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Bauen: Vorgaben im Bereich Umwelt und Energie

Planen Sie einen Neubau, die Sanierung oder den Abbruch einer Liegenschaft? Suchen Sie nach Hilfestellungen bei einer energetischen Sanierung oder beim Bohren ins Grundwasser? Hier finden Sie Formulare, Merkblätter und Planungshilfen, die Ihnen bei Bauprojekten weiterhelfen.

Bauabfälle

Aushub, Abbruchmaterial, Bauschutt oder problematische Bauabfälle? Hier erfahren Sie, wie Sie mit Abfällen, die bei Bauvorhaben anfallen, umgehen und welche Bewilligungen Sie brauchen, um Bauabfälle zu entsorgen.

Weitere Informationen zum Thema  «Abfall» finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu Bauabfällen? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.


Bauen auf belasteten Standorten

Neubau, Sanierung oder Abbruch einer Liegenschaft auf einem belasteten Standort verlangen zusätzliche Planungs- und Ausführungsschritte. 

Empfehlung

Erkundigen Sie sich bereits zu Beginn, in der Planungsphase eines Bauvorhabens nach der Belastungssituation des Standortes. Nehmen Sie dazu mit der Fachstelle Altlasten des Amts für Umwelt und Energie Kontakt auf.

Kontakt belastete Standorte

Hier finden Sie alle Fachkontakte zum Thema: Umwelt und Bauen.

Ohne oder mit Auflagen?

Mit welchen Auflagen müssen Sie rechnen, wenn sich Ihr Bauvorhaben auf einem möglicherweise belasteten Standort befindet?

Auflagen bei unterschiedlichen Belastungssituationen

Je nach Belastungssituation des Standortes und Art des Bauvorhabens ist bei Baueingabe grundsätzlich mit folgenden Auflagen durch die Fachstelle Altlasten und Bodenschutz zu rechnen:

Weitere Informationen zum Thema «belastete Standorte» finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu belasteten Standorten? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.


Bauen im Grundwasser und im Gewässerraum

Wenn Bautätigkeiten das Grundwasser betreffen oder Eingriffe im Gewässerraum vorgesehen sind, sind besondere Massnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich.

Bauarbeiten im Grundwasser

Beachten Sie die unterschiedlichen Vorgaben, wenn Sie ein Bauvorhaben mit Bauarbeiten im Grundwasser planen.

Weitere Informationen zum Thema  «Grundwasser» finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zum Thema Bauen im Grundwasser? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.

Bewilligungen für Eingriffe im Gewässer(raum)

Technische Eingriffe (Bauarbeiten, Anlagen etc.) im Gewässer und innerhalb des Gewässerraums sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und erfordern eine Bewilligung.

Weitere Informationen zum Thema  «Oberflächengewässer und Fischerei» finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu einem technischen Eingriff im Gewässerraum? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.


Abwasser und Entwässerung

Industrie- und Gewerbebetriebe verursachen je nach Branche spezifisch belastete Abwässer. Für die Beurteilung der Abwässer, aber auch der Lagerung wassergefährdender Stoffe sind detaillierte Angaben über den Betrieb bzw. die Betriebsweise erforderlich, weshalb das Formular 1.5 vollständig auszufüllen und dem Baubegehren beilzulegen ist. 

Gestützt auf die Angaben im Formular legt die Behörde die Bedingungen für die Einleitung in die Kanalisation und die Lagerung fest. Die baulichen Anforderungen werden in der Baubewilligung und die betrieblichen Anforderungen in der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung als verbindliche Auflagen festgelegt. 

Letztere ist nach Bauvollendung aufzubewahren und der Behörde bei Betriebskontrollen unaufgefordert vorzuweisen. Für Gastronomiebetriebe und private Schwimmbäder kann auf das Ausfüllen des Formulars 1.5 verzichtet werden. 

Informationen zum Thema Baustellenentwässerung finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zum Thema Abwasser? Hier finden Sie Ihren Fachkontakt.

Weiterführende Informationen zu den Themen Oberflächengewässer und Fischerei, Grundwasser, Abwasser, belastete Standorte und Boden finden Sie hier:


Baulärm

Welche Massnahmen müssen Sie treffen, um die Lärmemissionen Ihrer Baustelle so gering wie möglich zu halten? Welche Grundsätze gelten für welche Bauarbeiten?

Massnahmen, Ausnahmen und Praxisbeispiele

Hier finden Sie das Formular zur Bewilligung von Ausnahmen für lärmintensive Bauarbeiten.

Ausnahmebewilligung für lärmintensive Arbeiten und Arbeiten ausserhalb der zulässigen Arbeitszeiten

Nachdem das Gesuch eingereicht und überprüft wurde, kann eine Bewilligung mit Auflagen erteilt werden.

Zum Formular

Bauen an lärmbelasteter Lage

In welchen Fällen können Sie an lärmbelasteter Lage bauen? Worauf ist zu achten?

Empfehlung

Bringen Sie früh im Planungsprozess in Erfahrung, ob Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen rechnen müssen. Falls ja, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit der Abteilung Lärmschutz.

Kontakt Lärmschutz

Hier finden Sie alle Fachkontakte zum Thema: Umwelt und Bauen.

Vorgaben und Empfehlungen

Weitere Informationen zum Thema  «Lärm» finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zum Thema Lärmschutz? Hier finden Sie den Fachkontakt.


Energie von Gebäuden und Anlagen

Heizung, Lüftung, Kühlung, Dämmung? Hier finden Sie die Formulare für die Energienachweise und die zugehörigen Wegleitungen und Merkblätter.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Wenn Sie ein mehrsprachiges Formular in einer älteren Browserversion öffnen, kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Deshalb empfehlen wir, die Formulare lokal auf Ihrem Computer abzuspeichern, mit Acrobat Reader zu öffnen und auszufüllen.

Die EGID-Nummern zum Ausfüllen der Formulare finden Sie hier:

Swisstopo - Karten Schweiz

Hier finden Sie das Formular zur Bewilligung von Ausnahmen im Bereich Energietechnik:

Ausnahmebewilligung Energietechnik

Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine:
- Elektro-Heizungen (ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen) mit mehr als 2 kW einsetzen möchten
- bestehende Türluftschleieranlage (Warmluftvorhang) ersetzen oder eine neue Anlage erstellen wollen
- nicht kondensierende atmosphärische Gasheizung einsetzen müssen
- Ausnahmebewilligung zur 50% - erneuerbar-Regel für Warmwasser beantragen möchten.

Zum Formular Ausnahmebewilligung

Gebühren

Gebühren
Gesuche für atmosphärische Gasheizungen und Elektroheizungen: Fr. 200. Gesuche für Türluftschleieranlagen und Nichteinhaltung der 50%-Regel bei Warmwasser: kostenlos.Fr. 200

Hier finden Sie das Meldeformular für fossil betriebene Heizungen:

Meldung fossilbefeuerte Heizungen

Der Einbau von fossil betriebenen Heizungen (Öl oder Erdgas) ist meldepflichtig. Dies gilt sowohl für den Neueinbau wie auch für den Ersatz einer bestehenden Heizung.

Formular Meldung fossilbefeuerte Heizungen

Weiterführende Informationen zum Thema «Energie» finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum Thema Energie von Gebäuden und Anlagen? Hier finden Sie den Fachkontakt.


Fachkontakte Umwelt und Bauen

Thema
Zuständigkeit
E-Mail
Bauabfälle
Bewilligung für die Entsorgung von Bauabfällen
Bauen auf belasteten Standorten
Auflagen bei unterschiedlichen Belastungssituationen, Bewilligung zur Veräusserung von belasteten Grundstücken
Abwasser
Direkteinleitung von Regenwasser, Bauabwasser und Fassadenreinigung
Grundwasser
Bohrungen ins Grundwasser, Grundwassernutzung, Versickerung von Sauberwasser
Oberflächengewässer und Fischerei
Bewilligung für technische Eingriffe im Gewässer(raum), Oberflächengewässernutzung
Baulärm und bauen an lärmbelasteter Lage
Ausnahmebewilligung für lärmintensive Arbeiten, Baulärmkonzept, Anwohnerinformation, Bauen an lärmbelasteter Lage
Energie von Gebäuden und Anlagen
Ausnahmebewilligung Energietechnik, Prüfung und Bewilligung von Bauvorhaben

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Karte von Basel-Stadt
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Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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