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Beratung & Unterstützung

Sie haben ein Anliegen oder Fragen zum Leben in Basel oder zu Religionsthemen? Hier finden Sie Informationen zu spezialisierten Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten.

Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit

Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Sprache oder religiöser Zugehörigkeit schadet den betroffenen Personen und gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft. Der Schutz vor Diskriminierung ist gesetzlich verankert: Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet öffentliche Formen der Diskriminierung. Das Verbot ist zudem in der Bundesverfassung, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie in der Kantonsverfassung Basel-Stadt festgehalten. 

Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften

Verschiedene Formen der Diskriminierung sind Teil der Religionsgeschichte und finden sich in religiösen Texten und Überlieferungen. Für Religionsgemeinschaften stellen sich Fragen, etwa zum Umgang mit homophoben Textpassagen aus religiösen Schriften: Dürfen solche Passagen noch verwendet werden? Was ist im Umgang damit zu beachten? Wird damit die Religionsfreiheit eingeschränkt?

Beratungsstellen

SIG Meldestelle Antisemitismus

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG führt die kantonale Meldestelle für antisemitische Vorfälle. Sie können Vorfälle melden, die Sie selbst erlebt oder beobachtet haben. Die Vorfälle werden analysiert und die Betroffenen beraten.

FIDS Anlauf- und Rechtsberatungsstelle für Opfer islamfeindlicher Diskriminierung

Die Anlauf- und Rechtsberatungsstelle der Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz FIDS befasst sich mit Fragen der Muslim- sowie Islamfeindlichkeit. 

Stopp Rassismus

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bieten mit STOPP Rassismus eine kostenlose Beratungsstelle für Personen an, die rassistische Diskriminierung erfahren haben. Betroffene und deren Umfeld erhalten Rat, wie sie sich zur Wehr setzen und Respekt und Recht einfordern können.

Schule und Religion

Unterschiedliche Kulturen, Religionen und Wertvorstellungen prägen das Leben in der Schweiz. Das ist auch in der Schule so. Der Unterricht wird an den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt grundsätzlich konfessionell neutral gestaltet. Es gibt keinen obligatorischen Religionsunterricht. Die vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaften können in der Primarschule und in der Sekundarschule während der normalen Unterrichtszeiten Religionsunterricht anbieten.

Die Evangelisch-reformierte und die Römisch-katholische Kirche bieten an den öffentlichen Schulen einen freiwilligen und selbst finanzierten ökumenischen Unterricht an. Alle übrigen Religionsgemeinschaften führen den religiösen Unterricht in ihren eigenen Räumlichkeiten durch. Im Dossier zum konfessionellen Religionsunterricht finden Sie dazu weitere Informationen.

Unterstützungsangebote

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