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Lärm - was tun?

Was einige kaum wahrnehmen, ist für andere Lärm. Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Regelungen im Lärmschutz und Hilfestellungen, was Sie bei Lärm tun können.

Vorgehen bei Lärmstörungen

Laute Musik, lärmige Restaurantgäste, nächtliche Bauarbeiten und surrende Lüftungsanlagen zählen zu den häufigsten Ursachen für Lärmbelästigungen. 

Bitte beachten Sie:

Je nach Lärmursache ist für Ihre Lärmbeschwerde eine andere Behörde zuständig. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen dazu.

Was können Sie tun, um gegen störende Geräusche vorzugehen? 

  • Nehmen Sie mit den Personen Kontakt auf, die den Lärm verursachen und reden Sie mit ihnen. 
  • Erkundigen Sie sich in Ihrer Nachbarschaft, ob sich auch andere Personen durch den Lärm gestört fühlen.
  • Rufen Sie an Ruhetagen oder nachts die Polizei, wenn Sie wiederholt übermässigen Lärm aus der Nachbarschaft feststellen. Solche Störungen betreffen beispielsweise Haus- und Gartenarbeiten, Freizeitaktivitäten oder lautes Musikhören.
  • Informieren Sie bei anhaltenden Lärmkonflikten in Mehrfamilienhäusern Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
  • Reichen Sie bei Lärmstörungen, welche durch ortsfeste Anlagen (z.B. Verkehr, technische Anlagen, Gewerbebetriebe, Restaurants, Baustellen, Veranstaltungen, etc.) verursacht werden, eine Lärmbeschwerde ein. Das Amt für Umwelt und Energie klärt den Sachverhalt und prüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Bei Lärmstörungen in der Nacht ist in jedem Fall direkt die Polizei zu verständigen.

Hier finden Sie die Kontaktadressen der Polizei und darunter das Beschwerdeformular des Amts für Umwelt und Energie.

Beschwerde wegen Lärmbelästigung

Die Behörde wird tätig. Notfalls kann eine Lärmsanierung angeordnet werden oder die Lärmquelle wird reduziert. Darüber hinaus wird die rechtliche Zulässigkeit der Lärmquelle aufgezeigt.

Zum Formular

Lärm in der Nacht

Lärm ist besonders nachts störend. Je nach Lärmart sind die Störwirkung und die jeweiligen Beurteilungsgrundlagen verschieden und es gelten unterschiedliche Nachtzeiträume und Zuständigkeiten. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.

Lärmart
Beispiel
Beurteilungszeitraum Nacht
Zuständigkeit
Beurteilungsgrundlagen
Nachbarschaftslärm
Gartenparty
23.00 - 07.00 Uhr
ÜStG BS
Gastronomielärm
Restaurantgäste
22.00 - 07.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV / GASBI
Verkehrslärm
Strassenverkehr
22.00 - 06.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV
Sportlärm
Tennisplatz
22.00 - 07.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV
Industrie-/Gewerbelärm
Wärmepumpen
19.00 - 07.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV
Veranstaltungslärm
Open-Air-Konzert
22.00 - 07.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV / BIV
Baulärm
Baustelle
19.00 - 07.00 Uhr
Amt für Umwelt und Energie
USG / LSV
ÜStG BS = Übertretungsstrafgesetz / USG = Umweltschutzgesetz / LSV = Lärmschutzverordnung / GASBI = Gastro-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument / BIV = Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen

Informationen zu unterschiedlichen Arten von Lärm

Vertiefende Informationen zu den Themen Baulärm, Lärm durch technische Anlagen und Strassenlärm finden Sie auf den folgenden Seiten.

Auf der Webseite lärm.ch finden Sie zahlreiche Informationen und Erläuterungen zu unterschiedlichen Lärmarten und was Sie dagegen tun können. Hörbeispiele, Berechnungswerkzeuge und Spiele zum Thema Lärm finden Sie auf der Seite Lärmorama. Die Webseiten werden vom Cercle Bruit, der Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute, betrieben.


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