Gastronomie: Vorgaben im Bereich Umwelt und Energie
Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben finden hier die notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Lärmschutz, Abfallvermeidung, Energieeffizienz, Lufthygiene und Gewässerschutz.
Abfälle in der Gastronomie
Abfalleimerpflicht für Take-away-Betriebe: Für Take-away-Anbieterinnen und -Anbieter gilt eine Abfalleimerpflicht. Setzt Ihr Betrieb ausschliesslich Mehrweggeschirr ein, wird er von der Abfalleimerpflicht befreit. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Rücknahmepflicht von PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen
Wenn Sie als Take-away-Anbieterin oder -Anbieter PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen verkaufen, müssen Sie Ihren Kundinnen und Kunden während der Öffnungszeiten eine sichtbare Rücknahmestelle anbieten. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Mehrweggeschirrpflicht
In Basel gilt für Verkaufsstände und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mehrweggeschirrpflicht. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Food Waste vermeiden
In der Schweiz werden ungefähr ein Drittel aller produzierten Lebensmittel weggeworfen. Hier finden Sie Informationen über die Lebensmittelverschwendung sowie Tipps, was Sie dagegen unternehmen können. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Aktion «Food Save Basel-Stadt»
Mit der Aktion «Food Save Basel-Stadt» unterstützt der Kanton Basel-Stadt die Reduktion von Food Waste in Gastronomiebetrieben und Lebensmittelunternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Haben Sie Fragen zu Abfällen in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Abfall und Rohstoffe.
Energie in der Gastronomie
Lüftung, Kühlung, Beleuchtung: Beim Bau, bei der Sanierung oder beim Umbau von gebäudetechnischen Anlagen (inkl. Küchengeräte) von Gastronomiebetrieben und gastronomisch genutzten Gebäuden sind der Baubewilligung verschiedene Nachweisformulare beizufügen, zum Beispiel für die Lüftung, Kühlung und Beleuchtung oder für die Abwärmenutzung von gewerblicher Kälte. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Bei Bauvorhaben in der Gastronomie sind oft viele verschiedene Gewerke betroffen und es können nicht alle Anforderungen in Formularen abgefangen werden. Eine Vorbesprechung hilft, Unklarheiten zu beseitigen und eine schnelle Gesuchabwicklung zu ermöglichen. Wenden Sie sich hierfür gerne an die Energiefachstelle. Die Gebietszuständigkeiten der Energie-Ingenieurinnen und -ingenieure sind unter folgendem Link zu finden:
Öffenbare Fenster für den Verkauf von Waren
Temporär öffenbare Fenster für den Verkauf von Waren (Durchreiche-Fenster z.B. von Take-away-Restaurants) dürfen eine Fläche von max. 2 m2 aufweisen.
Heizen in der Boulevardrestauration
Heizstrahler im Aussenbereich dürfen nur mit vor Ort produzierter, erneuerbarer Energie betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.
Entschädigung für Gaskochherde und Gasbacköfen
Gastronomiebetriebe, die im Rahmen der Stilllegung des Gasnetzes ihre Gaskochherde und –backöfen ersetzen und auf eine elektrische Lösung umstellen müssen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Restwertentschädigung und Beiträge für neue Elektroinstallationen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Förderbeiträge fürs Energiesparen
Betriebe, die auf freiwilliger Basis eine Zielvereinbarung zum Energiesparen abschliessen, erhalten Förderbeiträge. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Vorgaben bei hohem Energieverbrauch
Je nach Höhe des Energieverbrauchs gelten für Betriebe die Vorgaben für Grossverbraucher und/oder die Pflicht zur energetischen Betriebsoptimierung. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.
Haben Sie Fragen zur Energie in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Energie.
Gewässerschutz in der Gastronomie
Abwasserbehandlung: Verpflegungsstätten, Grossküchen, Restaurants, Hotels und Industriebetriebe aus der Lebensmittelbranche müssen ihre fetthaltigen Abwässer vor der Einleitung in die Kanalisation vorbehandeln (Fettabscheider). Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Haben Sie Fragen zum Gewässerschutz in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Gewässer und Boden.
Lärmschutz in der Gastronomie
Beurteilungsgrundlagen für Gastronomielärm: In und um Restaurants entsteht Lärm. Um die Intensität dieses Lärms zu beurteilen, kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz. Hier erfahren Sie mehr über die Beurteilung von Sekundärlärm und die Funktion von Boulevardplänen.
Langfristige Verlängerung der Öffnungszeiten und Aussenbewirtung
Möchten Sie für Ihren Gastronomiebetrieb langfristig längere Öffnungszeiten oder eine Aussenbewirtung beantragen, wenden Sie sich bitte mit einem Baubegehren ans Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.
Bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen des Bau- und Gastgewerbeinspektorats ist zudem die Änderung der bestehenden Betriebsbewilligung zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Ausnahmebewilligung für verlängerte Öffnungszeiten
Restaurationsbetriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten können für einzelne Anlässe eine Ausnahmebewilligung für noch längere Öffnungszeiten beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Musik in Gastronomiebetrieben
Hintergrundmusik im Innenbereich von Gastronomiebetrieben ist in der Regel unproblematisch. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Möchten Sie laute Musik spielen, benötigen Sie eine Baubewilligung. Dem Baugesuch ist ein Lärmschutznachweis durch ein anerkanntes Akustikbüro beizulegen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Gastronomiebetriebe, die lautere Musik spielen dürfen, sind im Eingangsbereich mit einer Schallschleuse auszurüsten. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Haben Sie Fragen zum Lärmschutz in der Gastronomie? Hier finden Sie die Kontaktangaben der Abteilung Lärmschutz.
Lufthygiene in der Gastronomie
Lüftungsanlagen: Für Küchen und Kochbereiche ist eine Lüftungsanlage notwendig. Über allenfalls mögliche Abweichungen zur Lüftungsanlagepflicht (z.B. bei kleinen Betrieben oder bei Betrieben ohne Kochgelegenheiten) entscheidet das Lufthygieneamt beider Basel.
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr