Bauen: Vorgaben im Bereich Umwelt und Energie
Planen Sie einen Neubau, die Sanierung oder den Abbruch einer Liegenschaft? Suchen Sie nach Hilfestellungen bei einer energetischen Sanierung oder beim Bohren ins Grundwasser? Hier finden Sie Formulare, Merkblätter und Planungshilfen, die Ihnen bei Bauprojekten weiterhelfen.
Bauabfälle
Aushub, Abbruchmaterial, Bauschutt oder problematische Bauabfälle? Hier erfahren Sie, wie Sie mit Abfällen, die bei Bauvorhaben anfallen, umgehen und welche Bewilligungen Sie brauchen, um Bauabfälle zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Thema «Abfall» finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zu Bauabfällen? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.
Bauen auf belasteten Standorten
Neubau, Sanierung oder Abbruch einer Liegenschaft auf einem belasteten Standort verlangen zusätzliche Planungs- und Ausführungsschritte.
Empfehlung
Erkundigen Sie sich bereits zu Beginn, in der Planungsphase eines Bauvorhabens nach der Belastungssituation des Standortes. Nehmen Sie dazu mit der Fachstelle Altlasten des Amts für Umwelt und Energie Kontakt auf.
Hier finden Sie alle Fachkontakte zum Thema: Umwelt und Bauen.
Mit welchen Auflagen müssen Sie rechnen, wenn sich Ihr Bauvorhaben auf einem möglicherweise belasteten Standort befindet?
Weitere Informationen zum Thema «belastete Standorte» finden Sie hier:
- Bewilligung zur Veräusserung belasteter Grundstücke
Hier finden Sie die notwendigen Informationen zur Handänderung und Teilung von belasteten Standorten.
- Bauen im Grundwasser und im Gewässerraum
Bauarbeiten in der Grundwasserschitzzone S, Bauarbeiten und Bohrungen im Grundwasser, Versickerung von Sauberwasser
- Voruntersuchung nach Artikel 7 der Altlasten-Verordnung
- Bauvorhaben und belastete Standorte (BAFU)
- Rechtliche Grundlagen
Für den Vollzug relevante gesetzliche Grundlagen im Bereich Altlasten
Haben Sie Fragen zu belasteten Standorten? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.
Bauen im Grundwasser und im Gewässerraum
Wenn Bautätigkeiten das Grundwasser betreffen oder Eingriffe im Gewässerraum vorgesehen sind, sind besondere Massnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema «Grundwasser» finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Thema Bauen im Grundwasser? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.
Weitere Informationen zum Thema «Oberflächengewässer und Fischerei» finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zu einem technischen Eingriff im Gewässerraum? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.
Abwasser und Entwässerung
Industrie- und Gewerbebetriebe verursachen je nach Branche spezifisch belastete Abwässer. Für die Beurteilung der Abwässer, aber auch der Lagerung wassergefährdender Stoffe sind detaillierte Angaben über den Betrieb bzw. die Betriebsweise erforderlich, weshalb das Formular 1.5 vollständig auszufüllen und dem Baubegehren beilzulegen ist.
Gestützt auf die Angaben im Formular legt die Behörde die Bedingungen für die Einleitung in die Kanalisation und die Lagerung fest. Die baulichen Anforderungen werden in der Baubewilligung und die betrieblichen Anforderungen in der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung als verbindliche Auflagen festgelegt.
Letztere ist nach Bauvollendung aufzubewahren und der Behörde bei Betriebskontrollen unaufgefordert vorzuweisen. Für Gastronomiebetriebe und private Schwimmbäder kann auf das Ausfüllen des Formulars 1.5 verzichtet werden.
- Formular 1.5: Industrielle- und gewerbliche Abwässer sowie Abfälle (Startet einen Download)
- Industrie- und Gewerbeabwasser
Abwasser von Industrie- und Gewerbebetrieben kann Schadstoffe enthalten. Hier finden Sie Erläuterungen zur Beurteilung verschiedener Abwasserarten und zur Behandlung von Abwasser.
Informationen zum Thema Baustellenentwässerung finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Thema Abwasser? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.
Weiterführende Informationen zu den Themen Oberflächengewässer und Fischerei, Grundwasser, Abwasser, belastete Standorte und Boden finden Sie hier:
Baulärm
Welche Massnahmen müssen Sie treffen, um die Lärmemissionen Ihrer Baustelle so gering wie möglich zu halten? Welche Grundsätze gelten für welche Bauarbeiten?
Hier finden Sie das Formular zur Bewilligung von Ausnahmen für lärmintensive Bauarbeiten.
Ausnahmebewilligung für lärmintensive Arbeiten und Arbeiten ausserhalb der zulässigen Arbeitszeiten
Nachdem das Gesuch eingereicht und überprüft wurde, kann eine Bewilligung mit Auflagen erteilt werden.
Zum FormularBauen an lärmbelasteter Lage
In welchen Fällen können Sie an lärmbelasteter Lage bauen? Worauf ist zu achten?
Empfehlung
Bringen Sie früh im Planungsprozess in Erfahrung, ob Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen rechnen müssen. Falls ja, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit der Abteilung Lärmschutz.
Hier finden Sie alle Fachkontakte zum Thema: Umwelt und Bauen.
Weitere Informationen zum Thema «Lärm» finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Thema Lärmschutz? Hier finden Sie den Fachkontakt.
Energie von Gebäuden und Anlagen
Heizung, Lüftung, Kühlung, Dämmung? Hier finden Sie die Formulare für die Energienachweise und die zugehörigen Wegleitungen und Merkblätter.
Hinweise zum Ausfüllen der Formulare
Wenn Sie ein mehrsprachiges Formular in einer älteren Browserversion öffnen, kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Deshalb empfehlen wir, die Formulare lokal auf Ihrem Computer abzuspeichern, mit Acrobat Reader zu öffnen und auszufüllen.
Die EGID-Nummern zum Ausfüllen der Formulare finden Sie hier:
Hier finden Sie das Formular zur Bewilligung von Ausnahmen im Bereich Energietechnik:
Ausnahmebewilligung Energietechnik
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine:
- Elektro-Heizungen (ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen) mit mehr als 2 kW einsetzen möchten
- bestehende Türluftschleieranlage (Warmluftvorhang) ersetzen oder eine neue Anlage erstellen wollen
- nicht kondensierende atmosphärische Gasheizung einsetzen müssen
- Ausnahmebewilligung zur 50% - erneuerbar-Regel für Warmwasser beantragen möchten.
Gebühren
Gesuche für atmosphärische Gasheizungen und Elektroheizungen: CHF 200.- Gesuche für Türluftschleieranlagen und Nichteinhaltung der 50%-Regel bei Warmwasser: kostenlos. | CHF 200.- |
Hier finden Sie das Meldeformular für fossil betriebene Heizungen:
Meldung fossilbefeuerte Heizungen
Der Einbau von fossil betriebenen Heizungen (Öl oder Erdgas) ist meldepflichtig. Dies gilt sowohl für den Neueinbau wie auch für den Ersatz einer bestehenden Heizung.
Formular Meldung fossilbefeuerte HeizungenWeiterführende Informationen zum Thema «Energie» finden Sie hier.
- Rechtliche Grundlagen
Für den Vollzug relevante gesetzliche Grundlagen im Bereich Energie
- Heizungsersatz
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem
- Energieberatung
Beantwortet Fragen rund um das Thema Gebäudeenergie.
- Förderbeiträge Energie
Fördergegenstände, Höhe der Förderbeiträge, Gesuchsportal
- Industrie- und Gewerbelärm
Was unter Industrie- und Gewerbelärm fällt und auf welcher Grundlage dieser beurteilt und untersucht wird, erfahren Sie auf dieser Seite.
Haben Sie Fragen zum Thema Energie von Gebäuden und Anlagen? Hier finden Sie den Fachkontakt.
Über die folgende Karte finden Sie Ihren Fachkontakt in der Energiefachstelle, aufgeteilt nach Postleitzahlen. Klicken Sie auf die farbigen Flächen, um weitere Informationen zu erhalten.
Fachkontakte Umwelt und Bauen
Thema | Zuständigkeit | E-Mail |
---|---|---|
Bauabfälle | Bewilligung für die Entsorgung von Bauabfällen | |
Bauen auf belasteten Standorten | Auflagen bei unterschiedlichen Belastungssituationen, Bewilligung zur Veräusserung von belasteten Grundstücken | |
Abwasser | Direkteinleitung von Regenwasser, Bauabwasser und Fassadenreinigung | |
Grundwasser | Bohrungen ins Grundwasser, Grundwassernutzung, Versickerung von Sauberwasser | |
Oberflächengewässer und Fischerei | Bewilligung für technische Eingriffe im Gewässer(raum), Oberflächengewässernutzung | |
Baulärm und bauen an lärmbelasteter Lage | Ausnahmebewilligung für lärmintensive Arbeiten, Baulärmkonzept, Anwohnerinformation, Bauen an lärmbelasteter Lage | |
Energie von Gebäuden und Anlagen | Ausnahmebewilligung Energietechnik, Prüfung und Bewilligung von Bauvorhaben |
Häufig gesucht
Fragen zum Baubewilligungs- oder Meldeverfahren? Beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat werden Sie fündig.
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr