieben Jahre vor dem Gesamtkanton klimaneutral sein. Dies schliesst alle Treibhausgasemissionen ein, welche direkt aus den betrieblichen Aktivitäten der Verwaltung entstehen. Zudem sollen auch die indirekten Emissionen gesenkt werden, also jene, die bei der Bereitstellung eingekaufter Energie entstehen sowie vor- und nachgelagerte Emissionen, die beispielsweise aus den Bautätigkeiten der Verwaltung oder ihren Beschaffungen entstehen.
Klimagerechtigkeit
Neben der Klimaneutralität hat Basel-Stadt auch den Verfassungsauftrag im Sinne von Verursacherprinzip und umfassender Klimagerechtigkeit zu handeln (Art. 16a Abs. 3, Kantonsverfassung). Die Klimakrise trifft manche Gesellschaften und Personengruppen stärker als andere. So urteilte beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im April 2024, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletze, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerhitzung tue.
Bildung
Kinder und Jugendliche sollten schon früh ein Bewusstsein für ihr Verhalten und die Auswirkungen auf die Umwelt entwickeln. Das Thema Klima ist Teil des Lehrplans 21 und zwar auf allen Stufen. Die Schulen führen eigenständig und in Zusammenarbeit mit diversen Organisation Unterrichtseinheiten, Projekte und Aktionen zu Klimathemen durch.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit heisst Lebensqualität für alle, heute und in Zukunft. Dies entspricht den «Leitlinien staatlichen Handelns» in der Kantonsverfassung (§ 15 KV), welche Nachhaltigkeit umfassend beschreiben. Somit ist Nachhaltigkeit ein integrierter Bestandteil der staatlichen Aufgabenerfüllung, der alle Politikbereiche betrifft. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse und das Wohlergehen der Bevölkerung.
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